JW

Johannes Wartenweiler

Actif
Parti Socialiste
Conseil municipalV - Breitenrain-Lorraine

Mandat
Parti
Parti SocialisteSource: Sozialdemokratische Partei
Circonscription
V - Breitenrain-Lorraine
Numéro de siège
149
Page du Parlement
Profil officiel
Personnel
Sexe
Homme
Né(e) le
1960
Profession
Rentner/freischaffend
Langue
Allemand
Contact
Téléphone
079 235 91 64
Adresse
Jurastrasse 15
3013 Bern
Références et source
Organe source
351
Enregistrement mis à jour
06.07.2026
Premier import
14.08.2025
Comportement de vote(1941)
  1. Ja
    Conseil municipal
    Résultat: 43 Oui · 5 Non · 13 Abst. · 18 Absent
  2. Ja
    Conseil municipal
    Résultat: 43 Oui · 20 Non · 1 Abst. · 15 Absent
  3. Nein
    Conseil municipal
    Résultat: 9 Oui · 48 Non · 1 Abst. · 21 Absent
  4. Ja
    Conseil municipal
    Résultat: 52 Oui · 6 Non · 2 Abst. · 19 Absent
  5. Nein
    Conseil municipal
    Résultat: 13 Oui · 38 Non · 5 Abst. · 23 Absent
Intérêts(3)
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Interventions(66)
  1. Intervention
    MitgliedConseil municipal
    Point de l'ordre du jour 10: Motion: Erwerbsanreiz statt Ruhestandsrente – Anpassung der Gemeinderatsrenten; Abschreibung
  2. Intervention
    Jahresrechnung 2025 2024.FPI.0149
    MitgliedConseil municipal
    Point de l'ordre du jour 7: Jahresbericht 2025
  3. Intervention
    MitgliedConseil municipal
    Point de l'ordre du jour 9: Interpellation: Wie viele Kommunikations-und Marketing-Mitarbeitende arbeiten in der Verwaltung der Stadt Bern?
  4. Intervention
    MitgliedConseil municipal
    Point de l'ordre du jour 9: Neue Friedhofsgesetzgebung: Friedhofreglement vom 13. August 1998 der Stadt Bern (Friedhofreglement; FHR; SSSB 556.5); Totalrevision, Reglement vom 21. Mai 2000 über die Gebührenerhebung durch die Stadtverwaltung Bern (Gebührenreglement; GebR; SSSB 154.11), Anhang V (Gebührentarif der Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün), Ziffer 4.1 (Friedhof- und Bestattungsgebühren); Teilrevision

    Johannes Wartenweiler (SP) für die Fraktion: Die SP-JUSO-Fraktion wird das Geschäft annehmen. Es gibt keinen Grund, einer Modernisierung des Friedhofswesens im Wege zu stehen. Man kann sagen, den Betroffenen könnte es eigentlich egal sein. Aber es geht ja auch um die Angehörigen und es geht um die Gesellschaft insgesamt. Ein schicklicher Umgang mit dem Tod ist seit Jahrtausenden ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen und auch eine zivilisatorische Leistung. Man kann Friedhöfe durchaus als Ort des letzten Service public bezeichnen, denn gemäss Bundesverfassung Artikel 7 ist die Würde des Menschen zu achten und zu schützen, womit ihm gemäss Vortrag des Gemeinderats ein schickliches Begräbnis und eine Beisetzung auf einem öffentlichen Friedhof zusteht. Das revidierte Friedhofreglement geht darauf ein und schafft vielfältige Möglichkeiten für Trauer und Erinnerung. Wir unterstützen das sehr, insbesondere auch, dass sehr unterschiedliche religiöse Gemeinschaften ihre speziellen Bestattungsformen hier umsetzen können. Das gilt in der Schweiz als einmalig oder zumindest pionierhaft und das können wir nur gutheissen.
    Es gab in der Beratung zwei Anträge. Einerseits geht es um die gleichzeitige oder gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier. Wir haben bekanntlich vor einigen Jahren einen entsprechenden Vorstoss überwiesen. Und wir finden das auch im Grundsatz sicher richtig, um quasi hier einen Ort der postmortalen Symbiose von Mensch und Tier zu ermöglichen. In der Form, wie jetzt der Antrag formuliert ist, können wir dem allerdings nicht folgen, weil wir glauben, der Aufwand, um festzustellen, ob ein Tier ausdrücklich im Zusammenhang mit dem Tod seines oder ihres Halters getötet wird, würde vermutlich die Fähigkeiten der Verwaltung überfordern. Deswegen finden wir, man müsse andere Wege finden, um zu verhindern, dass solche unfeinen Gebräuche Eingang finden.
    Zum zweiten Antrag: Dabei geht es darum, wer die Zuständigkeit zur Auflösung von Friedhöfen hat. Diese Diskussion haben wir vor ein paar Jahren im Zusammenhang mit dem Bümpliz-Friedhof geführt. Der Gemeinderat wollte ihn damals im Rahmen von Sparmassnahmen aufheben. Das gab einen grossen Aufschrei. Wäre er beim Stadtrat vorbeigekommen, hätte er vermutlich ein ähnliches Resultat erhalten, wie direkt vom Volk. Ich glaube, es ist wichtig genug, dass wir im Stadtrat zu solch grundlegenden Umnutzungen von öffentlichen Flächen, besonders im Bereich der Friedhöfe, mindestens das vorletzte Wort haben. Das letzte Wort könnte auch noch vom Volk kommen. Insgesamt unterstützen wir deshalb den Antrag der PVS.
    Kurz und gut: Der Tod ist ein grosser Gleichmacher. Auf den Friedhöfen der Stadt Bern lässt er aber trotzdem eine grosse Vielfalt für Trauer und Erinnerung zu. Und deswegen stimmen wir dem Geschäft zu.

  5. Intervention
    MitgliedConseil municipal
    Point de l'ordre du jour 10: Dringliches interfraktionelles Postulat GFL, SP/JUSO, GB/JA: Städtische Handlungsspielräume gegen Leerkündigungen – regulatorische Möglichkeiten; Annahme

    Johannes Wartenweiler (SP), Einzelvotum: Also zu den Beispielen, die mein Vorredner gebracht hat zur Spekulation, zu Kühlewil und dem Spielplatz: Ich glaube nicht, dass das im Bereich Spekulation ist. Das hat auch mit Immobilien nur wenig zu tun. Das sind Dinge, die die Stadt als öffentlich-rechtliche Körper schafft im Sinne der Gesellschaft übernimmt, vielleicht nicht immer mit grossem Glück. Aber mit Immobilienspekulation hat das einfach nichts zu tun. Aber deswegen bin ich nicht da.

    Ich habe mich vorher über die 20 bis 30 Jahre sogenannt rot-grüne Misswirtschaft gewundert und habe ein bisschen nachgeschaut, was eigentlich in dieser Zeit passiert ist. 1990 und 2024 ist die Bevölkerung von 133'000 auf 147'000 Personen gewachsen. Und im gleichen Zeitraum ist die Zahl der Wohnungen von 71'000 auf 79'000 angestiegen. Also in dieser Zeit sind rund 8'000 neue Wohnungen entstanden. Es liegt nicht an der Zahl der Wohnungen, dass wir hier ein Problem mit den Mieten und mit den Kündigungen haben. Das ist nicht das Versagen von Rot-Grün. Das sind Marktkräfte, die anfangen die ganze zentrale Struktur des Wohnungsmarktes zu untergraben, weil halt der Profit bei den Besitzenden gross genug ist, um diesen Mechanismus anzutreiben.

    Und dann noch schnell zum Märchen der energetischen Sanierung: Ich glaube, die bürgerlichen Verbände und die Hauseigentümerverbände sind, glaube ich, fast immer in der vordersten Front, wenn es darum geht, irgendwelche gesetzlichen Massnahmen auf nationaler, auf kantonaler oder auf Gemeindeebene mit dem Referendum oder mit anderen Mitteln zu bekämpfen. Ich glaube, das ist ein schlechtes Beispiel, um zu zeigen, wieso man sanieren muss, wenn ihr ausgerecht auf die energetischen Massnahmen verweist, die ihr gleichzeitig bekämpft.

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  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

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