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TL

Thomas Leu

Actif
PLR.Les Libéraux-RadicauxFDP
Grand CouncilKreuzlingen

Mandat
Parti
PLR.Les Libéraux-RadicauxSource: FDP
Groupe parlementaire
FDP
Circonscription
Kreuzlingen
Page du Parlement
Profil officiel
Personnel
Sexe
Homme
Né(e) le
7. September 1977
Profession
Rechtsanwalt, Unternehmer
Contact
Téléphone
071 677 30 60
Adresse
Bachstrasse 17
8268 Mannenbach-Salenstein
Références et source
Organe source
TG
Enregistrement mis à jour
30.09.2026
Premier import
14.08.2025
Intérêts(6)
  • —
    Führungs- und Aufsichtsgremiendepuis 01.01.2025Grand Council
  • —
    Junato AG, Kreuzlingen · einziger VR, Verwaltungsrat
    Führungs- und Aufsichtsgremiendepuis 01.01.2025Grand Council
  • —
    Kierzek AG, Kreuzlingen · VR-Mitglied, Verwaltungsrat
    Führungs- und Aufsichtsgremiendepuis 01.01.2025Grand Council
  • —
    Pro Dampfer AG, Mammern · Präsident des Verwaltungsrates
    Führungs- und Aufsichtsgremiendepuis 01.01.2025Grand Council
  • —
    Leucon GmbH, Kreuzlingen · einziger GF, Geschäftsleitung
    Führungs- und Aufsichtsgremiendepuis 01.01.2025Grand Council
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Interventions(20)
  1. Kantonsrat
    Intervention
    Grand Council
    Die Motion verlangt erstens die Schaffung einer kantonalen, von den bundesrechtlichen Vorgaben unabhängige Gesetzesgrundlage, die sicherstellt, dass in der polizeilichen Kriminalstatistik Thurgau, aufgeteilt nach spezifischen Deliktkategorien, über die Herkunftsstaaten von Täterinnen und Tätern informiert wird. Zweitens wird verlangt, dass bei der Inländerkriminalität gesondert über die Kriminalität von Eingebürgerten der ersten und zweiten Generation Auskunft gegeben wird. Zur Einordnung dieser beiden Forderungen ist eine Analyse hilfreich, welche Daten in den bestehenden Statistiken denn bereits abgebildet werden. Ein Blick in die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) zeigt folgendes Bild: Die PKS differenziert unter anderem nach beschuldigten Personen nach Gesetz, Altersgruppe und Geschlecht, nach beschuldigten Personen nach Gesetz, Nationalität und Aufenthaltskategorie, nach Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigter Person und auch nach registrierten beschuldigten Personen pro Straftat gegen das Strafgesetzbuch und vielem mehr. In den Detailbereichen wird zudem unterschieden zwischen den verschiedenen Straftaten, zum Beispiel: Gewaltstraftaten, häuslicher Gewalt, Diebstahl, digitaler Kriminalität, Betäubungsmittelgesetz und Ausländer- und Integrationsgesetz. Zu guter Letzt werden die Angaben im Kanton Thurgau auf die Regionen und im Kanton Zürich sogar auf die Bezirke und die Stadtkreise heruntergebrochen. Somit kann man festhalten: Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist die Nationalitäten der beschuldigten Personen sowohl nach den einzelnen Gesetzen – eben Strafgesetzbuch, Betäubungsmittelgesetzbuch etc. – als auch nach Unterkategorien, wie zum Beispiel den Titeln Leib und Leben, Vermögen usw. des Strafgesetzbuches detailliert aus. Eine reine Thurgauer-Lösung bringt hier keinen Mehrwert, nicht zuletzt auch deshalb, weil sie keinen Vergleich mit anderen Kantonen zulässt. In den PKS wird in den Daten jeweils auch unterschieden, in welche Aufenthaltsstatuskategorie die beschuldigte Person fällt. Die Forderung 1, nämlich die Information über die Herkunftsstaaten, aufgeteilt nach spezifischen Deliktkategorien, ist somit durch die bereits bestehenden Statistiken erfüllt. Diese kantonalen Statistiken sind überdies identisch gegliedert, was einen Blick in die PKS der Kantone Thurgau und Zürich zeigt, wo die Kapitel gleich nummeriert sind, was absolute Transparenz belegt. Das legitime Bedürfnis der Bevölkerung nach vergleichbarer Information ist damit durch die bestehende Regelung erfüllt. Die FDP macht sich stark für mehr Sicherheit im Land. Für uns ist Sicherheit keine Frage der politischen Ausrichtung, sondern ein Recht. Ein Recht für das wir einstehen, ein Recht, das es für die gesamte Gesellschaft sicherzustellen gilt. Deshalb erscheint uns das Ansinnen der Motion, auch Aussagen zur Überrepräsentation bestimmter Ausländergruppen für bestimmte Deliktskategorien in der Statistik abzubilden, absolut nachvollziehbar, auch wenn es nur in der Begründung und nicht im Antrag direkt erwähnt wird. Das schafft Transparenz, und es ermöglicht eine faktenbasierte Diskussion. Die Abbildung von zumindest bei der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung bereits vorliegenden Daten in der PKS wäre daher nach unserer Auffassung klar wünschenswert. Eine Ausweitung auf weitere Straftatbestände, insbesondere aus dem Nebenstrafrecht, ist hingegen für uns nicht erforderlich, weil das keinen zusätzlichen Nutzen bringt. Kommen wir zur zweiten expliziten Forderung der Motion, der gesonderten Auskunft über die Kriminalität von Eingebürgerten der ersten und zweiten Generation. Diese Forderung lässt sich nach Auffassung der FDP-Fraktion nicht rechtfertigen. Wieso? Einerseits verlangt die Motion eine Etikettierung der schweizerischen Bevölkerung in erst-, zweit- und drittklassige Schweizerinnen und Schweizer, was mehr als problematisch ist und was sich, weder gestützt auf gesetzliche Vorgaben noch mit dem Verständnis der FDP der schweizerischen Staatsbürgerschaft, rechtfertigen lässt. Wollte man wirklich ein Schweizer Bürgerrecht auf Probe fordern, müsste man es entsprechend so benennen und auch auf nationaler Stufe vorbringen. Eine Vorrednerin hat bereits gesagt, dass dafür ausreichend Nationalrätinnen und Nationalräte zur Verfügung stehen dürften. Über nicht existente Kategorien zu diskutieren, ist für uns schlicht und einfach weder sinnvoll, noch nützlich. Hinzu kommt – und das ist genauso wesentlich für die Ablehnung dieser Forderung –, dass die Strafverfolgungs- und anderen Behörden aller Ebenen mit zusätzlichen administrativen Aufgaben belastet würden. Damit dieser Forderung nachgelebt werden könnte, müssten die erforderlichen Daten von verschiedenen Behörden erfasst und zentral zur Verfügung gestellt werden. Weiter müssten die Daten über die eingebürgerten Personen zweier Generationen dauerhaft, sicher und zentral abgelegt werden, damit die Strafverfolgungsbehörden aller Kantone und des Bundes darauf zugreifen können. Ein solcher Mehraufwand lässt sich keinesfalls begründen, auch weil kein Mehrwert entsteht bei dieser Triage in eine erste, zweite und dritte Klasse schweizerischer Staatsangehöriger. Fazit: Die Antwort der Regierung ist in der Aussage eindeutig und klar. Die erfassten und schweizweit harmonisierten Daten sind sehr differenziert und ermöglichen eine detailgetreue Information und Auswertung. Eine zusätzliche Abbildung zur Klärung, ob eine Überrepräsentation besteht, wäre wünschenswert, kann aber mit der vorliegenden Motion nicht erreicht werden. Eine zusätzliche, kantonale gesetzliche Grundlage, die das Ziel verfolgt, schweizerische Staatsangehörige zu unterscheiden, ist bundesrechtswidrig. Eine solche Triage kommt für die FDP nicht infrage. Fakten, geschätzte Anwesende, sind ganz wichtig, gerade weil wir uns hier in einem sehr sensiblen, wichtigen Bereich bewegen. Es braucht die bereits vorhandenen Fakten, damit transparent informiert werden kann und, wo nötig, auch Massnahmen möglich sind. Und gerade weil wir uns in einem dynamischen Umfeld befinden, muss es auch möglich und unser Anspruch sein, die Datenqualität zu verbessern. Das ist aber mit zusätzlichem Aufwand verbunden, und darum müssten zusätzliche Daten zwingend einen Mehrwert bringen. Und genau das ist bei den zwei Forderungen dieser Motion nicht gegeben. Der Ansatz ist schlicht und einfach falsch gewählt, und das führt zu unserer ablehnenden Haltung. Die FDP-Fraktion wird die Motion darum geschlossen nicht erheblich erklären. Besten Dank.
  2. Kantonsrat
    Intervention
    Grand Council
    Der Antrag auf Einsparung bzw. Reduktion bei diesen Büroeinrichtungen der Staatsanwaltschaft ist abzulehnen. Warum? Wer Polizei ausbaut, muss damit rechnen, dass mehr Arbeit bei der Staatsanwaltschaft ankommt, und genau das ist geschehen. Wir sehen es jedes Jahr in den Statistiken, die Staatsanwaltschaft weist eine höhere Fallzahl aus. Dazu kommt, dass immer andere Formen von Delikten zu bearbeiten sind, Stichwort Cyberkriminalität und weitere neue Kriminalitätsformen. Wenn wir also Personal einstellen, dann müssen wir sicherstellen, dann ist es unsere Pflicht als Kantonsräte, die letztlich mit dem Budget Personal anstellen, dass dieses Personal auch mit sehr guten Instrumenten und Mitteln ausgestattet wird, damit die Arbeitszeit, die investiert wird, auch zu vernünftigen Resultaten führen kann. Ohne entsprechende Arbeitsmittel und Büroeinrichtung macht der Einsatz des Personals nämlich wenig Sinn, weil er dann ineffizient ist. Es ist auch nicht die Aufgabe der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, im Coop irgendwelche Büromöbel auszusuchen und zu kaufen. Man hört der Diskussion zu und reibt sich immer wieder einmal die Augen vor Verwunderung. Wer permanent über steigende Kriminalität lamentiert und dann gleichzeitig aber bei diesen Behörden, die die Kriminalität auch bekämpfen sollen, sparen will bei den Arbeitsinstrumenten, der handelt in unseren Augen eben widersprüchlich. Wer Ja zu mehr Sicherheit sagt, der muss auch Ja zu einer guten Ausstattung sagen, weil nur so die Kriminalität bekämpft werden kann. Oder anders gesagt, damit es vielleicht auch alle verstehen: Wer Cyberkriminalität bekämpfen will, der braucht auch einen eigenen einsatzfähigen Computer und entsprechende Mittel dazu. Deshalb Nein zu diesem unausgegorenen Antrag. Besten Dank.
  3. Kantonsrat
    Intervention
    Grand Council
    Besten Dank, dass ich mich noch kurz dazwischenschieben konnte. Was wir gehört haben, ist nichts anderes als eine Missbilligung eines Entscheides dieser Konferenz der Kantonsregierungen. Was der Antrag bedeuten würde, ist, dass man sich herausnimmt aus der Kommunikation, dass der Thurgau nicht mehr mitspricht in einer Plattform, die, so glaube ich behaupten zu dürfen, sehr wertvoll ist für die Schweiz und damit auch für den Kanton Thurgau. Wer sich bewusst wegen einzelner missliebiger Ergebnisse aus der Kommunikation nimmt, setzt ein klares Zeichen, dass er nicht kommunizieren will, dass für ihn nur seine eigene einzige Meinung gilt, dass er oder sie mit anderen Worten das, was im demokratischen Prozess passieren kann, nämlich, dass es zu einem Ergebnis kommt, mit dem man persönlich nicht zufrieden ist, dass er das nicht akzeptieren will. Und deshalb ist diesem Antrag eine deutliche Abfuhr zu erteilen. Es kann nicht sein, dass unser Kanton sich herausnimmt, sich zum Gespött macht und nur noch dem folgt, was eine Minderheit will, selbst wenn es eine grössere sein sollte, das geht nicht. Lehnen Sie diesen Antrag deshalb bitte ab. Danke.
  4. Kantonsrat
    Intervention
    Grand Council
    Was wir hier gehört haben, ist schon beinahe eine moralische Debatte. Sondermüll, Abhängigkeiten, Vergeudung von Ressourcen – es ist wohl klar und auch richtig, dass das in diesem Saal keine Unterstützung findet. Unterstützung finden darf und soll Jugend-, Gesundheits- und Umweltschutz. Aber darum geht es nicht bei diesem Vorstoss. Nicht der Kanton Thurgau und auch nicht der Grosse Rat des Kantons Thurgau haben Einfluss darauf, was für Produkte weltweit produziert und auch konsumiert werden. Die Frage, die sich doch stellt, ist, was wir mit einem kantonalen Verbot erreichen können. Wir betreiben Symbolpolitik, basteln an einem Flickenteppich für alle Kantone der Schweiz, und zum Schluss wird auch in diesem Punkt das Bundesgericht das letzte Wort haben. Wollen wir das wirklich? Ich will das entschieden nicht. Ich bin deshalb ganz klar der Auffassung, dass in einer globalisierten Welt nicht lokale Gesetze gemacht werden müssen, wo es nationaler oder sogar übernationaler Regelungen bedarf. Wir müssen unsere Kraft und unser Gestaltungselement dort einsetzen, wo wir auch den Gestaltungsspielraum haben, und zwar den vollen Gestaltungsspielraum. Verbote verhindern den Konsum von Tabak nicht. Sie machen unsere Jugend auch nicht gesünder, ein kantonales Verbot schon gar nicht. Was es braucht, ist eine Bundeslösung, und nicht ein Beitrag zu diesem Flickenteppich. Danke.
  5. Kantonsrat
    Intervention
    Grand Council
    Ich bedanke mich, auch im Namen der Mitinterpellanten, für die Rückmeldung der Regierung zu unseren Fragen. Gleichzeitig stelle ich aber auch fest, dass die Fragen, wenn überhaupt, dann höchstens oberflächlich beantwortet wurden. Die Diskussionen und Aussagen in anderen Kantonen, sowohl in deren Parlamenten als auch von den Kantonsregierungen, zeigen, dass in anderen Kantonen ein Handlungsbedarf bejaht wird und auch eine Vorstellung über das konkrete Vorgehen vorhanden ist. Sie zeigen auch, dass bereits agiert wurde. Dass der Kanton Thurgau, der eine Beteiligung von gut 12.251 % an der Axpo Holding AG hält, keine Verantwortung in dieser wichtigen Frage übernehmen will, ist für uns nicht nachvollziehbar. Wir fordern die Regierung auf, ebenfalls aktiv zu werden und solchen Lohneskapaden eine deutliche Abfuhr zu erteilen. Wir sind, wenn Sie das so prägnant hören wollen, nicht zufrieden mit der Antwort der Regierung. Deshalb beantrage ich für die Interpellanten die Diskussion.
Contributions(12)
Appartenances(11)

Images(2)

  • Version 1
    01.01.2025 – 04.10.2025
  • Version 2
    04.10.2025 – 31.12.2199

Données: OpenParlData · CC BY 4.0