Beratungskommission Strafanzeigen

Commission
Grand Conseil (AI)
Profil
Type
Commission
Description
Nach Art. 15 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO, GS 312.000) sind Behördenmitglieder, Beamte und Angestellte des Kantons, der Bezirke und der Gemeinden berechtigt, Anzeige zu erstatten, wenn sie in ihrer amtlichen Tätigkeit Kenntnis von einer strafbaren Handlung erhalten. Das gilt auch, wenn sie nur vom Hörensagen von einer Straftat erfahren haben.
Actif
Oui
Références et source
Page officielle
Profil officiel
Contact
webmaster@ai.ch
ID externe
beratungskommission-gemaess-art-15-des-einfuehrungsgesetzes-zur-schweizerischen-strafprozessordnung

Données: OpenParlData · CC BY 4.0