Saltar al contenido principal

Discurso

de
Grosser Rat (BE)29 nov 2023
Christoph Neuhaus, BVD-Direktor. Wann braucht es wo und weshalb wie viele Velo-, Motorrad- oder Autoabstellplätze? Das ist eine Frage, die sich immer auch in Zusammenhang mit der Förderung von flächeneffizienten und nachhaltigen Mobilitätsformen stellt. Ich danke, leider Gottes, mitten am Nachmittag nicht für die Bemerkung, man habe bei der BVD keine Ahnung vom Bauen. Ich bin aber auch überzeugt, dass es im Kanton Bern eher nicht alle 400 Meter Pferdetränken hatte. Das wären über 5000 Stück. Wir werden dann auch noch über das Wasser diskutieren.

Vor diesem Hintergrund kann Ihnen der Regierungsrat aber zurückmelden: Das Anliegen der Motionäre können wir grundsätzlich nachvollziehen. Der Regierungsrat nimmt zu den einzelnen Punkten der Motion wie folgt Stellung: Zu Punkt 1 – bei einer sehr guten ÖV-Erschliessung kann man heute bereits von dieser Minimalanzahl Parkplätze abweichen. Das ist in der kantonalen Bauverordnung. Es wird berücksichtigt, dass an gut erschlossenen Orten mehr Menschen ohne eigenes Motorfahrzeug unterwegs sind.

Gleichzeitig können Gemeinden Gebiete bezeichnen, in denen man private Parkplätze nur beschränkt oder gar nicht schaffen darf. Bei der Parkplatz-Erstellungspflicht gibt es also bereits einen guten Spielraum. Wir sind aber trotzdem bereit zu prüfen, ob bei der nächsten Revision der Bauverordnung eine weitere Lockerung angezeigt und sinnvoll ist. In diesem Sinn beantragt er die Annahme von Punkt 1 als Postulat.

Zu Punkt 2: Die heutigen VSS-Verbandsnormen stützen das Ansinnen der Motionäre und empfehlen einen Zweirad-Abstellplatz pro Zimmer. Frau Grossrätin Hess hat es gesagt: Es gibt die Möglichkeit, mehr Veloplätze zu machen. Ich habe mir auch sagen lassen, in gewissen Gebäuden werde der Velokeller zunehmend zur Kampfzone. Aber der Regierungsrat ist der Ansicht, man habe hinreichende Richtlinien, und man möchte nicht an der Bauverordnung herumschrauben. Vor diesem Hintergrund die Ablehnung von Punkt 2.

Zu Punkt 3: In Überbauungen mit wenig oder ganz ohne motorisierten Verkehr kann man von der Minimalanzahl Parkplätze abweichen. In diesem Fall gibt es auch keine Ersatzabgaben. Die Bauherrschaft muss den reduzierten Bedarf an Parkplätzen aber nachweisen. Das ist in einem Mobilitätskonzept Teil der Baubewilligungsunterlage. Auch das hat Frau Grossrätin Hess gesagt. Nicht wahr, Sandra, das hast du gesagt.

Die Gemeinden selbst, lassen Sie mich das speziell herausstreichen, müssen hier keine Konzepte, keine Reglemente erlassen. Griffige Umsetzungshilfe haben wir auf verschiedensten Kanälen zur Verfügung. Es gebraucht also keine neuen kantonalen Vollzugs- oder Umsetzungshilfen für die Gemeinden. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie auch da wie der Regierungsrat die Ablehnung von Punkt 3 unterstützen.

Ich fasse zusammen. Ich gehe auch davon aus, dass man bei einer nächsten Baugesetzrevision das Kampffeld Auto-, Töff- und Veloparkplätze erneut vertieft prüfen wird. Ich wünsche Ihnen einen weisen Entscheid bei der Abstimmung.

Transcripción
tagblatt.gr.be.ch
Institución
Grosser Rat

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0