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FK

Felix Keller

Actif
PLR.Les Libéraux-RadicauxFDP-Fraktion 2024/2028
Conseil du cantonSt.Gallen

Mandat
Parti
PLR.Les Libéraux-RadicauxSource: FDP
Groupe parlementaire
FDP-Fraktion 2024/2028
Circonscription
St.Gallen
Page du Parlement
Profil officiel
Personnel
Sexe
Homme
Né(e) le
29. Juli 1975
Profession
Geschäftsführer
Langue
Allemand
Contact
Téléphone
071 228 10 40
Adresse
Sonnenhügelstrasse 1
Également actif au sein de
Parlement de la ville (SG)
PLR.Les Libéraux-Radicaux· FDP / JFActif
Références et source
Wikidata
Q124246437
Organe source
SG
Source mise à jour
28.01.2026
Enregistrement mis à jour
17.08.2026
Premier import
14.08.2025
Comportement de vote(361)
  1. Nein
    Conseil du canton
    Résultat: 41 Oui · 75 Non · 0 Abst. · 4 Absent
  2. Nein
    Conseil du canton
    Résultat: 42 Oui · 73 Non · 1 Abst. · 4 Absent
  3. Nein
    Conseil du canton
    Résultat: 41 Oui · 72 Non · 1 Abst. · 6 Absent
  4. Ja
    Conseil du canton
    Résultat: 27 Oui · 54 Non · 30 Abst. · 9 Absent
  5. Ja
    Conseil du canton
    Résultat: 28 Oui · 63 Non · 22 Abst. · 7 Absent
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Interventions(7)
  1. Intervention
    Intervention
    Mitglied des KantonsratesConseil du canton
  2. Intervention
    Intervention
    Mitglied des KantonsratesConseil du canton
  3. Intervention
    Intervention
    Mitglied des KantonsratesConseil du canton
  4. Intervention
    Intervention
    Mitglied des KantonsratesConseil du canton
  5. Intervention
    Intervention
    Mitglied des KantonsratesConseil du canton

    Keller-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

    Unserer Meinung nach führt die Regierung fast schon zu ausführlich aus, welche rechtlichen Vorgaben bestehen. Aus Sicht der Regierung ist eine Regelung auf kantonaler Ebene weder notwendig noch sinnvoll. Vielmehr verstosse die geforderte Regelung mutmasslich gegen das übergeordnete Bundesrecht.

    Aus unserer Sicht sollten wir uns nicht von den rechtlichen Bedenken leiten lassen. Gerichtsentscheide dazu liegen noch nicht vor, und es ist davon auszugehen, dass der Bundesgesetzgeber ebenfalls tätig wird. Dazu hat der Bundesrat im Herbst 2025 eine entsprechende Verordnungsanpassung in die Vernehmlassung geschickt, welche die Hürden für die Einführung von Tempo 30 auf Verkehrsachsen erhöhen soll. Die laufende Vernehmlassung zeigt es auf: Die Regierung muss nicht von einer Auslegeordnung sprechen, sondern vielmehr von einem Gesetz, das im Sinn der Handlungsanweisung und nicht nur als Auslegehilfe angewendet werden kann. Den Antrag der vorberatenden Kommission zu Art. 11bis unterstützt unsere Fraktion grossmehrheitlich.

    Die Abstimmung zur Mobilitätsinitiative im Kanton Zürich aus dem Jahr 2025 zeigt deutlich auf, dass eine Mehrheit der Zürcher Bevölkerung klare und verlässliche Regeln auf den wichtigsten Verkehrsachsen wünscht. Gerade auf kantonalen Hauptstrassen braucht es Planungssicherheit für Pendler, für die Wirtschaft und für den öffentlichen Verkehr (öV). Eine übergeordnete Regelung durch den Kanton ist daher auch in unserem Kanton sinnvoll. Das Ergebnis bestätigt den eingeschlagenen Weg. Ein zurückhaltender Umgang mit Tempo 30 auf Hauptachsen und eine prioritäre Orientierung an der Verkehrssicherheit statt flächendeckender Temporeduktion sind an der Tagesordnung. Der vorliegende Gesetzesentwurf geht genau in diese Richtung. Auf Hauptverkehrsachsen muss unserer Meinung nach der Verkehr fliessen – für den ÖV-Fahrplan, die Blaulichtorganisationen, den Wirtschaftsverkehr sowie tausende Pendlerinnen und Pendler. Wir stehen selbstverständlich für Tempo 50 auf verkehrsorientierten Strassen. Ein flächendeckendes Tieftemporegime würde Reisezeiten verlängern, Staus verstärken und die Erreichbarkeit des Standorts schwächen, ohne überall einen belegbaren Sicherheitsgewinn zu erkennen. Wo Tempo 30 aber notwendig ist, etwa an gefährlichen Stellen oder in Quartieren, soll dies weiterhin möglich bleiben. Eine pauschale Ausdehnung ist jedoch weder verhältnismässig noch effizient.

    Wir stehen hinter dem IX. Nachtrag als Handlungsanweisung mit der Anpassung der vorberatenden Kommission. Andere Anträge würden wir konsequent ablehnen.

Contributions(18)
Appartenances(22)

Images(3)

  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199
  • Version 1
    01.01.2025 – 04.10.2025
  • Version 2
    04.10.2025 – 31.12.2199

Données: OpenParlData · CC BY 4.0