EA

Emanuel Amrein

Actif
Parti Socialiste
Conseil municipalII - Länggasse-Felsenau

Mandat
Parti
Parti SocialisteSource: Sozialdemokratische Partei
Circonscription
II - Länggasse-Felsenau
Numéro de siège
168
Page du Parlement
Profil officiel
Personnel
Sexe
Homme
Né(e) le
1975
Profession
lic. phil. / Generalsekretär
Langue
Allemand
Références et source
Organe source
351
Enregistrement mis à jour
04.07.2026
Premier import
14.08.2025
Comportement de vote(1553)
  1. Ja
    Conseil municipal
    Résultat: 43 Oui · 5 Non · 13 Abst. · 18 Absent
  2. Ja
    Conseil municipal
    Résultat: 43 Oui · 20 Non · 1 Abst. · 15 Absent
  3. Nein
    Conseil municipal
    Résultat: 9 Oui · 48 Non · 1 Abst. · 21 Absent
  4. Ja
    Conseil municipal
    Résultat: 52 Oui · 6 Non · 2 Abst. · 19 Absent
  5. Nein
    Conseil municipal
    Résultat: 13 Oui · 38 Non · 5 Abst. · 23 Absent
Intérêts(6)
  • Berufliche Tätigkeiten (Anstellung; eigenes Unternehmen)Conseil municipal
  • Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichts-Gremien in- und ausländischer Unternehmen, Körperschaften Anstalten und Stiftungen des privaten und des öffentlichen Rechtes einschliesslich solche, die von der Stadt subventioniert werdenConseil municipal
  • Ausübung wichtiger politischer ÄmterConseil municipal
  • Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichts-Gremien in- und ausländischer Unternehmen, Körperschaften Anstalten und Stiftungen des privaten und des öffentlichen Rechtes einschliesslich solche, die von der Stadt subventioniert werdenConseil municipal
  • Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichts-Gremien in- und ausländischer Unternehmen, Körperschaften Anstalten und Stiftungen des privaten und des öffentlichen Rechtes einschliesslich solche, die von der Stadt subventioniert werdenConseil municipal
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Interventions(16)
  1. Intervention
    MitgliedConseil municipal
    Point de l'ordre du jour 12: Motion Reto Nause (CVP)/Christian Wasserfallen (JF)/Ueli Stückelberger (GFL): Zur Verwirklichung von E-Government und bürgernaher Verwaltung in Bern; Abschreibung
  2. Intervention
    MitgliedConseil municipal
    Point de l'ordre du jour 5: Interfraktionelles Postulat GB/JA!, AL/PdA (Ursina Anderegg/Anna Leissing, GB/David Böhner, AL): Erhöhte Strom- und Gastarife ewb: Jetzt braucht es soziale Abfederung für betroffene Haushalte sowie Gewerbetreibende und Vereine; Fristverlängerung

    Emanuel Amrein (SP) für die Fraktion: Ich halte das Votum für die SP-JUSO-Fraktion. Wir haben im Rat bereits mehrfach das Anliegen geäussert, dass Menschen mit knappem Budget unterstützt werden müssen, Menschen, die an der Armutsgrenze leben, die arbeiten und trotzdem prekär leben, Menschen, die eben noch keine Sozialhilfe erhalten und tagtäglich kämpfen, um ihre Situation zu verbessern und sich über Wasser zu halten. Ich erinnere hier an unser Postulat für Ergänzungsleistungen für Working Poor-Familien, das der Stadtrat letzten Juni genehmigt hat.

    Eine saftige Stromrechnung kann einen armutsbetroffenen Haushalt aus dem Gleichgewicht bringen. Nun drohen erneut solche Rechnungen. Die Energiepreise steigen. Wir kennen alle die geopolitische Lage. Das Anliegen ist entsprechend hochaktuell. Der Gemeinderat schreibt in seinem Bericht, dass ein Antragsmodell hochschwellig und mit hohen Verwaltungskosten verbunden ist. Diese Aussage ist erstaunlich. Ich kenne Stiftungen, die genau nach diesem Modell funktionieren und armutsbetroffene Menschen, das heisst, Menschen ausserhalb der Sozialhilfe, rasch, simpel und unbürokratisch unterstützen – und das noch mit einem sehr kleinen Verwaltungsaufwand. Prekäre Menschen sind durchaus fähig, ein Formular auszufüllen und ihre Einkommensverhältnisse zu deklarieren. Insbesondere, wenn es darum geht, Geld zu organisieren, würde ich behaupten, sind sie sogar geschickt. Hier versteckt sich der Gemeinderat hinter dem drohenden Bürokratiemonster, dass er andernorts nicht scheut oder sogar zur Tür hereinlässt. Man könnte auch mal einfach etwas Einfaches ausprobieren. Das Prekariat kennt keine Fristverlängerung. Die Fristverlängerung heisst dort Armut.

    Die SP-JUSO-Fraktion unterstützt den Antrag der SBK.

  3. Intervention
    Conseil municipal
    Point de l'ordre du jour 10: Sichere und attraktive Velostationen: Einsatz von Videokameras in den städtischen Velostationen PostParc, Schanzenbrücke, Bollwerk, Milchgässli und Welle 7; Bewilligung
  4. Intervention
    MitgliedConseil municipal
    Point de l'ordre du jour 10: Sichere und attraktive Velostationen: Einsatz von Videokameras in den städtischen Velostationen PostParc, Schanzenbrücke, Bollwerk, Milchgässli und Welle 7; Bewilligung

    Emanuel Amrein (SP), Einzelvotum: Ich halte das Votum für meine Kollegin Bernadette Häfliger. Wir haben eingangs gehört, sie kann heute nicht dabei sein, was sie sicher sehr ärgert, denn viele von euch wissen, dass Bernadette sich in den letzten Jahren sehr stark für den Schutz der Grundrechte eingesetzt hat, für Grundrechte eingesetzt hat und in dem Sinne gegen Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Und um das geht es hier heute. Ich versuche entsprechend das Geschäft mit der gleichen Bestimmtheit und dem gleichen Engagement zu halten. Es wird mir nicht gelingen, aber ich versuche es zumindest. Noch vorweg. Ich bin gegen die Videoüberwachung, ich bin gegen den Vorschlag des Gemeinderates und werde dem Antrag des GB, dem Antrag 4, zustimmen und gegen die Mehrheit meiner Fraktion in dieser Angelegenheit stimmen.
    Nun das Votum: Die Diskussion bei Überwachungen im öffentlichen Raum verkennt immer wieder, um was es eigentlich geht. Es geht nicht um Verbrechensbekämpfung und es geht auch nicht um Strafverfolgung. Dazu gibt es effizientere Mittel. Wir sprechen heute in erster Linie über einen Grundrechtseingriff, weshalb neben dem öffentlichen Interesse auch die Verhältnismässigkeit gegeben sein muss.

    Die Präsidentin bittet um Ruhe im Saal.

    Das Urteil, wann diese Voraussetzungen gegeben sind, muss auf einer juristischen Einschätzung basieren, da der Rahmen für Grundrechtseingriffe in der Verfassung gesetzt ist. Hier stellt sich tatsächlich die Frage, ob es gerechtfertigt wäre, Grundrechte einzuschränken, um ein Verbrechen zu verhindern. Diese Frage würden wahrscheinlich die meisten von uns mit Ja beantworten, weil daran ein öffentliches Interesse besteht. Aber können dann eigentlich mit einer Videoüberwachung Delikte überhaupt verhindert werden? Die Behauptung, das Abschalten der Videokameras in den Velostationen würde zu mehr Delikten führen, ist anekdotisch, also umgekehrt auch, das Einschalten der Videokameras würde zu weniger Delikten führen. Im Bericht des Gemeinderates sind denn auch keine Vorher/Nachher-Zahlen ausgewiesen. Die diesbezügliche Argumentation ist äusserst widersprüchlich. Ansonsten müsste man davon ausgehen, dass Velodiebe in Bern deutlich schlauer sind als Velofahrende. Erstere scheinen sofort zu realisieren, dass die nach wie vor installierten Kameras abgeschaltet sind, währenddem Velofahrende offensichtlich davon ausgehen, ihre Velos seien mit abgeschalteten Kameras in Velostationen besser geschützt als anderswo.

    Wissenschaftliche Studien belegen, dass Kameraüberwachungen keine präventive Wirkung zeigen. Es kann im Gegenteil dazu führen, dass wirkungsvolle Präventionsinstrumente vernachlässigt werden. Eine Studie der Berliner U-Bahnen, also in einer mit den Velostationen sehr vergleichbaren Situation, zeigt, dass die dort durchgeführten Videoüberwachungen gar nichts gebracht haben. Es konnten weder Verbrechen noch Vergehen verhindert werden.

    Eine andere Studie beschäftigt sich mit London, einer der meistüberwachten Städte der Welt. Das Fazit auch hier: Die Verbrechensrate sinkt trotz oder sogar wegen den vielen Kameras nicht. Somit kann ausgeschlossen werden, dass ein rechtlich geschütztes öffentliches Interesse an der Videoüberwachung besteht. Rein juristisch wäre damit die Frage geklärt und könnte die Diskussion hier beendet werden.

    Es geht bei der Überwachung mit Aufzeichnung in der Nacht auch nicht um den Schutz der Angestellten in dieser Velostation. Tatsächlich sind diese Mitarbeitenden ja eben während besagter Überwachung gar nicht anwesend. Sie können also auch nicht geschützt werden. Wir sprechen hier und heute also über ein Gefühl und müssen uns die Frage stellen, ob uns dieses Gefühl wert ist, den Grundrechtsschutz dafür zur Disposition zu stellen. Das Argument des unguten Gefühls rechtfertigt nun aber ganz sicher keinen Grundrechtseingriff, da damit das Prinzip der Verhältnismässigkeit im juristischen Sinn nicht erfüllt ist.

    Und damit diskutieren wir dann eine politische Frage und eine Frage der Haltung. Mir erscheint es nicht opportun, für ein Gefühl der Sicherheit eine Einschränkung der persönlichen Freiheit in Kauf zu nehmen, ohne damit wirklich Sicherheit zu schaffen. Die persönliche Freiheit als Möglichkeit der vernunftgeleiteten Selbstbestimmung will ich auch in einer digitalisierten Welt erhalten. Dieses Parlament fällt heute den Grundsatzentscheid, ob zukünftig der öffentliche Raum in der Stadt Bern videoüberwacht wird oder eben nicht. Ich würde es tatsächlich gar nicht nachvollziehen können, wenn ein linkes Parlament diesen Entscheid zu Ungunsten der Grundrechte, zu Ungunsten der persönlichen Freiheit fällen würde. Es ist für mich keine Option, dass wir im Zeitalter der hier unbeschränkten Überwachungsmöglichkeiten nach jahrelanger Diskussion den Grundrechtsschutz aufgeben, nur weil es sich beim ersten Entscheid, den der Stadtrat in dieser Frage zu fällen hat, um eine öffentliche Velostation und nicht um die Schützenmatte oder den Bahnhofplatz handelt.

  5. Intervention
    MitgliedConseil municipal
    Point de l'ordre du jour 5: Interpellation: Vergabekriterien und Entscheidungskompetenzen beim Vierer- und Mittelfeld

    Emanuel Amrein (SP) für die Fraktion: Ich habe dieses Votum für die Fraktion im vergangenen Herbst vorbereitet. Als ich diese Woche im Vorfeld der Sitzung den Text wieder hervorgenommen habe, war ich erstaunt, dass ich nichts anpassen muss. Er hat nichts an Aktualität verloren und ich denke, ich werde dieses Votum gut aufheben, denn ich kann es vermutlich mehrfach hier einbringen. Und das geht so: Die Anliegen der Motion sind der SP-JUSO-Fraktion sehr wichtig.

    Es braucht mehr bezahlbaren Wohnraum und es braucht mehr gemeinnützigen Wohnungsbau. Bern hat zu wenig davon, insbesondere in der Länggasse. Die SP-JUSO-Fraktion wird selbstverständlich die Motion deshalb annehmen. Ich habe dem Votum von Kameradin Lena Allenspach nicht viel hinzuzufügen, etwas vielleicht aus der Sicht des Quartiers. Im Juni 2025 standen in der Länggasse 0,3% der Wohnungen leer. Das ist gemäss Statistik Bern in der gesamten Stadt der tiefste Wert. Es standen sechs Vierzimmerwohnungen leer, bei den 5-Zimmerwohnungen und mehr null. Die Zahl der interessierten Familien an diesen Wohnungen dürfte gleichzeitig in die Hunderte gehen. Solche Zahlen freuen selbstverständlich die Vertretenen des Hauseigentümerverbandes. Das Credo ist: Ich habe etwas, das er unbedingt braucht, also bestimme ich den Preis. Die Folgen sind bekannt. Die Mietpreise gehen durch die Decke, ohne dass dabei viel getan werden muss. Das Zauberwort im Mietrecht heisst Orts- und Quartierüblichkeit.

    Eine Dreizimmerwohnung kostet bis anhin 1'600 oder 1'700 Franken. Beim Mieterwechsel werden dann schon mal 300 bis 400 Franken draufgeschlagen, ohne den Pinsel in die Hand zu nehmen. Wird etwas renoviert, steigen die Mieten auf 2'300 Franken und darüber hinaus. Grössere Wohnungen sind kaum im Angebot und wenn diese auf den Markt kommen, orientieren sich die Hausbesitzenden an der oberen Grenze der Marktpreise, das heisst 3'000 Franken oder mehr für vier Zimmer, 4'000 Franken für fünf bis sechs Zimmer. Wohnungen ohne Schnickschnack, ohne unverschämten Luxus, ohne Parkplatz für Auto oder Velo, ohne Gemeinschaftsräume, ohne nachhaltiges Heizungssystem oder PV-Anlage auf dem Dach.

    Das ist der Grund, weshalb die Berner Stimmbevölkerung im September 2025 die Mietinitiative angenommen hat. Ich kenne das Abstimmungsergebnis im Stadtteil 2 nicht, aber alles andere unter einem 75% Ja-Anteil würde mich sehr erstaunen, denn die Menschen sind damit nicht einverstanden mit dieser exzessiven Entwicklung und wollen das Offenlegen der Mietpreise der Vormietenden. Das zweite Instrument, um dieser falschen Entwicklung entgegenzuwirken, ist der gemeinnützige Wohnungsbau. Gerade in der Länggasse fehlen zurzeit Bauprojekte und alternative Angebote an Wohnungen, welche auf den Markt einwirken. Denn was produziert der Markt? Total sanierte Wohnungen für Spitzenverdienende, dazu kommen die Appartementhäuser und Lofts für Kurzaufenthalte und Business-Leute.

    Letztes Beispiel, hierzu ist die Sanierung am Seidenweg 5 im Quartier. Das Quartier verkommt zum Spekulations- und Renditeobjekt. So entstehen neue Realitäten. Alteingesessene Bewohner müssen das Quartier verlassen, weil sie es sich nicht mehr leisten können oder keine Wohnung mehr finden. Familien geben alles Geld aus fürs Wohnen und müssen sich einschränken, währenddem die Eigentümer und die Immo-Lobby hohe Rendite erzielen. Die SP-JUSO vertritt deshalb klar die Haltung, dass es dringend mehr gemeinnütziger Wohnungsbau braucht. Das Mittelfeld bietet eine ideale Möglichkeit dazu. Die Fraktion unterstützt selbstverständlich diese Motion und nimmt auch den Begründungsbericht an.

Contributions(85)
Appartenances(4)

Images(2)

  • Version 1
    01.01.2025 – 03.10.2025
  • Version 2
    03.10.2025 – 31.12.2199

Données: OpenParlData · CC BY 4.0