Dominique Bühler · GRÜNE
Wir möchten das Tempo beibehalten. Wir haben noch einige Geschäfte vor uns und möchten diese Geschäfte in dieser Session behandeln und sie nicht aus zeitlichen Gründen verschieben müssen. Danke, wenn Sie das bei der Vorbereitung Ihrer Reden im Auge behalten.
Dann habe ich noch eine Information: Der Kiosk für das ICT-Angebot ist weiterhin offen. Sie können Ihre E-Mails auf dem Smartphone einrichten lassen. Die Hälfte von Ihnen hat das bereits gemacht. Die andere Hälfte hätte heute noch die Möglichkeit, dies zu tun. Bitte nutzen Sie die Gelegenheit, die Fachleute sind heute bis um 12 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr vor Ort in der Wandelhalle.
Und noch einmal ein Aufruf wegen dem Fussballmatch von heute Abend um 18.15 Uhr in Rubigen. Ist klar, wo in Rubigen er stattfindet? – Okay, das ist klar. Dort spielt der FC Grossrat gegen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der «Berner Zeitung» und von «Der Bund». Fans sind natürlich herzlich willkommen. – Der Match beginnt um 18.45 Uhr; man hat mich soeben korrigiert.
Ich denke, einige von Ihnen haben es heute morgen schon gesehen – auf Französisch ist es noch nicht publiziert: Wir haben einen Ordnungsantrag erhalten. Es ist ein Rückkommensantrag zu Art. 52 Abs. 1 und Abs. 2 im Geschäft, das wir gestern behandelt haben. Ich sollte noch eine Einführung machen: Das betrifft natürlich das Traktandum Nummer 65: Kantonales Bevölkerungsschutzgesetz (KBSG).
Wir haben einen Rückkommensantrag zu Art. 52 Abs. 1 und Abs. 2 erhalten. Ich erkläre ganz kurz, was passiert ist. Gestern haben wir über Art. 52, Art. 53 und Art. 54 Abs. 1 bis Abs. 3 gemeinsam abgestimmt, und zwar haben wir den Antrag der SiK-Mehrheit und des Regierungsrates dem Antrag der SiK-Minderheit, Schild, auf Streichung gegenübergestellt. Somit war es nicht allen möglich, separat über Art. 52 Abs. 2 abzustimmen, in dem es um die Höhe der Bussen geht. Das würden wir mit dem Ordnungsantrag wiederholen.
Ich gebe Ihnen kurz den Ablauf bekannt, damit Sie sich damit vertraut machen können, bevor Sie den Ordnungsantrag annehmen bzw. darüber abstimmen. Wir würden in folgender Weise vorgehen: Wir würden noch einmal über Art. 52 Abs. 1 abstimmen: Antrag SiK-Mehrheit, Roggli, und Regierungsrat gegen den Antrag SiK-Minderheit, Schild, auf Streichung. Hier gibt es kein Ausmehren.
Dann würden wir über Art. 52 Abs. 2 – Antrag SiK-Mehrheit, Roggli, und Regierungsrat gegen Antrag SiK-Minderheit, Schild – abstimmen und zuletzt noch über den obsiegenden Antrag. Soweit der Ordnungsantrag. Es wird nur über Art. 52 noch einmal abgestimmt. Ist das klar? – Ich denke es.
Dann würden wir jetzt über den Ordnungsantrag abstimmen. Wer dem Ordnungsantrag, wonach es ein Rückkommen zu Art. 52 Abs. 1 und 2 gibt, zustimmt, stimmt Ja, wer diesen Ordnungsantrag ablehnt, stimmt Nein.