Ruedi Mattle · GLP
Abschnitt I Ziff. 1. Mattle-Altstätten (im Namen einer Mehrheit der GLP): Der Antrag der Regierung ist abzulehnen.
Wir setzen uns für eine Abschreibungsfrist von 20 Jahren ein, und ich möchte Ihnen das auch erklären. Wir haben es vorher von allen Fraktionen und auch von Regierungsrätin Bucher gehört, dass man dem Lotteriefondsanteil zustimmt, weil wir in schwierigen Zeiten sind. Von der Mitte-EVP-Fraktion und der FDP-Fraktion habe ich gehört, dass eine Mehrheit für zehn Jahre sei. Die Gemeinden müssten diesen Beitrag in 25 bis 35 Jahren abschreiben, weil sie nach dem Rechnungsmodell der St.Galler Gemeinden (RMSG) abschreiben, sogenannt nach «True and Fair View». Wenn wir jetzt aber vom Mittelwert von 30 Jahren ausgehen und wir würden beim Kanton in zehn Jahren abschreiben, wären das jährliche Abschreibungen von 1,05 Mio. Franken beim Kanton und Fr. 350'000.– bei den Gemeinden. Wir bilden also in diesen schwierigen Zeiten, wenn wir bei zehn Jahren bleiben, jedes Jahr Fr. 700'000.– stille Reserven. Wenn wir in schwierigen Zeiten sind – wir werden am 4. Dezember 2025 über das Entlastungspaket beraten und über deutlich kleinere Beträge streiten –, bin ich der Meinung, dass jetzt nicht die richtige Zeit ist, stille Reserven zu bilden. Deshalb hat die vorberatende Kommission die Abschreibungsdauer auf lediglich 20 Jahre erhöht. Es ist jetzt der richtige Zeitpunkt, diese 20 Jahre zu bejahen und nicht noch stille Reserven im Übermass zu bilden. Es gibt auch bei 20 Jahren noch stille Reserven, aber nicht dermassen viel.