Felix Keller
- Parti
- PLR.Les Libéraux-Radicaux
- Groupe parlementaire
- FDP-Fraktion 2024/2028
- Parlement
- Conseil du canton (SG)
- Circonscription
- St.Gallen
- Page du Parlement
- Profil officiel
- Sexe
- Homme
- Né(e) le
- 29. Juli 1975
- Profession
- Geschäftsführer
- Langue
- Allemand
- f.keller@gsgv.ch
- Téléphone
- 071 228 10 40
- Adresse
- Sonnenhügelstrasse 1
- Parlement de la ville (SG)
- PLR.Les Libéraux-Radicaux· FDP / JF
- Wikidata
- Q124246437
- Organe source
- SG
- Source mise à jour
- 28.01.2026
- Enregistrement mis à jour
- 17.08.2026
- Premier import
- 14.08.2025
- NeinConseil du cantonXXVII. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates (Entschädigungen und berufliche Vorsorge) (Gesetzgebungsgeschäft ohne Referendum)Résultat: 41 Oui · 75 Non · 0 Abst. · 4 Absent
- NeinConseil du cantonXXVII. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates (Entschädigungen und berufliche Vorsorge) (Gesetzgebungsgeschäft ohne Referendum)Résultat: 42 Oui · 73 Non · 1 Abst. · 4 Absent
- NeinConseil du cantonXXVII. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates (Entschädigungen und berufliche Vorsorge) (Gesetzgebungsgeschäft ohne Referendum)Résultat: 41 Oui · 72 Non · 1 Abst. · 6 Absent
- JaConseil du cantonXXVII. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates (Entschädigungen und berufliche Vorsorge) (Gesetzgebungsgeschäft ohne Referendum)Résultat: 27 Oui · 54 Non · 30 Abst. · 9 Absent
- JaConseil du cantonXXVII. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates (Entschädigungen und berufliche Vorsorge) (Gesetzgebungsgeschäft ohne Referendum)Résultat: 28 Oui · 63 Non · 22 Abst. · 7 Absent
- —Conseil du canton
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- Intervention
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- Intervention
- Intervention
- InterventionInterventionMitglied des KantonsratesConseil du canton
Keller-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.
Unserer Meinung nach führt die Regierung fast schon zu ausführlich aus, welche rechtlichen Vorgaben bestehen. Aus Sicht der Regierung ist eine Regelung auf kantonaler Ebene weder notwendig noch sinnvoll. Vielmehr verstosse die geforderte Regelung mutmasslich gegen das übergeordnete Bundesrecht.
Aus unserer Sicht sollten wir uns nicht von den rechtlichen Bedenken leiten lassen. Gerichtsentscheide dazu liegen noch nicht vor, und es ist davon auszugehen, dass der Bundesgesetzgeber ebenfalls tätig wird. Dazu hat der Bundesrat im Herbst 2025 eine entsprechende Verordnungsanpassung in die Vernehmlassung geschickt, welche die Hürden für die Einführung von Tempo 30 auf Verkehrsachsen erhöhen soll. Die laufende Vernehmlassung zeigt es auf: Die Regierung muss nicht von einer Auslegeordnung sprechen, sondern vielmehr von einem Gesetz, das im Sinn der Handlungsanweisung und nicht nur als Auslegehilfe angewendet werden kann. Den Antrag der vorberatenden Kommission zu Art. 11bis unterstützt unsere Fraktion grossmehrheitlich.
Die Abstimmung zur Mobilitätsinitiative im Kanton Zürich aus dem Jahr 2025 zeigt deutlich auf, dass eine Mehrheit der Zürcher Bevölkerung klare und verlässliche Regeln auf den wichtigsten Verkehrsachsen wünscht. Gerade auf kantonalen Hauptstrassen braucht es Planungssicherheit für Pendler, für die Wirtschaft und für den öffentlichen Verkehr (öV). Eine übergeordnete Regelung durch den Kanton ist daher auch in unserem Kanton sinnvoll. Das Ergebnis bestätigt den eingeschlagenen Weg. Ein zurückhaltender Umgang mit Tempo 30 auf Hauptachsen und eine prioritäre Orientierung an der Verkehrssicherheit statt flächendeckender Temporeduktion sind an der Tagesordnung. Der vorliegende Gesetzesentwurf geht genau in diese Richtung. Auf Hauptverkehrsachsen muss unserer Meinung nach der Verkehr fliessen – für den ÖV-Fahrplan, die Blaulichtorganisationen, den Wirtschaftsverkehr sowie tausende Pendlerinnen und Pendler. Wir stehen selbstverständlich für Tempo 50 auf verkehrsorientierten Strassen. Ein flächendeckendes Tieftemporegime würde Reisezeiten verlängern, Staus verstärken und die Erreichbarkeit des Standorts schwächen, ohne überall einen belegbaren Sicherheitsgewinn zu erkennen. Wo Tempo 30 aber notwendig ist, etwa an gefährlichen Stellen oder in Quartieren, soll dies weiterhin möglich bleiben. Eine pauschale Ausdehnung ist jedoch weder verhältnismässig noch effizient.
Wir stehen hinter dem IX. Nachtrag als Handlungsanweisung mit der Anpassung der vorberatenden Kommission. Andere Anträge würden wir konsequent ablehnen.
- InterpellationErstunterzeichner/-inEngpassbeseitigung St.Gallen – wie weiter?N° 51.24.90
- InterpellationErstunterzeichner/-in
- InterpellationErstunterzeichner/-in
- Einfache AnfrageAuteurEuropan-Städtebauwettbewerb / Unbeirrt weitermachen?N° F 2025-05-26
- MotionErstunterzeichner/-in
- Vorberatende Kommission
- Ersatzmitglieddepuis 08.06.2026
- Vorberatende Kommission
- Präsidentdepuis 08.06.2026
- Vorberatende Kommission
- Mitglieddepuis 02.03.2026
- Interessengruppe des Kantonsrates
- Mitglieddepuis 28.02.2026
- Vorberatende Kommission
- Mitglieddepuis 01.12.2025
Images(3)
- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
- Version 101.01.2025 – 04.10.2025
- Version 204.10.2025 – 31.12.2199
Données: OpenParlData · CC BY 4.0