Anne Speiser-Niess · UDC
Mit insgesamt über 100 Anträgen in der Kommission und immer noch einigen Anträgen in der Fahne darf ich heute mit gutem Gewissen hier sagen, dass wir in der Kommission das BLG in aller Gründlichkeit und sehr umfangreich diskutiert und beraten haben. Die Beratung in der GSoK wurde auf fünf Sitzungen verteilt. Ich glaube, das war ein Novum, so, wie wir das von der Verwaltung gehört haben. Die Sitzungen dauerten von August bis im Oktober, inklusive einer ganz wertvollen Zusatzrunde in Anwesenheit einer hoch dotierten GSI-Delegation. Unter anderem an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an Eveline Zurbriggen und Kathrin Reichenbach von der GSI für die wertvollen Antworten, Erklärungen und Erläuterungen, die wir entgegennehmen durften. Aber auch an dieser Stelle ein ganz grosses Dankeschön an Eveline Schwegler, die uns in der Kommission immer sehr kompetent beraten und begleitet hat.
Ja, was will dieses BLG überhaupt erreichen? Das BLG zielt auf die Stärkung der Autonomie und der Selbstverantwortung von Menschen mit Behinderung ab. Neu sollen unterschiedliche Angebotsformen mit verschiedenen Leistungserbringern möglich sein. Die neue Subjektfinanzierung anstatt der Objektfinanzierung wurde schon erwähnt. Leistungen aufgrund des Bedarfsermittlungssystems IHP – individueller Hilfeplan – sollen Möglichkeiten im Bereich des Wohnens, der Arbeit aber auch für die Freizeit aufdecken. Aufgrund von Leistungsgutsprachen kann der Assistenzbeitrag sehr individuell eingesetzt werden – sei das eben in den Wohnheimen oder in der Betreuung und Unterstützung in Privatwohnungen oder aber auch durch die Betreuung durch Angehörige.
Die Finanzierungen von personalen Leistungen in Heimen, Tagesstätten und Werkstätten werden neu mit Betreuungsverträgen zwischen Menschen mit Behinderung und den Institutionen abgegolten. Die Kostensteuerung – ich sage nachher noch etwas über die Kosten –, die Kostensteuerung wird über die Normkosten geregelt.
Es wurde schon erwähnt: Wir hatten die Verordnung noch nicht auf dem Tisch. Das ist so, und wir sind gespannt, wenn wir diese für die zweiten Lesung dann haben und in die Beratungen und in Diskussion einbeziehen dürfen. Aber in der Verordnung ist vorgesehen, dass man einen minimalen und maximalen Leistungsbezug haben soll. Die Rede ist von 4 Stunden, die im Minimum vorgesehen sind, bis ungefähr 120 bis 140 Stunden pro Monat.
Ja, das BLG ist zusätzlich zu den Gesetzen, welche verschiedene Anliegen regeln, die auf Bundesebene geregelt werden. Unser BLG hier regelt gewisse zusätzliche Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung und ergibt damit Erweiterungen der Dienstleistungen im Kanton Bern. Es wurde auch schon gesagt: Das BLG erzeugt mit dem vorgeschlagenen Gesetz jährlich zusätzlich 20 Mio. Franken. Das Berner Modell, das ja als Vorlage für das BLG gedient hat, hätte aber ein Kostenwachstum von 100 Mio. Franken bedeutet. Die eigentliche Auflage war ja, kostenneutral einzuführen. Wir haben es schon gehört, das ist nicht möglich. Wenn man Dienstleistungsangebote erweitert, kann man das nicht zum Nulltarif machen. Indem die Neuerungen aber eben deutlich über den bundesrechtlich geforderten Sachen sind, entstehen die zusätzlichen Kosten.
Ich komme zum Schluss: Die SVP-Fraktion ist überzeugt, dass mit dem BLG, so, wie es vorliegt, Menschen mit Behinderung ein Mehrwert erhalten werden – und das ist auch gut so. Im Vergleich mit anderen Kantonen dürfen wir uns sicher als gut darstellen, dass wir einen guten Job machen. Ich freue mich auf eine gute Debatte über das neue Gesetz. Danke für die Aufmerksamkeit.