Katharina Baumann · EDU
Vorab ist daran zu erinnern, dass es dem Regierungsrat obliegt, die Verwaltung zu steuern und rechtzeitig zweckmässige Massnahmen anzuordnen. Dazu gehören auch die Steuerung der Digitalisierung und der Einsatz von kantonalen ICT-Mitteln. Der Regierungsrat ist diesbezüglich für eine ständige und systematische Aufsicht zuständig. Der Datenschutzaufsichtsstelle und der Finanzkontrolle kommen auch punktuelle Aufsichtsbefugnisse zu. Dem Parlament obliegt die Oberaufsicht, die meist durch die drei ständigen Aufsichtskommissionen ausgeübt wird. Die Oberaufsicht bezweckt politische Kontrolle der Staatstätigkeit und erfolgt grundsätzlich nachträglich mit Blick auf das Ganze.
Den Sachbereichskommissionen obliegt schliesslich die Vorberatung der Geschäfte. Querschnitts-ICT-Geschäfte und grosse ICT-Geschäfte weist das Büro praxisgemäss der FiKo zu. Sonstige Informatikkredite werden durch die fachlich betroffene Sachbereichskommission vorberaten und Digitalisierungsstrategien und Erlasse schliesslich durch die SAK.
Im Übrigen erlaubt das geltende Recht bereits, dass die Vorberatung von Informatik- und Digitalisierungsgeschäften immer der gleichen Sachbereichskommission zugeteilt werden könnte und dass die Oberaufsicht bei einer Aufsichtskommission konzentriert wäre. Sollte das zwingend immer so sein, wäre die Grossratsgesetzgebung anzupassen. Eine Bündelung bei diesen Kommissionen hätte zweifellos den Vorteil, dass dort Digitalisierungs- und Informatikwissen vorhanden wäre. Ein kompletter Systemwechsel würde hingegen vorliegen, wenn – wie von der Motion gefordert – neu eine einzige Kommission für alle Informatik- und Digitalisierungsthemen verantwortlich wäre.
Eine solche Konzentration all dieser Aufgaben bei einer einzigen Kommission kommt für das Büro des Grossen Rates nicht in Frage. Dies v. a., weil durch die Vorberatung eines Geschäfts eine griffige Oberaufsicht infolge Vorbefassung stark gefährdet wäre. Auch eine ständige Begleitung von Informatik- und Digitalisierungsgeschäften erachtet das Büro als problematisch, weil es im Kanton bereits eine ständige und systematische Aufsicht gibt, nämlich diejenige durch den Regierungsrat.
Allerdings würde es das Büro durchaus begrüssen, wenn genauer geprüft werden würde, inwiefern die Informatik- und die Digitalisierungsbelange durch die immer gleiche Sachbereichskommission vorberaten und bei der immer gleichen Aufsichtskommission gebündelt werden könnten. Zu prüfen wäre bei all dem noch, welche Auswirkungen all das auf das Kommissionssystem sonst noch hätte.
Aus all diesen Gründen beantragt das Büro des Grossen Rates, diesen Vorstoss als Postulat anzunehmen.