Hanspeter Heeb
GLP
Grand CouncilArbon
Mandat
- Parti
- Parti vert’libéral
- Groupe parlementaire
- GLP
- Parlement
- Grand Council (TG)
- Circonscription
- Arbon
- Page du Parlement
- Profil officiel
Personnel
- Sexe
- Homme
- Né(e) le
- 10. Mai 1959
- Profession
- Schulpräsident
Contact
- hanspeter.heeb@gmx.ch
- Téléphone
- 071 511 63 10
- Adresse
- Seeblickstrasse 9 a
8590 Romanshorn
Références et source
- Organe source
- TG
- Enregistrement mis à jour
- 10.06.2026
- Premier import
- 14.08.2025
Comportement de vote(262)
- JaGrand CouncilRésultat: 116 Oui · 0 Non · 0 Abst. · 14 Absent
- JaGrand CouncilRésultat: 117 Oui · 0 Non · 0 Abst. · 13 Absent
- JaGrand CouncilKantonsbürgerrechtsgesuche per 5. Juli 2023 (Einbürgerungsgesuch)Résultat: 116 Oui · 0 Non · 0 Abst. · 14 Absent
- JaGrand CouncilKantonsbürgerrechtsgesuche per 5. Juli 2023 (Einbürgerungsgesuch)Résultat: 100 Oui · 5 Non · 12 Abst. · 13 Absent
- -Grand CouncilFachhochschule in Agronomie auch in der Ostschweiz (Interpellation)Résultat: 84 Oui · 0 Non · 0 Abst. · 46 Absent
Intérêts(2)
- —Primarschulbehörde Romanshorn · PräsidiumPolitische Ämterdepuis 01.01.2025Grand Council
- —Evangelische Landeskirche Thurgau · Kirchenrat, MitgliedPolitische Ämterdepuis 01.01.2025Grand Council
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Interventions(66)
- Mitglied GRInterventionGrand CouncilIm Namen der Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern danke ich dem Regierungsrat für die Beantwortung der Motion. Der Regierungsrat zeigt in seiner Beantwortung einseitig Probleme auf, die es meines Erachtens gar nicht gibt. Im Allgemeinen fordert die Motion eine einfache Lösung für Paare, bei denen ein Elternteil immer für die Kinder da ist, die also ein traditionelles Familienmodel leben. Es geht hier nicht um die Fremdbetreuung durch Grosseltern, Bekannte oder auf Gegenrecht. Das traditionelle Familienmodell ist leicht nachweisbar, wenn nicht anhand der Steuerklärung, wie in den meisten Fällen, so mittels der Arbeitsverträge oder einer Arbeitgeberbestätigung. Ich bin überzeugt, dass die Finanz- und Versicherungswirtschaft wie bei der Säule 3a, der gebundenen Vorsorge, Lösungen bereitstellen wird, denn schliesslich gibt es ja Geld zu verdienen. Durch die Konzentration auf das traditionelle Familienmodell sinken die möglichen Kosten auf die Hälfte. Weiter handelt es sich hier um den maximal möglichen Aufwand. Dieser ist abhängig davon, wie stark die Vorteile genutzt werden. Die Kosten lassen sich zudem steuern, wobei ich 100 Franken pro Monat für einen fairen Ansatz halte. Der Ansatz kann aber durchaus auch tiefer angesetzt werden. Zentral ist doch die Aussage eines solchen Beitrages, dass wir als Gesellschaft den Beitrag der Eltern zur guten Erziehung ihrer Kinder schätzen und honorieren, sei es mit der Bereitstellung von Tagesstrukturen oder der Stützung der Vorsorge in traditionellen Familienstrukturen. Bezüglich der Lenkungswirkung möchte ich als Schulpräsident festhalten, dass ich vor allem an einer Lenkungswirkung interessiert bin: gut betreute Kinder. Dies erreicht man durch Tagesstrukturen, aber auch durch Eltern, die für ihre Kinder da sind. Mit dem Beitrag an die Eigenbetreuung liessen sich auch gewisse qualitätssichernde Elemente einbauen. Zu denken ist an die Teilnahme an Weiterbildungsmassnahmen für die Eltern. Abschliessend möchte ich sagen, dass das traditionelle Familienmodell unterschätzt wird. Ich bezweifle sehr, dass die Arbeitsleistung eines Paares, das ein traditionelles Familienmodell lebt, geringer ist als das eines modernen Paares, bei denen zwei Personen Teilzeit arbeiten mit einem Gesamtpensum von unter 130 Stellenprozent. Dass das Modell unterschätzt wird, ist eigentlich erstaunlich, da die Mehrheit hier im Saal wahrscheinlich ein traditionelles Familienmodell lebt. Einige hier im Saal würden gerne die Kinderzulagen erhöhen. Diese Forderung findet aber kaum Mehrheiten. Es beseitigt die Benachteiligung des traditionellen Familienmodells nicht. Mit der Motion erreichen wir mehrere Ziele: die Stärkung von Familien, die nicht von einer Fremdbetreuung profitieren, die Gleichbehandlung aller Familienmodelle, eine Verbesserung der Selbstvorsorge und optional die Verpflichtung zur Weiterbildung der Eltern. In diesem Sinne bitte ich den Grossen Rat um Unterstützung der Motion. Die GLP-Fraktion unterstützt die Motion einstimmig.
- Mitglied GRInterventionGrand CouncilIch schliesse mich meinem Vorredner an und bewundere wirklich den Mut des Regierungsrates, in dieser verfahrenen Situation einen Schritt auf die Opfer zu zugehen. Die Ausführungen von Kantonsrat Marcel Wittwer verstehe ich derart, dass er sagt, wir sollten nicht mit dem Finger auf die Vergangenheit zeigen, während wir heute selber Fehler machen, sondern wir sollten versuchen in der Gegenwart keine Fehler zu machen. Aber solange wir leben, machen wir auch Fehler. Dass man sagt, es sei ja nur Geld, verstehe ich nicht. Kantonsrätin Marina Bruggmann hat sehr schön die menschliche Komponente aufgezeigt. Für die Betroffenen ist auch ein symbolischer Betrag relevant. Um ein bereits bemühtes Spruchmuster zu wiederholen: Entschädigung mit Geld ist nicht alles, aber eine Entschuldigung ohne Geld ist nichts. Ich begrüsse es, dass verschiedene offene Fragen gestellt wurden. Wir sollten uns damit aber nicht in Kleinkrämerei verlieren. Natürlich wird es wahrscheinlich schwierig sein, die Pharmaindustrie miteinzubeziehen, aber die Opfer stehen doch im Vordergrund. Weiter kann ich die formalistischen Überlegungen der SVP-Fraktion nicht nachvollziehen. Warum versteckt man sich hinter Paragrafen und juristischen Überlegungen? Es geht hier um Menschen, die auf uns und unser Verständnis für ihr Leiden warten. Spezielle Situationen verlangen halt spezielle Lösungen. Ich kann mir beispielsweise vorstellen, dass ein solches Entschädigungsregelungsgesetz gleich mit einer Sunset-Klausel versehen wird. So würde es ohne weiteres Zutun verschwinden, sobald alle Entschädigungen abgearbeitet worden sind.
- Mitglied GRInterventionGrand CouncilEigentlich wollte ich mich nicht zu Wort melden. Als Person, die mit einer Betroffenen verheiratet und in verschiedenen Organisationen tätig ist, bewegt mich die Thematik aber relativ stark. Beim Votum von Kantonsrätin Judith Ricklin dachte ich zuerst: Wow, solche Worte aus dieser Ecke. Da hat sich einiges bewegt. Danach ist mir der Song "Paroles paroles" in den Sinn gekommen. Nichts als leere Worte. Dank meines fortgeschrittenen Alters kenne ich verschiedene Generationen von Menschen mit Beeinträchtigung. Früher waren es Invalide. Wenigstens hat man sie da aber anständig behandelt. Die Idee, dass Wohnen und Arbeiten nur ein Teil sei, ist absurd. Die gesamte "Finanzierungsgeschichte" für Menschen mit Beeinträchtigung ist Bundesrecht, wobei das Bundesgericht hier eine menschenverachtende Politik betreibt. Man muss nochmals in aller Deutlichkeit sagen, dass da Menschen ausgegrenzt und sozial vernichtet werden. Es handelt sich dabei jedoch um Bundesrecht, das wir nicht beeinflussen können. Der wichtige Bereich der Familie ist mittlerweile relativ gut geschützt. Somit bleiben noch das Wohnen und das Arbeiten übrig. Für diese Bereiche ein Grundkonzept zu erarbeiten, das die Behindertenrechtskonvention beachtet, wäre das Mindeste, was wir diesbezüglich haben könnten.
- Mitglied GRInterventionGrand CouncilIch kann mich im Namen meiner Fraktion meinem Vorredner anschliessen. Ich danke dem Regierungsrat für die gute Stellungnahme und der Präsidentin für die gute Versammlungsführung. Meine Fraktion hat mich gebeten, noch etwas mehr zu sagen. Eigentlich wollte ich nicht mehr viel sagen, da unsere Fraktion das Zeitbudget des Grossen Rates bereits arg strapaziert hat. Ausserdem sind kluge Worte nicht unbedingt meine Kernkompetenz. Um doch noch etwas zu sagen, habe ich noch eine Bemerkung zur Ungerechtigkeit. Es stimmt, dass es sich hierbei um eine ungerechte Regelung handelt, die nicht viel einbringt. Wenn man aber nach Ungerechtigkeiten sucht, so wird man auch bei den Ergänzungsleistungen fündig, die heute Morgen bereits angesprochen wurden. Es ist eine Absurdität, dass Empfänger von Ergänzungsleistungen, die beispielsweise im Rahmen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge noch selbst vorgesorgt haben, dafür Steuern zahlen müssen. Ähnliches gilt für den Riesenaufwand, den man hat, um für jemanden in einem Pflegeheim, der Ergänzungsleistungen bezieht, schlussendlich keine Steuern zahlen zu müssen. Dieses Thema finde ich sehr spannend. Wenn ich noch ein paar Mitstreiter finde, würde ich diesbezüglich gerne einen Vorstoss machen.
- Mitglied GRInterventionGrand CouncilIch spreche zu Gesuch Nr. 78. Es geht darum, ob geordnete finanzielle Verhältnisse vorliegen. Diese sind die gesetzliche Grundlage. Der Regierungsrat hat in der Verordnung bestimmt, dass Alimentenschulden ein absoluter Ausschlussgrund für eine Einbürgerung sind. Diese Bestimmung scheint mir unhaltbar. Es ist nicht die Aufgabe des Einbürgerungsprozesses, Alimentenforderungen durchzusetzen. Dafür gibt es andere und relativ grosszügige Hilfsmittel. So ärgerlich Alimentenschulden auch sind, sind sie meines Erachtens im Einbürgerungsprozess mit anderen Schulden gleichzustellen. Wenn die Schulden bedient werden, ohne dass Rechtsmittel wie Betreibungen ergriffen werden, scheinen sie mir irrelevant. Ich vertrete deshalb die Meinung, dass die Einbürgerung genehmigt werden sollte. Meine Fraktion sieht es etwas anders. Sie bedauert aber vor allem, dass dem Rat keine genauen Informationen vorliegen, damit ein Ermessensentscheid gefällt werden könnte. Liegt wirklich renitentes, unvertretbares Verhalten vor? Oder handelt es sich um einen Bürger, der nicht jedes Manöver mitmachen will? Kann man den Umfang der Schulden wirklich nicht abschätzen, sodass ein Ermessensentscheid möglich wäre? Wir stellen keinen Antrag auf Rückweisung an die Justizkommission. Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller mit der Nr. 78 hat Anrecht darauf, dass wir heute entscheiden. Sie oder er kann sich allenfalls überlegen, ob sie oder er dann anschliessend Rechtsmittel ergreifen will.
Contributions(20)
- Einfache AnfrageErstunterzeichner/Erstunterzeichnerin(Irre-)Führung der StimmbürgerN° 16/EA 163/478
- Parlamentarische InitiativeErstunterzeichner/ErstunterzeichnerinDispositive Regelung der Stillen WahlN° 16/PI 5/386
- Einfache AnfrageErstunterzeichner/ErstunterzeichnerinSchweigeklausel bei Entlassung und ÖffentlichkeitsprinzipN° 16/EA 150/460
- Einfache AnfrageErstunterzeichner/ErstunterzeichnerinVerbesserung des notwendigen RechtsschutzesN° 16/EA 132/401
- InterpellationErstunterzeichner/Erstunterzeichnerin
Appartenances(9)
Images(2)
- Version 101.01.2025 – 20.05.2026
- Version 220.05.2026 – 31.12.2199
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