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Discurso

de
Grosser Rat (BE)30 nov 2023
Christoph Ammann, WEU-Direktor. Ich versuche von der heiteren Ebene wieder auf die Sachebene zu kommen und damit zum Vorstoss und der Forderung, die gestellt wird. Sie fordert eine Gesetzesanpassung, damit man Jägerinnen und Jäger ausschliessen kann, wenn sie einmalig oder wiederholt unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Substanzen jagen.

Schon hier beginnt die Unsicherheit. Was heisst Jagen? Ist das der Moment, in dem jemand mit der Waffe im Anschlag auf ein Tier zielt und nachher schiesst? Oder versteht man unter Jagen die ganze Tätigkeit, wenn sich eine Jägerin oder Jäger am Morgen aufmacht, beispielsweise ins Hochgebirge geht, dort wartet, schaut und vielleicht gar nie ein wildes Tier sieht?

Was aber klar ist und was im Gesetz über Jagd und Wildtierschutz (JWG) auch geregelt ist, ist, dass die Jagd eine verantwortungsvolle Tätigkeit ist, die ein hohes Pflichtbewusstsein voraussetzt. Entsprechend dicht ist schon heute, liebe Grossrätinnen und Grossräte, das Netz von gesetzlichen Regelungen. Sie alle haben zum Ziel, dass die Sicherheit gewährleistet ist, dass der Tierschutz eingehalten wird. Es ist die sogenannte Sorgfaltspflicht beim Ausüben des Jagens. Und es ist schon heute so, dass Personen, die wegen ihrem Verhalten, das bekannt ist, die ein unvereinbares Verhalten an den Tag legen, gar kein Jagdpatent, keine Jagdbewilligung erhalten.

Es kann das Verhalten sein, das Dritte gefährdet beim Jagen. Es können aber auch gesundheitliche Voraussetzungen sein, die zu einer Bewilligungsverweigerung führen. Es ist nicht nur, wenn es gesundheitliche Gründe sind, am Beispiel von einer typischen und diagnostizierten Alkoholkrankheit, sondern dies gilt auch für Personen, von denen man weiss, dass sie dem Alkohol in einem Mass zusprechen, die mit der Jagdausübung nicht vereinbar ist. Dies können Sie heute schon in Art. 6 des JWG lesen. Dies hat die Sprecherin der SVP-Fraktion auch erwähnt, und deshalb hat sie für den Fall einer Annahme dieses Vorstosses die Abschreibung verlangt.

Es ist so: Wer die Sorgfaltspflicht verletzt, muss mit Sanktionen rechnen, und dies ist bei wiederholtem übermässigem Alkoholkonsum auch heute schon der Fall. Dafür gibt es schon heute auch andere Instrumente, die nicht nur sogenannt prophylaktisch – wie dies in der Debatte gesagt wurde –, sondern die direkt wirken. Wer auf der Strasse unterwegs ist, auf der Anfahrt oder auf der Rückfahrt, wird nach KSVG beurteilt, unabhängig davon, was er vorher gemacht hat. Dies gilt auch für Jägerinnen und Jäger.

Es tut mir weh – und ich sage dies jetzt als oberster Jäger, der zwar selber nicht jagt, aber ein hohes Verständnis hat von dem, was die Jägerschaft tut, und regelmässig auch mit der bernischen Wildhut draussen im Gelände unterwegs ist –, wenn man hier in der Debatte zum Teil den Eindruck erhalten hat, dass man die Jägerschaft unter Generalverdacht stellt. Die Annahme einer solchen Motion bestärkt einen solchen Generalverdacht. Auch dann, wenn Jägerinnen und Jäger nach der Jagd irgendwo in einem gemütlichen Kreis ein Gläschen trinken, sind sie dem Verdacht ausgesetzt, dass sie dies vorher auch schon getan haben und dass sie möglicherweise ein Tier nicht getroffen oder angeschossen haben oder was auch immer. Das ist nicht so, das ist nicht die Realität.

Das weiss ich aus dem, was mir die Wildhut zurückmeldet. Das weiss ich aufgrund der Zahlen zu Verstössen, die wir jährlich gemeldet bekommen. Das sehe ich bei Beschwerden, so weit sie bei mir auf dem Tisch landen. Das ist nicht das Bild, das reale Bild dessen, was die Jägerschaft im Kanton Bern tut. Dies ist das eine, also die Regelung, die wir schon haben, und die Sorgfaltspflicht, die heute schon gilt. Das Zweite – dies wurde auch schon mehrfach erwähnt – ist der Vollzug. Es ist eben etwas anderes, ob man mit dem Fahrzeug als Lenkerin oder Lenker auf der Strasse angehalten wird und bläst. Dann ist der Straftatbestand klar. Dann ist er klar. Aber im Gelände draussen ist es viel schwieriger, juristisch hieb- und stichfeste Feststellungen eines solchen Tatbestands zu machen. Dann stellt sich die Frage: Wer macht dies und wie macht man dies?

Die Vermutung von Grossrat Krähenbühl und anderen teile ich, wenn ich sehe, wie meine Wildhut im Moment personell ausgestattet ist. Ich vermute, dass wir letztendlich einfach tote Buchstaben schaffen, wenn wir jetzt eine Regelung machen, die über das hinausgeht, was wir heute schon haben und griffig ist und Wirkung zeigt. Ich kann im Hochgebirge nicht vor jede Jagdhütte Wildhüterinnen, Wildhüter stellen und schauen, was nachher passiert. Oder Sie stellen mir dann das Personal zur Verfügung. Das alles sind Gründe, welche die Regierung dazu gebracht haben, Ihnen diese Motion zur Ablehnung zu empfehlen.

Transcripción
tagblatt.gr.be.ch
Institución
Grosser Rat

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0