Hans Schori · UDC
Hans Schori, Wiler bei Seedorf (SVP), SAK-Sprecher. Wir behandeln hier eigentlich die nötigen Gesetzesanpassungen; es sind fünf Gesetze plus eines in der 2. Beratung. In der 1. Beratung waren die ersten fünf Gesetze das Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (OrG), das Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des zweisprachigen Amtsbezirks Biel (Sonderstatutsgesetz, SStG), das Gesetz über die Organisation der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (GSOG), das Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (EG ZGB) und das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EGSchKG) – alles eigentlich kleine Änderungen und Anpassungen im direkten Zusammenhang mit dem Wechsel von Moutier zum Kanton Jura: die Übergangslösung in Biel für die Staatsanwaltschaft und die Justiz, bis in Reconvilier gebaut ist; das Streichen der Amtsbezirke, bei denen Moutier auch immer noch ein Bestandteil war – wir werden ja am 22. September noch die Voraussetzung in der Verfassung des Kantons Bern (KV) schaffen und dies streichen. Dies war in der 1. Lesung unbestritten und ist eigentlich ohne Differenzen hier wieder aufliegend. Es muss meiner Meinung nach nicht mehr weiter darauf eingegangen werden.
Die einzige Differenz, die wir hatten, betraf das Gesetz über das Interregionale Fortbildungszentrum (IFZG) in Tramelan. Das Interregionale Fortbildungszentrum (IFZ) ist eigentlich ein Träger öffentlicher Aufgaben, das man vonseiten der Regierung auch noch miteinbeziehen wollte, weil man es in der Zwischenzeit in den Public-Corporate-Governance-Richtlinien (PCG-Richtlinien) in den Kreis 3 eingeteilt hatte. Damit hätte – entgegen dem IFZG – die Aufsicht, Führung und Steuerung vom Regierungsrat und Grossen Rat an die Fachdirektion, an die BKD, übergehen sollen. Dies wurde in der 1. Lesung kontrovers diskutiert und an die Kommission zurückgewiesen, mit dem Auftrag, nochmals sauber zu klären, ob die Einreihung in den Kreis 3 wirklich richtig ist. Die Gesetzesänderung hätte zur Folge, dass die Aufsichtspflicht die Ebene wechseln würde.
Dies wurde umfassend getan. Die Kommission hat sich auch eingehend mit der GPK ausgetauscht, die ja schon in der 1. Lesung mit diesem Hinweis gekommen war – die FiKo unter anderem auch. Man hat dies umfassend geprüft und kommt abschliessend zum Schluss: Das sechste Gesetz, das noch umstritten oder nicht differenzbereinigt war, steht eigentlich in keinem direkten Zusammenhang mit dem Wechsel von Moutier.
Weil zugleich mit der überwiesenen Motion der vorletzten Session (M 134-2023) auch die Ausarbeitung eines Beteiligungsgesetzes beschlossen wurde, das dann wahrscheinlich auch entsprechende Auswirkungen auf die PCG-Richtlinien haben würde, weshalb möglicherweise auch die drei Kreise in einem Zweikreisemodell wieder neu diskutiert werden müssten, ist die Kommission ohne Gegenstimmen mit einer oder zwei Enthaltungen zum Schluss gekommen: Nichteintreten auf diese Gesetzesänderung; geltendes Recht; abwarten, bis das Beteiligungsgesetz und allfällige Anpassungen der PCG-Richtlinien kommen, um zu vermeiden, dass wir jetzt etwas ändern, das wir in wenigen Jahren schon wieder ändern müssen, weil es eben keine direkte Auswirkung und keinen direkten Zusammenhang hat. Man würde also eigentlich so weiterfahren, wie es die letzten Jahre auch schon gegangen ist.
Damit komme ich zu den einzelnen Punkten, die noch umstritten sind, nicht mehr unbedingt nach vorne – ausser, wenn es nötig ist. Damit ist von der Kommission her klar aufgezeigt, wie die Stimmempfehlung gelagert ist. Merci.