Tobias Sennhauser · Tier im Fokus
Tobias Sennhauser (TIF) für die Fraktion: Bei uns ist dieses Reglement gut angekommen. Wir werden dem auch zustimmen. Ich möchte namentlich noch darauf eingehen, was das für die Tiere bedeutet. Auch hier freuen wir uns natürlich, dass es jetzt möglich sein soll, auch seine Haustiere mit einem Verstorbenen bestatten zu lassen. Das ist eine schöne Entwicklung und trägt auch der Entwicklung Rechnung, dass wir unsere Haustiere schon länger, glaube ich, als Familienmitglieder anerkennen und behandeln und insofern eben auch bis über den Tod hinaus mit ihnen verbunden bleiben wollen. Es ist schön, dass diese gesellschaftliche Entwicklung, die es ja schon länger gibt, jetzt auch im Recht so ersichtlich sein soll.
Zu unserem Antrag: Wir haben bei uns bei Tier im Fokus ein bisschen Erfahrung, was den Tierschutz anbelangt. Und ich muss euch leider sagen: Es gibt nichts, was es nicht gibt. Und so ist uns zum Beispiel auch ein Fall bekannt, in dem tatsächlich eben ein gesundes Tier getötet wurde, nur um es dann gemeinsam bestatten zu können. Das war natürlich in einer anderen Gemeinde, weil es in Bern noch nicht möglich ist. Aber es kann schon sein, dass ein solches Reglement eben auch einen Anreiz darstellt, um völlig gesunde Tiere vorzeitig zu töten.
Und deshalb haben wir diesen Antrag zu Artikel 4 Absatz 3 eingereicht, der besagt: Die Beisetzung von Tierurnen ist ausgeschlossen, wenn ein Tier gezielt getötet wurde, um eine gemeinsame Bestattung mit einer verstorbenen Person zu ermöglichen. Jetzt haben wir schon gehört und auch schon beim Gemeinderat gelesen – wir haben das ja auch schon im Rahmen der Vernehmlassung so kommuniziert – dass das Hauptargument dagegen wahrscheinlich ist, dass es schwierig zu prüfen ist. Und das verstehe ich auch. Aber keine Kontrolle bedeutet ja nicht, dass es keine Wirkung hat. Ich glaube, dass eine solche Ergänzung eben auch präventiv wirken könnte. Das heisst also, dass beispielsweise die Behörden dies auf ihrer Webseite kommunizieren könnten. Wenn sich eine Person dafür interessiert, also für eine Bestattung mit Tieren, könnte sie das googeln und würde so vielleicht erfahren: Moment – in Bern ist das gar nicht erlaubt. Oder die Tierärzt*innen könnten das auch erfahren, wenn es öffentlich kommuniziert würde, und würden dann vielleicht einen solchen Eingriff gar nicht erst vornehmen, wenn sie wüssten, dass es verboten ist. Und wenn es tatsächlich stimmt, last but not least, dass nicht kontrolliert werden kann, bedeutet das doch immerhin auch, dass keine Kosten entstehen. Und somit sehe ich auch nicht wirklich, was das Problem ist. Denn auf der anderen Seite kann es doch immerhin dazu führen, dass vielleicht das eine oder andere Tier gerettet wird.