Stefan Bänz Müller · PS
Parkplätze und Garagen, die zu einem Wohnhaus, und damit zur gleichen Parzelle, gehören, können nicht einzeln verkauft werden. Sie gehören zum Wohnhaus und sind nur gemeinsam verkaufbar. Ganz anders ist es beispielsweise bei Parkplätzen und Garagen, die auf einer eigenen Parzelle stehen. Diese können einzeln – also nur als Parkplatz, nur als Garage – weiterverkauft werden.
Es handelt sich damit grundlegend um einen ganz anderen Sachverhalt, auch wenn die Nutzung die gleiche ist. Das ist aber nur vordergründig das Gleiche. Wer den Hintergrund ausleuchtet, der sieht, dass es sich um zwei verschiedene Grundlagen handelt. Deshalb ist es richtig, dass diese zwei verschiedenen Fälle auch verschieden gehandhabt werden. Aus diesen Fakten und aus den aktuellen Vorgaben und Einschätzungen eine Rechtsungleichheit abzuleiten, erschliesst sich uns nicht, weil: Das Gegenteil ist der Fall. Heute ist es eine Rechtsgleichheit. Diese Rechtsgleichheit hält die SP-JUSO-Fraktion hoch, und deshalb werden wir diesen Vorstoss in jeder Form ablehnen.