Karin Berger-Sturm · SP
Besten Dank den Mitarbeitenden der BVD sowie Anna Bernhard vom BaK-Sekretariat für die Vorbereitung des Geschäfts und die Beantwortung der Fragen der BaK, mündlich an der Sitzung und schriftlich im Voraus. Ich werde nicht auf die einzelnen Kredite eingehen – die Details sehen Sie in den Unterlagen –, sondern etwas zu den Grundsätzen sagen.
Der Kanton hat einerseits ein Interesse, gute Anmieten langfristig zu sichern. Er möchte aber auch Flexibilität haben, um sie notfalls kündigen zu können. Die Vermieter haben in der Regel ein grosses Interesse an der Weiterführung von Mietverhältnissen mit dem verlässlichen Kanton. Es gilt, dabei eine nachhaltige Balance zu finden und für den Kanton immer wieder günstige Bedingungen auszuhandeln und gute Partnerschaften zu sichern. Deshalb werden Mietverträge, je nach Bedarf und benötigtem Gestaltungsraum, unbefristet oder dann auch wieder befristet abgeschlossen.
Kredite gelten als wiederkehrende neue Ausgaben. Bei mehr als 400’000 Franken jährlich wiederkehrenden Ausgaben unterliegen sie dem fakultativen Referendum. Auch diese Details sind in der Dokumentation aufgeführt. Darunter fallen: Biel, Salzhausstrasse 18 und 21; Thun, Scheibenstrasse; Schwand Münsingen und in Bern die Wankdorffeldstrasse.
Die BaK hat Fragen zum Bedarf und zu den Kosten gestellt und sich vergewissert, dass erstens einmal alle Mietzinse grundsätzlich mit etablierten Tools auf Marktüblichkeit überprüft werden, wobei der Vergleich für Schulräume zum Beispiel schwierig ist, weil eben keine Räume zur Verfügung stehen, da diese einfach nicht auf dem Markt sind. Insgesamt wurden die Preise aber als marktüblich oder weit darunter beurteilt, zum Beispiel beim Renferhaus in Bern, und deswegen gutgeheissen.
Die BaK prüft zweitens auch, ob Flächenstandards eingehalten werden und ob die Auslastung der Räumlichkeiten sichergestellt werden kann. Dazu gibt es eben den Abänderungsantrag zur Salzhausstrasse 21. Die Nebenkosten sind stark gestiegen, das merkt auch der Kanton. Die Nebenkosten wurden angepasst. Das sind wie gebundene Kosten. Aber uns wurde versichert, dass sich bei uns durch den Modus der Akontozahlungen und die Abrechnung der effektiven Kosten auch wieder sinkende Stromkosten bemerkbar machen.
Die BaK hat die Mitberichte einbezogen und viele Fragen gestellt. Besten Dank an die FIN, die WEU, die SID und auch an die FiKo für ihre Fragen und die Bemerkungen zu den Krediten. Ich werde kurz auf einige der Fragen eingehen. Die Liegenschaften sind mehrheitlich für Bildungsinstitutionen der BKD bestimmt. Die Schwand Münsingen wird von der WEU genutzt, und an der Scheibenstrasse Thun befinden sich das Regierungsstatthalteramt, das Zivilstandesamt und das Ausweiszentrum des Amts für Bevölkerungsdienste (ABEV).
Manchmal hat man an ähnlicher Adresse, zum Beispiel an der Salzhausstrasse 18 und 21, sehr unterschiedliche Mietzinse. Das kommt durch die unterschiedlichen Abschlusszeiten und Abschlussbedingungen der einzelnen Verträge zustande. Manchmal sogar in verschiedenen Stockwerken oder bei unterschiedlicher Nutzung – Schulraum oder Büro. Uns wurde wieder versichert, dass das AGG diese Preise prüft und verhandelt und nutzergemäss anpasst. Manche Mieten und Nebenkosten sind sehr stark gestiegen. Die FiKo hat insbesondere dazu Fragen gestellt.
Der Schwand soll nur noch interimistisch genutzt werden. Das entspricht ja auch der Immobilienstrategie respektive der aktuellen Inforama-Strategie für den Schwand. Hier mietet man einfach noch kurzfristig. Das Renferhaus in Bern ist sehr günstig. Es ist ein leerstehendes Haus der Stadt Bern, das zur Kostenmiete vermietet wurde, und die Nebenkosten wurden einfach viel zu tief geschätzt. Durch die Nebenkosten ist der Anstieg prozentual sehr hoch. Aber mit 90 Franken pro Quadratmeter sind die Kosten immer noch tief.
Mehrere Objekte sollen nur noch mittelfristig genutzt werden und werden ... – Entschuldigung, ich habe den Faden verloren. Sie sollen nur mittelfristig genutzt werden, weil der Kanton eigentlich die Strategie Eigentum vor Miete verfolgt. Also sollen die Mieten möglichst abgelöst werden können, wenn die Möglichkeit besteht, Eigentum zu besetzen. So ist zum Beispiel eine Übergangslösung für die Wechselstellungen für Gymnasiensanierungen an der Wankdorffeldstrasse vorgesehen, und im Renferhaus soll mittelfristig der gesamte Masterstudiengang Humanmedizin in kantonalen Liegenschaften zusammengeführt werden. Miete ist auch ein Weg, um attraktive Standorte für den Kanton zu sichern. So ist zum Beispiel eben die Salzhausstrasse 18 und 21 in Biel sehr gut mit dem ÖV erschlossen, und man kann sich vorstellen, dort auch andere Nutzungen zu haben.
Ich komme nun zum Abänderungsantrag. An der Salzhausstrasse 18 und 21 entsteht mit der Schule für Gestaltung, dem BBZ CFP Biel-Bienne und dem neu eingemieteten Centre de formation professionnelle Berne francophone (Ceff) – wir hören noch davon – ein Zentrum für Berufsbildung, insbesondere auch für die französischsprachigen Ausbildungen. Die Zahlen zu den zu erwartenden Lernenden, vor allem den französischsprachigen Lernenden am Ceff, lagen in der BaK-Sitzung noch nicht vor. Sie wurden von den BaK-Mitgliedern hinterfragt, und die BKD konnte nicht sehr konkret Antwort geben.
Der BaK ist eine gute Auslastung der Liegenschaften wichtig, und sie beantragt deshalb mit 16 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung eine Auflage zum Mietvertrag Salzhausstrasse 21. Diese besagt, dass vor einer Verlängerung die Entwicklung der Schülerzahlen am Ceff belegt sein müssen und eine aktualisierte Prognose vorliegen muss. Vorher sollen keine Mietverträge abgeschlossen werden.
Mit dieser Änderung stimmt die BaK allen Krediten einstimmig zu.