LB

Lea Bill

Actif
Grünes Bündnis
Conseil municipalV - Breitenrain-Lorraine

Mandat
Parti
Grünes Bündnis
Circonscription
V - Breitenrain-Lorraine
Numéro de siège
135
Page du Parlement
Profil officiel
Personnel
Sexe
Femme
Né(e) le
1984
Profession
Politologin/Historikerin
Langue
Allemand
Contact
Téléphone
077 431 46 86
Adresse
Polygonstrasse 47
3014 Bern
Références et source
Organe source
351
Enregistrement mis à jour
06.07.2026
Premier import
14.08.2025
Comportement de vote(1941)
  1. Ja
    Conseil municipal
    Résultat: 43 Oui · 5 Non · 13 Abst. · 18 Absent
  2. Ja
    Conseil municipal
    Résultat: 43 Oui · 20 Non · 1 Abst. · 15 Absent
  3. Nein
    Conseil municipal
    Résultat: 9 Oui · 48 Non · 1 Abst. · 21 Absent
  4. Ja
    Conseil municipal
    Résultat: 52 Oui · 6 Non · 2 Abst. · 19 Absent
  5. Abwesend
    Conseil municipal
    Résultat: 13 Oui · 38 Non · 5 Abst. · 23 Absent
Intérêts(3)
  • Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichts-Gremien in- und ausländischer Unternehmen, Körperschaften Anstalten und Stiftungen des privaten und des öffentlichen Rechtes einschliesslich solche, die von der Stadt subventioniert werdenConseil municipal
  • Berufliche Tätigkeiten (Anstellung; eigenes Unternehmen)Conseil municipal
  • Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichts-Gremien in- und ausländischer Unternehmen, Körperschaften Anstalten und Stiftungen des privaten und des öffentlichen Rechtes einschliesslich solche, die von der Stadt subventioniert werdenConseil municipal
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Interventions(47)
  1. Intervention
    MitgliedConseil municipal
    Point de l'ordre du jour 6: Motion Reto Nause (CVP)/Christian Wasserfallen (JF)/Ueli Stückelberger (GFL): Zur Verwirklichung von E-Government und bürgernaher Verwaltung in Bern; Abschreibung
  2. Intervention
    MitgliedConseil municipal
    Point de l'ordre du jour 9: Interfraktionelle Interpellation: Hintergründe zum Polizeieinsatz auf dem Vorplatz im Nachgang des feministischen Streiks (GB/JA! und AL/PdA/TiF); Antwort

    Lea Bill (GB) für die Einreichenden: David Böhner und ich haben vor einem Jahr diskutiert, ob wir überhaupt einen Vorstoss einreichen sollen zu diesem Polizeieinsatz auf dem Vorplatz in der Nacht vom 14. auf 15. Juni, da die Antworten auf solche Vorstösse sind selten befriedigend ausfällt. Und doch waren wir uns einig: wir können den Einsatz dieser Nacht so nicht stehen lassen. Wir wollen Antworten auf unsere Fragen.

    Nun liegen diese Antworten auf unsere Fragen vor, und ich kann eigentlich nur sagen, wir haben gemischte Gefühle diesen Antworten gegenüber. Es gibt Antworten, die die Ereignisse durchaus verständlicher machen und auch unsere Fragen beantworten, so zum Beispiel die Frage, wieso bereits Polizisten in Zivil vor Ort waren, obwohl es sich ja um einen spontanen Einsatz handelte. Dazu hat die Polizei ausgeführt, dass der Grund dafür war, dass aufgrund der angestiegenen Straftaten im Perimeter Schützenmatte dort regelmässig Patrouillen stattfinden, und deshalb auch die Polizisten bereits vor Ort waren – oder auch die Frage nach der Aufarbeitung der Ereignisse in Zusammenhang mit dem Gemeinderat, das begrüssen wir sehr, und auch die Ausführungen zu den Verletzungen der Polizisten. Dann gibt es Antworten, die uns ehrlich gesagt etwas ratlos zurücklassen, weil die Aussagen der Polizei, in der Antwort des Gemeinderats... diese Antworten, die widersprechen diametral den Aussagen der Besucher*innen und der Verantwortlichen der Reitschule. Dies betrifft zum Beispiel die Frage, ob und wann sich die zivilen Polizisten zu erkennen gegeben haben, und inwiefern der Sicherheitsdienst der Reitschule bereit gewesen war, die Polizei zu unterstützen.

    Laut unseren Informationen war es so, dass die Besucher*innen sehr lange davon ausgegangen sind, dass es sich bei den zivilen Polizisten. Ich zitiere das jetzt mal so, dass es um eine "rüpelhafte, aggressive Männergruppe" gehandelt hat. Das war insbesondere im Zusammenhang mit einem Fest im Rahmen des Feministischen Streiks doch recht unangenehm und komisch. Die Polizei ihrerseits spricht aber davon, dass sie sich den Besucherinnen und Besuchern sehr schnell zu erkennen gegeben hätten, und dass die Besucheri*nnen dann erst handgreiflich geworden seien, als dann die Polizisten gesagt haben, sie seien von der Polizei.

    Gleiches ist auch vom Sicherheitsdienst der Reitschule [angemerkt worden], dieser hat gesagt, dass er durchaus bereit gewesen wäre, Hilfestellung zu leisten, und da sagte die Polizei, es sei keine Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsdienst möglich gewesen. Hier steht Aussage gegen Aussage. Es ist ein Umstand, den wir kennen, und es bleibt uns hier nichts anderes übrig, als diese zur Kenntnis nehmen – aber es ist nicht wirklich befriedigend.

    Schliesslich gibt es auch Antworten, die wir aus – unserer Sicht – so nicht stehenlassen können. Das sind unter anderem die Ausführungen der Polizei zu den Kopfverletzungen der Besucher*innen durch Gummigeschosse. Die Polizei stellt sich hier auf den Standpunkt, dass es sich um Notwehr gehandelt habe, und deshalb auch der Mindestabstand nicht eingehalten werden musste. Auch wenn das so gewesen war, also wenn das Notwehr gewesen war, scheint uns doch das Zielen auf Kopfhöhe trotzdem in keinem Fall angebracht.

    In diesem Zusammenhang wirft vor allem auch die Stellungnahme des Gemeinderats Fragen auf. Während er, und das durchaus zu Recht, die Gewalt gegen Polizist*innen in aller Schärfe verurteilt, hält er in Bezug auf die Gummigeschosse zwar fest, dass ein Einsatz selbstverständlich verhältnismässig sein müsse. Gleichzeitig misst der Gemeinderat die Verhältnismässigkeit offenbar an der Anzahl Anzeigen von Einzelpersonen, die dann eingegangen sind [gegenüber] der Polizei... und die Aussagen der Polizei betreffend Notwehr, und dass dem Gemeinderat nicht bekannt sei, dass solche Anzeigen eingereicht worden seien, gelten nämlich als Antwort darauf, ob der Gemeinderat den Polizeieinsatz als verhältnismässig erachtet oder nicht. Da man nicht wisse, ob es Anzeigen gegeben habe, scheine das doch alles verhältnismässig gewesen zu sein. Das scheint uns doch eher speziell, um das nett auszudrücken.

    Wir müssen einmal mehr feststellen, dass der Gemeinderat nicht bereit ist, hier ein bisschen Verantwortung zu übernehmen, auch selber mal hinzustehen, und vielleicht auch mal die Polizei zu kritisieren. Dazu ist der Gemeinderat offenbar nicht bereit. Das finden wir sehr schade, wir hätten das sehr begrüsst, und deshalb muss man auch sagen, dass wir mit den Antworten des Gemeinderates nicht zufrieden sind.

  3. Intervention
    MitgliedConseil municipal
    Point de l'ordre du jour 10: Sichere und attraktive Velostationen: Einsatz von Videokameras in den städtischen Velostationen PostParc, Schanzenbrücke, Bollwerk, Milchgässli und Welle 7; Bewilligung

    Lea Bill (GB) für die Fraktion: Fangen wir mit etwas Positivem an. Die GB-JA!-Fraktion begrüsst die sorgfältige Erarbeitung dieses Geschäfts, auch in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Datenschutz. Als Rückblick: 2023 wurde durch das Online-Magazin Republik bekannt, dass sich die Stadt Bern in einer illegalen Situation befindet. Die Velostationen wurden nämlich bereits videoüberwacht, ohne Kontrolle durch eine Datenschutzstelle und auch ohne Bewilligung durch den Stadtrat, die der Gemeinderat seit 2015 dafür benötigt. Dass dies nun sorgfältig aufgegleist wurde, begrüssen wir deshalb sehr.

    Ich komme nun, bevor ich auf das konkrete Geschäft zu sprechen komme, zu zwei grundlegenden Punkten, die wir unbedingt beachten müssen und nicht vergessen dürfen. Ich habe diese bereits beim letzten Geschäft zur Videoüberwachung genannt. Aber ich denke, es hilft auch, das immer wieder zu wiederholen. Videoüberwachungen stellen in allen Fällen einen Eingriff in die Privatsphäre der Gefilmten dar. Dementsprechend ist auch eine konsequente Abwägung der Interessen zentral. Und zweitens gibt es bis heute keine Hinweise darauf, dass Videoüberwachung einen präventiven Charakter hat, dass präventiv darauf hingewirkt wird, dass keine Straftaten verübt werden. Höchstens wird es möglich sein, im Nachhinein mit den Aufnahmen Beweise gegen Verdächtige zu bekommen. Aber auch das ist nicht immer einfach.

    Es ist denn auch kein Geheimnis, dass die GB-JA!-Fraktion gegenüber Videoüberwachungen grundsätzlich skeptisch ist, insbesondere auch, weil sie einen sehr grossen Eingriff in die Privatsphäre der Gefilmten darstellt, und wir das kritisieren. Es braucht aus unserer Sicht denn auch gute Gründe, damit wir eine Videoüberwachung als adäquates Mittel sehen und ihr zustimmen. Bei der Videoüberwachung in der Schwimmhalle Neufeld war dies der Fall, weil wir den Eindruck hatten, das sei ein schnelles Eingreifen in Notfällen, und weil es keine Aufbewahrung der Daten gab. Der Vergleich, den der Gemeinderat im Vortrag dazu zieht, geht für die GB/JA!-Fraktion denn auch nicht wirklich auf.

    Bei der Videoüberwachung des Eingangsbereichs des Erwachsenen- und Kindesschutzes (EKS) hingegen sahen wir andere Massnahmen als zielführender. Beziehungsweise sahen wir den Nutzen einer Videoüberwachung zusätzlich zu fixem Sicherheitspersonal nicht. Weiter spielte auch die Tatsache, dass die Menschen, die das EKS aufsuchen, dies nicht freiwillig tun, sich also der Videoüberwachung zwangsweise aussetzen müssen. Auch das spielte eine Rolle für unsere Ablehnung; dies alles auch, obwohl wir das Interesse der Mitarbeitenden und deren Schutz logischerweise hoch einstufen. Es ist wirklich eine Frage der sorgfältigen Abwägung.

    Beim vorliegenden Geschäft gilt es aus unserer Sicht verschiedene Aspekte zu bedenken. Erstens betont der Gemeinderat, dass die Nutzenden der Velostationen eigentlich schon fast davon ausgehen, dass die Velostationen videoüberwacht sind, und deshalb auch nichts dagegen haben. Zudem können wir tatsächlich sagen, dass niemand gezwungen ist, eine Velostation zu benutzen, wenn sie oder er nicht gefilmt werden will. Wir gehen davon aus, dass das Grundrecht, eine Velostation zu benutzen und dabei nicht gefilmt zu werden, in dem Sinne nicht existiert. Damit unterscheidet sich auch die Videoüberwachung in den Velostationen gegenüber jener im EKS und kann durchaus auch eher in Ordnung sein bzw. können wir eher zustimmen.
    Zweitens: Der Gemeinderat erwähnt es ganz kurz im Vortrag. Die Velostationen werden insbesondere in den Nächten nicht nur für das Abstellen von Velos verwendet. Es übernachten dort auch Menschen oder halten sich länger dort auf, hinterlassen auch Müll etc. Das ist vielleicht nicht so vorgesehen. Es kann auch zu unangenehmen Situationen führen, was natürlich nicht gut ist. Die GB-JA!-Fraktion stellt sich aber entschieden dagegen, einfach mit Repression, also mit Videoüberwachung und anschliessender Ahndung, darauf zu reagieren. Aber unter anderem wegen dieser Situationen entstand auch das vermehrte Bedürfnis der Mitarbeitenden nach Videoüberwachung; dies insbesondere in verwinkelten Räumlichkeiten und bei Arbeitsbeginn, damit die Mitarbeitenden sich auf bestimmte Situationen vorbereiten können. Hierfür hat die GB/JA!-Fraktion grosses Verständnis und gewichtet den Schutz der Mitarbeitenden hoch. Aber, das sei an dieser Stelle schon gesagt, dafür braucht es keine Aufzeichnung der Daten ausserhalb der Öffnungszeiten.
    Dann der dritte Punkt: Im Vortrag des Gemeinderats wird auch erwähnt, dass Diebstahl und Sachbeschädigungen in den Velostationen zugenommen haben. Er schiebt aber gleichzeitig auch nach, dass dies den ganzen Bahnhofperimeter betrifft. Und auch wenn, das wurde vorher auch schon in einem Votum erwähnt, der Diebstahl eines Velos äusserst mühsam ist, scheint es uns trotzdem nicht angezeigt, deshalb eine Videoüberwachung in den Velostationen zu installieren. Hier gewichten wir die Privatsfälle der Personen höher als den Nutzen der Videoüberwachung. Beziehungsweise sprechen wir ja auch in erster Linie über die aufgezeichneten Aufnahmen in der Nacht, denn wir wissen, das habe ich auch schon gesagt, dass die Videoüberwachung als präventive Massnahme nicht funktioniert. Es ginge also darum, Delikte im Nachhinein mittels der Aufzeichnung aufzuklären. Und in diesem Zusammenhang werden wir ehrlich gesagt das Gefühl nicht ganz los, dass es gar nicht in erster Linie um die Ahndung von Velodiebstählen geht, sondern dass die Aufzeichnung der Videoüberwachung nachts insbesondere auch gegen Menschen verwendet werden soll, die zum Beispiel in den Velostationen übernachten, dort unter anderem Substanzen konsumieren, etc. Und in diesem Zusammenhang, das habe ich auch schon gesagt, einfach mit der Repression zu antworten, lehnen wir als GB-JA!-Fraktion strikt ab. Und wenn der zuständige Gemeinderat Matthias Aebischer nun davon spricht – das konnten wir vor ein paar Wochen in der Zeitung lesen –, dass es im Fall eines Tötungsdeliktes in einer Velostation niemand verstehen würde, wenn es keine Aufzeichnung gäbe, muss ich schon sagen, dass wir da erstens von einem Worst-Case sprechen, der hoffentlich so nicht eintreten wird, und zweitens eine solche Argumentation Tür und Tor öffnet für eine grundsätzliche Überwachung des öffentlichen Raumes. Denn dort können genauso auch Tötungsdelikte stattfinden und dann stehen wir ebenfalls ohne Videobeweis da. Das dünkt mich dann doch eine ziemliche Eskalation der Argumentation.
    Unser Fazit ist deshalb das folgendes: Wir können das Bedürfnis der Mitarbeitenden nach Videoüberwachung verstehen und würden dementsprechend einer Videoüberwachung in Echtzeit während der Öffnungszeiten ohne Aufzeichnung auch zustimmen; dies insbesondere, weil auch weitere Massnahmen zur Entspannung der Situation vorgesehen sind, zum Teil bauliche Massnahmen, aber auch, dass die Velostationen mehr belebt werden sollen. Es soll Patrouillen von Sicherheitskräften geben und auch eine regelmässige Reinigung. Nun ist es aber erstens so, dass diese weiteren Massnahmen im Vortrag doch eher allgemein gehalten sind, und wir auch aus den mündlichen Ausführungen nicht wirklich Konkretisierungen erfahren konnten. Und daher scheint also wirklich noch sehr wenig Fleisch am Knochen zu sein. Zudem wissen wir – das wissen wir hier alle: Es muss dann auch noch das nötige Geld dafür gesprochen werden. Und davon ist bisher gar keine Rede. Also es muss hier auch noch einiges geschehen, damit diese für das Sicherheitsgefühl so wichtigen Massnahmen auch wirklich greifen können.

    Und zweitens, und das ist aus unserer Sicht der grösste Punkt: Es sind eben auch Aufzeichnungen dieser Videoüberwachung vorgesehen ohne konkrete Kriterien, in welchen Fällen diese eingesehen werden dürfen beziehungsweise laut kantonalem Polizeigesetz bei allen strafrechtlich relevanten Taten. Das heisst, wir sprechen hier von Sachbeschädigung, über Drogenkonsum. Bis zu einem Tötungsdelikt ist alles dabei. Und sie werden auch noch für eine sehr lange Zeit, für 30 Tage, gespeichert. Für die GB-JA!-Fraktion ist deshalb klar, dass wir dem Geschäft in dieser Form nicht zustimmen können. Deshalb haben wir erstens den Antrag für den Verzicht auf die Aufzeichnungen eingereicht. Es soll lediglich eine Echtzeitüberwachung geben und keine Speicherung. Das ist Antrag 4 in der Antragsliste. Und zweitens ist es so, dass der Stadtrat nach einer Evaluation in drei Jahren darüber entscheiden soll, wie die Überwachung weitergeführt wird. Das ist Antrag 2. Dies ergibt auch deshalb Sinn, weil der Stadtrat heute auch die Bewilligung für die Videoüberwachung spricht. Er soll deshalb auch über die Weiterführung entscheiden. Dem Antrag der PVS stimmen wir zu, ebenfalls dem Antrag 3 der SP-JUSO. Zudem würden wir auch dem Antrag 5 der SP-JUSO zustimmen, wenn unser Antrag für den Verzicht auf die Aufzeichnung keine Mehrheit findet, dies auch, wenn der Antrag der SP-JUSO das Grundproblem, also die Aufzeichnungen selbst, nicht wirklich behebt. Sollten unsere beiden Anträge, also die Anträge 2 und 4, keine Mehrheit finden, werden wir das Geschäft in der Schlussabstimmung ablehnen.

  4. Intervention
    MitgliedConseil municipal
    Point de l'ordre du jour 6: Videoüberwachung im Amt für Erwachsenen- und Kindesschutz; Genehmigung

    Lea Bill (GB) für die Fraktion: Bevor ich auf das konkrete Geschäft eingehe, möchte ich kurz noch auf zwei grundlegende Punkte eingehen, die wir bei solchen Geschäften unbedingt beachten müssen und nicht vergessen dürfen. Ich bin ehrlich gesagt auch ein bisschen erstaunt, dass ich die erste bin, die das anspricht. Es ist nämlich nicht so, dass ich das jetzt das erste Mal sage. Aber ich habe auch gemerkt, aus der Erfahrung aus den letzten Jahren und jetzt auch aus der Diskussion, die wir jetzt in Bezug auf Videoüberwachung, Privatsphäre und auch Strafverfolgung gehört haben, dass es gar nicht so schlecht ist, diese Punkte oft zu wiederholen. Denn ist es so, dass Videoüberwachung in allen Fällen einen Eingriff in die Privatsphäre der Gefilmten darstellt. Dementsprechend ist auch eine konsequente Abwägung der Interessen bei solchen Geschäften zentral.

    Bis heute gibt es keine Hinweise darauf, dass die Videoüberwachung einen präventiven Charakter hat, also präventiv darauf hinwirkt, dass keine Straftaten oder Übergriffe verübt werden; wenn, dann ist es vielleicht im Nachhinein möglich, mit Aufnahmen Beweise gegen Verdächtige zu bekommen. Aber auch das ist nicht immer einfach. Es ist denn auch kein Geheimnis, dass wir als GB-JA!-Fraktion Videoüberwachung gegenüber grundsätzlich skeptisch eingestellt sind, insbesondere, weil sie eben einen grossen Eingriff in die Privatsphäre der Gefilmten bedeutet. Es braucht aus unserer Sicht dementsprechend auch gute Gründe, damit wir eine Videoüberwachung als adäquates Mittel sehen und ihr zustimmen. Wir haben das auch schon gemacht. Es ging damals um die Videoüberwachung in der Schwimmhalle Neufeld. Dabei ging es vor allem um das Einschreiten in Notfällen, also wenn Menschen im Wasser in Not geraten. Und es gibt da auch keine Aufbewahrung der Daten. Bei der Videoüberwachung in den Velostationen, darüber werden wir in einer späteren Sitzung sprechen, gibt es durchaus auch Gründe, weil es zum Beispiel verwinkelte Räumlichkeiten gibt oder auch das Sicherheitsbedürfnis der Mitarbeitenden. Aber es gibt auch bei den Velostationen Gründe, die dagegensprechen, zum Beispiel diese Aufzeichnungen ausserhalb der Öffnungszeiten. Also es geht grundsätzlich bei diesen Geschäften immer um eine sorgfältige Abwägung der Interessen.

    Beim vorliegenden Geschäft gilt es aus unserer Sicht verschiedene Aspekte zu beachten. Es ist durchaus so, das haben eigentlich fast alle Redner*innen gesagt: Beim EKS kommt es immer wieder zu brenzligen und unangenehmen Situationen für die Mitarbeitenden. Es ist dementsprechend auch verständlich und nachvollziehbar, dass die Videoüberwachung einem Bedürfnis der Mitarbeitenden entspricht. Und selbstverständlich sind auch wir als GB-JA!-Fraktion dafür. Wir wissen auch, dass die Stadt Bern als Arbeitgeberin verantwortlich für den Schutz für die Mitarbeitenden ist, und finden das auch sehr wichtig.

    Gleichzeitig müssen wir in diesem Fall auch sagen, dass die Videoüberwachung einfach eine weitere Massnahme wäre. Ich weiss nicht, wie viele in diesem Saal bereits beim EKS, in diesen Räumlichkeiten waren. Ich war vor nicht allzu langer Zeit dort. Und da steht bereits Sicherheitspersonal im Eingangsbereich. Diese Videoüberwachung ist also einfach eine zusätzliche Massnahme. Und hier fangen ehrlich gesagt bei uns die Fragezeichen dazu an, ob die Videoüberwachung als zusätzliche Massnahme zielführend ist. Denn wieso genau es nebst diesem fixen Sicherheitspersonal, das im Eingangsbereich steht, jetzt auch noch eine fixe Videoüberwachung braucht, wird vom Gemeinderat nicht ausgeführt beziehungsweise im Vortrag selbst ist auch gar nicht so klar ersichtlich, dass es überhaupt fixes Sicherheitspersonal gibt. Mit dem fixen Sicherheitspersonal fällt aus unserer Sicht auch das Argument des Gemeinderates weg, dass die Räumlichkeiten für die Mitarbeitenden zu unübersichtlich sind und es deshalb die Videoüberwachung braucht, damit sie sehen, wer sich wo im Eingangsbereich aufhält. Aus unserer Sicht kann das problemlos auch durch das Sicherheitspersonal gewährleistet werden.
    Und dann kommt aus unserer Sicht der zentrale Aspekt hinzu. Die Menschen, die das EKS aufsuchen, tun das in den allermeisten Fällen nicht freiwillig, sondern sie machen das, weil sie einen Termin haben, weil sie zum Beispiel den Beistand/die Beiständin treffen müssen oder auch, weil sie nur so Geld ausbezahlt bekommen. Dementsprechend müssen sie sich zwangsweise dieser Videoüberwachung aussetzen. Sie können nicht selbst wählen, ob sie das wollen oder nicht. Und das ist doch ein grosser Unterschied, auch zum Beispiel zu den Nutzer*innen von Velostationen. Wir wissen, dass die Klient*innen der EKS keine riesengrosse Lobby haben. Wir haben in den Voten der Vorredner*innen gesehen: Die Mitarbeitenden haben offenbar eine grosse Lobby. Das ist auch richtig so. Aber die Klient*innen der EKS haben eben auch ihre Rechte und die haben nicht so eine grosse Lobby beziehungsweise die können sich auch sehr oft nicht so wahnsinnig gut wehren. In den allermeisten Fällen befinden sich die Personen in einer äussert vulnerablen Situation. Und deshalb müssen wir aus unserer Sicht umso vorsichtiger sein, wenn es um die Beschneidung ihrer Rechte geht. Deshalb sind wir auch zum Fazit gekommen, dass, auch wenn wir die Interessen der Mitarbeitenden und deren Schutz wirklich ernst nehmen und auch als hoch einstufen, wir die Videoüberwachung im Eingangsbereich der EKS nicht als adäquates Mittel ansehen und dementsprechend auch die Videoüberwachung ablehnen.
    Noch kurz eine Schlussbemerkung: Diese Videoüberwachung, das hat in dieser Runde bis jetzt auch niemand erwähnt, besteht bereits seit Jahren und ist dementsprechend auch illegal betrieben worden, also ohne Zustimmung des Stadtrates. Das kritisieren wir als GB/JA!-Fraktion scharf. Es ist auch nicht so, dass das wirklich im Vortrag zu lesen ist. Es ist einzig so zu lesen, weil es nämlich bei den aufgeführten Kosten heisst, es gebe gar keine Kosten, weil es die Kameras schon gibt. Wir kritisieren wirklich scharf, dass es nicht mal so richtig angemerkt wird. Ein solches Vorgehen finden wir nicht gerade förderlich für das Vertrauen in den Gemeinderat.

  5. Intervention
    MitgliedConseil municipal
    Point de l'ordre du jour 19: Interfraktionelle Motion GB/JA!, SP/JUSO, AL/GaP/PdA (Leena Schmitter, GB/Seraina Patzen, JA!/Yasemin Cevik, SP/Christa Ammann, AL) - übernommen durch Katharina Gallizzi (GB): Keine Kostenüberwälzungen auf OrganisatorInnen von nicht-kommerziellen, ideellen oder politischen Veranstaltungen; Begründungsbericht

    Lea Bill (GB) für die Einreichenden: Ich muss den Gemeinderat zugutehalten, dass er offenbar lernfähig ist. Er spricht nämlich immerhin nicht mehr davon, dass eine fehlende Demo-Bewilligung dafür reichen würde, eine Kostenüberwälzung zu rechtfertigen. Das hat er in der Antwort auf die vorliegende Motion noch gemacht. Trotzdem bewegt sich der Gemeinderat aus Sicht der Einreichenden weiterhin auf dem Holzweg.

    Ich weiss nicht genau, ob er das einfach macht, weil er es sich einfach macht oder weil er komische Moralvorstellungen hat. Er wiederholt in seiner Antwort nämlich mehrmals, dass Kostenüberwälzungen dann legitim sind, wenn die gewalttätigen Ausschreitungen derart sind, dass der Grundgedanke der Demo, nämlich die freie Meinungsäusserung, völlig in den Hintergrund rückt. Ich weiss schon, dass sich der Gemeinderat hier auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtes stützt. Doch frage ich mich ehrlich gesagt, ob der Gemeinderat wirklich glaubt, dass es so einfach ist. Wir haben schliesslich ein sehr aktuelles Beispiel von der Palästina-Demo am 11. Oktober: Wenn von 8.000 Personen 300 randalieren, wird in den Medien und in der Politik nur darüber berichtet. Ist dann die freie Meinungsäusserung der restlichen 7 700 Personen nichts mehr wert? Dabei hat der grösste Teil friedlich demonstriert und kann nichts dafür, dass die anderen das nicht gemacht haben. So haben der Bericht und die Berichterstattung ausgesehen. Wir wissen, dass der Gemeinderat findet: "Ja, das ist durchaus so, dass es dann einfach ist und dann kann man die Kostenüberwälzung machen." Er hat auch in Aussicht gestellt, dass er das so machen will. Für uns ist es aber klar, dass er es sich da zu einfach macht und es ist auch demokratiepolitisch gefährlich. Oder die Frage: Macht es sich einfach oder geht es hier eher um etwas Moralisches? Etwa nach dem Motto: Die Randalierer sollen gefälligst den Kopf hinhalten für das, was sie gemacht haben.

    Das sind Aussagen von vielen verschiedenen Seiten, gerade auch von den Bürgerlichen, die so getätigt wurden. Aus dieser Sicht wird aber vor allem vermittelt, dass die Strafverfahren allein nicht ausreichen, um die Täter*innen zur Rechenschaft zu ziehen. Das erscheint uns als Einreichende doch so ein bisschen kurz vor der Selbstjustiz. Der Glaube an den Rechtsstaat geht da hier völlig verloren. Es braucht dann irgendwie eine finanzielle Ohrfeige, damit das Ganze zurechtgebogen werden kann. Das scheint uns jedoch wirklich schwierig. Fakt ist, und das wiederhole ich hier sehr gerne immer und immer wieder, das kantonale Polizeigesetz, das macht eine Kostenüberwälzung an Organisator*innen und Demo-Teilnehmer*innen möglich. Das ist eine klare klassische Kann-Formulierung. Es steht also den Gemeinden frei, wie damit umgegangen wird. Die Kostenüberwälzung kann auch einfach nicht beantragt werden. Auch das ist eine Möglichkeit. Zudem ist es so, dass der Stadtrat sich mehrmals gegen die Kostenüberwälzung ausgesprochen hat. Man muss hier auch klar sagen, dass die Kostenüberwälzungen in der Stadt Bern keine Mehrheiten haben.

    Es ist dementsprechend auch nicht so, dass der Artikel 5a im Kundgebungsreglement mit dieser vorliegenden Motion erfüllt ist oder dass dieser Artikel dann die vorliegende Motion erfüllt, wie es der Gemeinderat in seiner Antwort schreibt. Denn solange der Gemeinderat aus welchen Gründen auch immer die Kostenüberwälzung in Erwägung zieht, handelt er gegen die Mehrheit des Stadtrates und damit auch gegen die Intention des Artikels 5a des Demo-Reglements. Zum Schluss wiederhole ich auch das noch sehr gerne: Kostenüberwälzungen an Organisator*innen und Demo-Teilnehmende sind in jedem Fall falsch. Es darf nicht eine Frage vom eigenen Budget sein, ob jemand eine Demo organisiert und an einer teilnimmt, unabhängig davon, ob es dann schlussendlich so ist, dass diese Person 200 Franken bezahlen muss oder mehr.

    Das Problem ist der sogenannte Chilling-Effekt. Auch das habe ich schon oftmals hier am Redepult gesagt. Das ist die abschreckende Wirkung der Möglichkeit einer Kostenüberwälzung von 10'000 oder 30'000 Franken. Das ist eine abschreckende Wirkung, unabhängig davon, wie viel die Person dann schlussendlich am Ende des Verfahrens zahlen muss. Zudem kann es auch nicht sein, dass Organisator*innen oder Demo-Teilnehmende dafür geradestehen müssen, je nachdem, welche Strategie die Kantonspolizei punkto Ausmass des Polizeieinsatzes hat. Auch deshalb finden wir die Kostenüberwälzung sehr schwierig. Ich kann es hier nicht genug wiederholen: Für Gewalttätigkeiten und Übergriffe haben wir bereits genügend andere rechtliche Hebel – Stichwort Strafverfahren. Dafür braucht es diese Kostenüberwälzung nicht. Ich weiss, der Gemeinderat sieht das anders. Ich wiederhole das aber gerne immer wieder. Besten Dank für die Aufmerksamkeit.

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    01.01.2025 – 31.12.2199

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