Discurso
Aber es geht nicht um diese Diskussion, denn ich fange ganz von vorne an, mit dieser Standesinitiative, geschätzte Frau Grossratspräsidentin, werte Frauen und Männer. Wir anerkennen, der Freizeitverkehr auf einzelnen Passstrassen hat stark zugenommen und wir sehen auch die Belastungen, die insbesondere an sonnigen Wochenenden entstehen können. Wir haben es schon heute Morgen früh gehört, also früh, um 09.30, 10 Uhr.
Gleichzeitig ist klar, der Tourismus ist ein zentraler Wirtschaftszweig im Kanton und die freie Nutzung der Strasse trägt zur Attraktivität des Kantons bei. Ich kann mich nur schwach erinnern, man hat vor kurzem darüber abgestimmt: Mehr Verkehr, mehr Wanderbusse, und jetzt will man weniger Gebühren auf touristisch genutzten Passstrassen. Das würde die Attraktivität schwächen, da bin ich mir sicher.
Man hat die Grimsel z. B. bewusst touristisch gestaltet. Den Jaunpass 1870, der Bund hat daran bezahlt, bei der Grimsel 1894. Und gell, Samuel Krähenbühl, 1890 hat man den Weg über den Schallenberg gemacht. Grimsel, Wasserscheide zwischen Mittelmeer und Nordsee, als man die nachher geöffnet hat, kamen etwa 80 Prozent der immatrikulierten Fahrzeuge von der ganzen Schweiz.
Wenn wir eine solche Gebühr erheben würden, würde mich das sehr freuen. Denn ich könnte das nachher ab dem Juni koordinieren und eine schöne Uniform bekommen. Aber wir hätten kurzfristig weniger Besucherinnen und Besucher. Langfristig habe ich ein bisschen Sorgen für das Image unseres Kantons als gastfreundliches, gut erreichbares Reiseziel. Und aus volkswirtschaftlicher Sicht ist eine solche Gebühr nicht zielführend.
Die Regierung ist überzeugt, dass die Lenkung des Freizeitverkehrs mit anderen Mitteln erfolgen muss, es wurde ein Parkierungskonzept erwähnt, es wurden Verkehrslenkungsmassnahmen erwähnt. Und in solche Lösungen müssen vor allem die Standortgemeinden investieren und etwas machen. Sie erinnern sich, Art. 109 Kantonsverfassung (KV), Gemeindeautonomie.
Ich möchte abschliessend noch kurz die verfassungsrechtliche Lage streifen. Die Gebührenfreiheit der öffentlichen Strasse ist in Art. 82 Abs. 3 der Bundesverfassung verankert. Grossrat Casimir von Arx hat das sauber zitiert. Ich bin nicht einverstanden, wenn man als Liberale eine solche Gebühr einführen würde. Der Neuhaus würde sonst bösartig sagen: Da wäre man grün-labil, wenn man hier Ja stimmen würde.
Dieser Grundsatz wurde bewusst gewählt. Er verdient dem verkehrspolitischen volkswirtschaftlichen Nutzen eines frei verwendbaren Verkehrsnetzes, ein verfassungsmässiges Individualrecht. Und stellen Sie sich vor, das ist gerichtlich durchsetzbar. Man wollte diese Bestimmung in der Vergangenheit diverse Male ändern, als der Bundesrat im Rahmen des Nationalen Finanzausgleichs (NFA) mehr Flexibilität schaffen wollte. Das Parlament lehnte das klar ab. Die heutige Verfassungsbestimmung ist direkt anwendbar und die Ausnahmen sind im Einzelfall durch die Bundesversammlung möglich. Aber das macht die Bundesversammlung.
Vor allem zielt jetzt hier diese Änderung mit dieser Motion auf eine Änderung des nationalen Strassenverkehrsgesetzes (SVG) ab. Diese ist nicht nötig, denn bereits heute kann die Bundesversammlung eine Ausnahme bewilligen.
Vor diesem Hintergrund lehnt der Regierungsrat diese Motion ab. Auch die Standesinitiative, ich sage es ein letztes Mal, dass man im zweiten Untergeschoss des Bundeshauses einen grossen Schrank hat, worin sehr viele Standesinitiativen vom Kanton Bern verschwunden sind. Ich bin froh, geschätzte Grossrätinnen und Grossräte, wenn Sie diese Motion ablehnen. Wir setzen lieber auf wirksame, verhältnismässige und lokal verankerte Lösungen und nicht so wie im Mittelalter auf Strassengebühren auf unseren touristischen Passstrassen. Stimmen Sie Nein.