Inge Abegglen
SP und Gew.
Grand CouncilArbon
Mandat
- Parti
- Parti Socialiste
- Groupe parlementaire
- SP und Gew.
- Parlement
- Grand Council
- Circonscription
- Arbon
- Page du Parlement
- Profil officiel
Personnel
- Sexe
- Femme
- Né(e) le
- 6. Oktober 1950
- Profession
- Laborantin
Contact
- i.abegglen@blackpoint.ch
- Téléphone
- 076 447 27 44
- Adresse
- Berglistrasse 50
9320 Arbon
Références et source
- Organe source
- TG
- Enregistrement mis à jour
- 09.06.2026
- Premier import
- 14.08.2025
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Intérêts
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Interventions(21)
- Mitglied GRInterventionGrand CouncilIch danke dem Regierungsrat für die umfassende Beantwortung der Motion. Die Ausführungen habe ich mit grossem Interesse gelesen. Sie sind sehr detailliert ausgefallen und enthalten viele wichtige und umfassende Informationen zum Thema des Umgangs mit invasiven Pflanzen, den rechtlichen Grundlagen und den Kontrollinstanzen. In der Beantwortung konnte ich lesen, dass sich verschiedene Institutionen mit invasiven gebietsfremden Pflanzen befassen, dass auf der vom Motionär erwähnten "schwarzen Liste" bereits 40 Arten aufgeführt sind und dass auf der "Beobachtungsliste" weitere 16 Arten stehen. Es stellt sich nun die Frage, wie mit diesen Pflanzen umzugehen ist, damit ihre weitere Verbreitung gestoppt oder die Pflanzen ausgerottet werden können. Das Verkaufs- und Freisetzungsverbot ist sicherlich ein probates Mittel. Es betrifft natürlich Verkaufsgeschäfte, Gartencenter, Gärtnereien und Gärtner, aber auch die Käuferinnen und Käufer, welche solche Problempflanzen in ihren privaten Grund einbringen. Ich erwarte und unterstütze strenge Anpassungen im Bundesgesetz über den Umweltschutz. Ich wünsche mir ein Einfuhrverbot von gebietsfremden invasiven und die heimische Pflanzenwelt verdrängenden Arten. Ein kantonales Gesetz, welches die Einfuhr in den Thurgau verbietet, macht wirklich keinen Sinn. Die Oberthurgauer gehen häufig nach St. Gallen zum Einkaufen. Es kostet sie überhaupt keine Anstrengung, um dort ihre Pflänzchen für eine Kirschlorbeerhecke einzukaufen. So, wie ich den Motionär verstanden habe, möchte er, dass strengere Massnahmen rascher ergriffen werden können. Auch ich finde, dass in den Verkaufsgeschäften weiterhin regelmässige Kontrollen stattfinden müssen, dass weiterhin konsequente Aufklärung bei den Käuferinnen und Käufern betrieben werden muss und dass Gärtner solche Pflanzen nicht mehr empfehlen und pflanzen dürfen. Ich kann mir gut vorstellen, dass bei Nichtbeachten dieser Massnahmen monetäre Sanktionen und Vernichtung der Pflanzen verhängt werden. Ein Einfuhr- und Verkaufsverbot kann aber nur über ein Bundesgesetz erfolgen.
- Mitglied GRInterventionGrand CouncilDie Motion Auer verlangt, die Ladenöffnungszeiten von Montag bis Samstag für sämtliche Verkaufsstellen auf die Dauer von 06.00 Uhr bis 19.00 Uhr zu beschränken. Die deutliche Mehrheit der SP-Fraktion befürwortet die Motion. Im Kanton Thurgau gelten die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Das sind maximal 16 Stunden pro Tag. Auch Öffnungszeiten von maximal 13 Stunden, wie es der Motionär fordert, können nur mit unregelmässigen Arbeitszeiten und Teilzeitangestellten bewerkstelligt werden, aber weniger drastisch. Es ist bekannt, dass sich unregelmässige Arbeitszeiten negativ auf die Gesundheit auswirken. Die immer häufiger auftretenden Burnout-Erkrankungen sind zwar nicht nur im Verkauf zu orten, stressige Arbeitsplätze und unregelmässige Arbeitszeiten stellen aber eine der häufigsten Ursachen dafür dar. Mit einer Studie der Universität Lausanne konnte nachgewiesen werden, dass ein Zusammenhang zwischen psychischen Erkrankungen und atypischen Beschäftigungsverhältnissen besteht. Das ist auch deshalb von Bedeutung, weil unsichere Arbeitsverhältnisse im Rahmen der Flexibilisierung deutlich zugenommen haben. Die dadurch entstehenden Gesundheitskosten sind nicht unwesentlich und müssen von den Krankenkassen übernommen werden. Zudem glauben wir wohl kaum, dass aufgrund der langen Ladenöffnungszeiten mehr konsumiert wird, obwohl die Öffnungszeiten genau damit begründet werden. Erst gestern habe ich in der Zeitung gelesen, dass der Kanton Freiburg eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten samstags von 16.00 Uhr auf 17.00 Uhr abgelehnt hat. Die Freiburger werden deshalb kein schlechteres Leben haben als wir, aber vielleicht ein gesünderes. Genau genommen können dermassen lange Öffnungszeiten nur angeboten werden, weil die Löhne in dieser Branche so tief sind. Mein Fazit beinhaltet fünf Punkte und lautet wie folgt: 1. Es gibt weder Druck noch die Erwartung der Konsumentinnen und Konsumenten nach so langen Ladenöffnungszeiten. Es wird lediglich ein Angebot geschaffen, welches dann bei Bedarf genutzt wird. 2. Für Notfallkäufe haben wir die Tankstellenshops, die Getränke, Milch, Brot, Pampers und ähnliche Artikel im Angebot haben. 3. Eine Verkaufssteigerung durch längere Öffnungszeiten, die sich nur wegen der tiefen Löhne der Angestellten halten lassen, ist nicht bewiesen. 4. Wegen den bis zu 16-stündigen Öffnungszeiten der Läden und der damit einhergehenden ungesunden, unregelmässigen Arbeitszeiten fallen hohe Krankheitskosten an, die viel höher sind als die Summe, die dabei verdient werden kann. 5. Die Krankheitskosten aber schlagen sich in den hohen Krankenkassenprämien nieder und müssen von der Allgemeinheit und dem Staat übernommen werden. Darum gilt: Kürzere Ladenöffnungszeiten schädigen die Konsumenten nicht, schützen die Verkäuferinnen und Verkäufer, generieren keine Umsatzeinbussen und verringern die hohen Gesundheitskosten. Warum also keine Reduktion der Ladenöffnungszeiten um drei Stunden? Ich bitte den Grossen Rat, die Motion erheblich zu erklären.
- Mitglied GRInterventionGrand CouncilDie grosse Mehrheit der SP-Fraktion lehnt die Motion ab. Der Grundauftrag der Polizei besteht darin, für unsere Sicherheit zu sorgen und das insbesondere an neuralgischen Punkten wie Bahnhöfen, auf den Strassen, in öffentlichen Räumen, an Orten, wo grössere Menschenansammlungen entstehen, aber auch in stillen, ruhigen Einfamilienhausquartieren, die gerne von zwielichtigen Gestalten heimgesucht werden. Wie die Polizei unserem Sicherheitsanspruch trotz ihres begrenzten Personalbestands gerecht werden kann, wissen die Fach- und Berufsleute am besten. Darauf dürfen wir vertrauen, darauf müssen wir uns verlassen können. Wollen wir uns als einfache Bürgerinnen und Bürger des Kantons anmassen, der Polizei zu sagen, wie und vor allem wo sie für Recht und Ordnung zu sorgen hat? Frage ich mich nach den Gründen für diese Motion, stechen mir ziemlich schnell eher partikulare Interessen ins Auge. Einerseits werden wohl in einzelnen Gemeinden gewisse Mietzinsausfälle befürchtet. Andererseits höre ich aber auch, dass nicht alle Mitarbeiter des Polizeikorps Freude haben an so einschneidenden Veränderungen. Der Schutz von Leib und Leben jedes und jeder Einzelnen sollte jedoch erste Priorität haben. Es ist kein Zufall, dass zwei Zeitungsberichte zu diesem Thema mit folgenden Überschriften beginnen: "Das sicherste Haus der Gegend", oder "Wenn das Telefon nie klingelt". Beide Gründe sind aber nicht massgebend, wenn es darum geht, die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu schützen. Nicht nur das Berufsbild der Polizei hat sich in den Jahren stark verändert, wir sehen das in allen Berufen. Wir verwandeln uns in rasender Geschwindigkeit zu einer multimobilen Gesellschaft, die uns in allen Bereichen zu Veränderungen zwingt. Wir sind der Meinung, dass die Entscheidung, wie hoch die Anzahl der Polizeiposten sein muss, klar die operative Ebene betrifft und damit in die Kompetenz des Regierungsrates beziehungsweise der Polizei fällt. Wir Kantonsrätinnen und Kantonsräte haben jedoch dafür zu sorgen, dass die Polizei ihren Auftrag für den ganzen Kanton bestmöglich erfüllen kann. Dazu gehören auch eine angemessene Anzahl Korpsmitglieder und deren grösstmögliche Sicherheit am Arbeitsplatz.
- Mitglied GRInterventionGrand CouncilDie Interpellantin titelt ihren Vorstoss mit: "Kompetenzüberschreitung durch den 'Archivdienst für Gemeinden' des Staatsarchivs?" Hoppla, dachte ich. Da weiss jemand mehr und vor allem nichts Gutes. Gibt es im DIV einen neuen Skandal? Die Beantwortung des Regierungsrates hat mich wieder beruhigt. Nein, hier läuft nichts Unrechtes und schon gar nichts Schädigendes für den Kanton und die Gemeinden. Zunächst danke ich dem Regierungsrat für die umfangreiche Information über die Wichtigkeit des Archivierens an sich, aber auch wer, was, wann und wie anhand verordneter Grundlagen beziehungsweise Registraturpläne zu archivieren hat. Hinzu kommt, dass sich die Form der Archivierung, weg vom Papier hin zur elektronischen Datenverarbeitung, gravierend verändert hat. Wichtige Akten müssen in ein elektronisches Langzeitarchiv überführt werden. Die gestellten Ansprüche an ein elektronisches Langzeitarchiv sind sehr hoch. Es muss von Grund auf neu erarbeitet und programmiert werden. Es muss zu 100% sicher sein, und es sollte auch in Hunderten von Jahren noch gelesen werden können. Die Herausforderungen an Programme, aber auch andere Nutzer sind enorm gross und nicht gratis zu haben. Sie sind so gross, dass ein eigener Archivdienst in der Gemeinde personell und finanziell kaum zu tragen ist. Wir sehen, dass die Nachfrage der Gemeinden für diese Dienstleistung des Staatsarchivs gross ist. Das befristete Projekt des Staatsarchivs musste verlängert werden. Die Dienstleistung des Staatsarchivs wird den Auftrag gebenden Gemeinden voll in Rechnung gestellt. Somit ist sichergestellt, dass dem Kanton daraus keine Kosten entstehen. Dass der Kanton in einen wettbewerbsverzerrenden Markt eingreift, wie es die Interpellantin behauptet, erschliesst sich mir leider nicht. Jede Gemeinde kann ihren Archivdienst frei wählen, so ein funktionierender Markt bestünde. In diesem Zusammenhang erscheint es mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass der Kanton Thurgau bislang kein Gesetz für den Archivdienst kennt. Der Regierungsrat hat aber bereits einen Bericht zu einem Gesetz über Aktenführung und Archivierung in die Vernehmlassung an Gemeinden, Parteien usw. verschickt, sodass dieses Geschäft in absehbarer Zeit in den Grossen Rat kommen wird.
- Mitglied GRInterventionGrand CouncilIch kann den Regierungsrat darin nur unterstützen, dass er dem Kunstmuseum derzeit erste Priorität beimisst. Die raumklimatischen Verhältnisse und energetischen Mängel im Kunstmuseum müssen dringend behoben werden. Eigentlich hätten sie schon längst behoben werden müssen. Auch die Erweiterung der Ausstellungsflächen ist für das Museum von grosser Wichtigkeit und sollte unbedingt an die Hand genommen werden. Dass sich der Regierungsrat vor allem auch mit der Finanzierung dieser Massnahmen auseinanderzusetzen hat, ist klar. Ich gehe davon aus, dass mit der Stiftung diesbezügliche Verhandlungen geführt werden. Dass der Regierungsrat nicht gleichzeitig auch noch das Historische Museum in Angriff nehmen will, kann ich gut nachvollziehen. Der Kanton Thurgau möchte seinen historischen Schwerpunkt auf die Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts ausrichten. Warum nicht? Dass dafür das Schloss Frauenfeld nicht die geeigneten Ausstellungsmöglichkeiten bieten kann, ist bekannt. Dass der Kanton nun aus diesem Grund einen neuen, geeigneteren Standort sucht, ist richtig und wird sehr begrüsst. Doch nun kommt das "Aber": Der Kanton muss darauf bedacht sein, dass bei Standortfragen für kantonale Institutionen ein regionaler Ausgleich stattfindet. Denn bei genauerem Hinschauen ist es damit nicht sehr weit her. Praktisch alle Museen, die Bibliothek, die Mehrzahl der Verwaltungen und Ämter sind in oder um Frauenfeld angesiedelt. Der Aufschrei, als der Bund den Standort Tänikon in Frage stellte, ist noch nicht verhallt. Zu Recht, wie ich finde. Aber was man vom Bund verlangt, muss auch im eigenen Kanton gelten. Arbon hat grosses Interesse daran, in Zukunft das Historische Museum des Kantons zu beherbergen. Die Stadt Arbon ist stark geprägt durch die Industrialisierung des 19. und 20. Jahrhunderts, was genau dem Schwerpunkt der neuen Ausrichtung des Historischen Museums des Kantons entspricht. Die Stadt hat neben den geeigneten Örtlichkeiten bereits schon heute ein florierendes Industriemuseum mit ausserordentlichen Exponaten und ein weit umfassendes Historisches Museum. Die grosse Sammlung, welche die Zeit von der Frühsteinzeit über das gut dokumentierte Mittelalter bis hin zur Industrialisierung abdeckt, ist wohl sortiert, dokumentiert und katalogisiert. Beide Museen werden ausserordentlich professionell geführt, obwohl ehrenamtlich tätige Personen beschäftigt werden. Das heisst, dass dem Historischen Museum des Kantons beste Voraussetzungen geboten werden. Das einzige grosse Problem, das sich dem Kanton anscheinend stellt, ist die Neunutzung des Schlosses Frauenfeld. Dazu noch meine persönlich Meinung: Ich kann diese Sorge leider überhaupt nicht nachvollziehen. Das wäre doch die Gelegenheit für unsere Kantonshauptstadt, dort ihr städtisches historisches Erbe aufzuarbeiten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der Kanton würde der Stadt mit Sicherheit Mietrecht gewähren.
Contributions(1)
- MotionVorstösser/Vorstösserin
Appartenances(15)
Images(2)
- Version 101.01.2025 – 04.10.2025
- Version 204.10.2025 – 31.12.2199
Données: OpenParlData · CC BY 4.0