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Beat von Wartburg · LDP

de
Grosser Rat (BS)23 mar 2022

Mein Votum wird etwas kulturaffiner sein als das von Joël Thüring. Bei der Umsetzung der Trinkgeldinitiative einerseits auf rechtlicher Ebene im Kulturfördergesetz, andererseits in der Praxis gab und gibt es ein paar Knackpunkte. Was ist überhaupt unter Jugendkultur, auch Alternativ-, Pop- oder Subkultur zu verstehen? Welche bisher bereits unterstützten Institutionen und Projekte sollen künftig darunterfallen und welche neuen Förderformate soll es geben, welche Projekte, Initiativen, Organisationen sollen neu unterstützt werden? Wie geht man mit einem sich verändernden Kulturbudget mit dem 5%-Anteil um und schliesslich, wie finanziert man das Ganze? Zur Definition: Obwohl der Doppelbegriff Jugend- und Alternativkultur ein bisschen den Charme vergangener Zeiten atmet und viele Fragen aufwirft, ist er für das Kulturfördergesetz ein richtiger und pragmatischer Ansatz, zumal er damit alle Kulturformen, die experimentell und innovativ sind, die institutionell nicht oder zu wenig etabliert sind oder die bisher nicht oder zu wenig im Fokus der Förderung und der Öffentlichkeit stehen mitmeint. Diese inhaltliche Offenheit und Zukunftsfähigkeit ist wichtig, und die vorgelegte textliche Ergänzung des Kulturfördergesetzes stellt dies in diesem Sinn gesetzlich sicher. Der zweite Knackpunkt ist die Frage, welche Institutionen vollumfänglich in den Geltungsbereich der Jugend- und Alternativkultur fallen. Das PD hat diesbezüglich eine Liste zusammengestellt und eine weitere für Institutionen, welche bloss mit einem Drittel der Tätigkeit in den Geltungsbereich der Jugend- und Alternativkultur fallen. Über diese Listen könnte man natürlich diskutieren. Aber ich meine, das PD hat auch hier vernünftig und pragmatisch gehandelt und eine Anpassung, Erweiterung oder Kürzung der Listen sollte auch künftig möglich sein. Dass die Regierung eine schrittweise Erhöhung des Kulturbudgets vorschlägt und anschliessend einen vierjährigen Betrachtungshorizont, entspricht ebenfalls einer realistischen wie pragmatischen Sicht. Eine Umverteilung und somit Kürzung der Mittel für andere Kulturbereiche und Akteure wäre wohl sehr schwierig umzusetzen. Auch der vierjährige Betrachtungshorizont ist sinnvoll, wie im Bericht der BKK dargelegt und gut begründet. Bleibt die Frage der neuen Handlungsfelder. Die Clubförderung, die Programmförderung für Off-Spaces und Plattformen, die Förderung von Netzwerken sowie die Entwicklungs- und Recherchebeiträge. Diese Handlungsfelder scheinen uns grundsätzlich sinnvoll, noch wichtiger ist der LDP aber, dass die Mittel langfristig nicht in Dauersubventionen fliessen sondern flexibel einsetzbar sind. Hier teilt die LDP die Meinung der Initianten, die darauf hinweisen, dass keine neuen administrativen Förderstrukturen aufgebaut, keine neuen Strukturen geschaffen, sondern vor allem bestehende unterstützt werden sollten. Es brauche, so die Initianten, niederschwellige Förderung, flexible Beiträge, auch Infrastrukturbeiträge zum Beispiel zum Lärmschutz. Da die neuen Handlungsfelder mit gesonderten Ratschlägen definiert und finanziert werden, sind eine kulturpolitische Bewertung und allfällige Anpassungsmöglichkeiten sichergestellt. Die LDP-Fraktion folgt der Regierung und der BKK und bittet Sie, der vorgelegten Änderung des Kulturfördergesetzes zur Umsetzung der Trinkgeldinitiative zuzustimmen.

Transcripción
bs.recapp.ch
Institución
Grosser Rat

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0