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Albert Neff

de
Grosser Rat (AI)2 feb 2026Grossrat

Grossrat Albert Neff,

Grossrat Albert Neff möchte sich zu den Herausforderungen und Unklarheiten äussern, die beim Bauen ausserhalb der Bauzone, insbesondere im Zusammenhang mit zonenkonformen Bauten in der Landwirtschaftszone, bestehen und leider immer wieder zu Verzögerungen und Frust bei der Bauherrschaft führen. Trotz der klaren Medienmitteilung der Standeskommission vom 23. November 2023, wonach Art. 77 Abbruch und Wiederaufbau Abs. 2 lit. a BauV ausschliesslich auf zonenfremde Wohnhäuser ausserhalb der Bauzone anwendbar ist, wird diese Bestimmung in der Praxis des Bau- und Umweltdepartement weiterhin auch auf zonenkonforme Bauten angewendet. Dies führt zu unnötigen Verzögerungen, Rechtsunsicherheit und erhöhten Kosten für die Bauherrschaften, da Rekurse und juristische Abklärungen notwendig werden, obwohl der Gesetzgeber explizit keine Verschärfung für zonenkonforme Bauten beabsichtigt hat. Die Standeskommission hat dies deutlich gemacht und auch entsprechende Entscheide aufgehoben. Dies gilt für zonenkonforme Bauten, welche nicht denkmalgeschützt sind, dort benötigt es mehr Abklärungen. Diese Praxis belastet nicht nur die betroffene Bauherrschaft finanziell und emotional, sondern führt auch zu einer unnötigen Beanspruchung der Verwaltung durch zusätzliche Rekurse bei der Standeskommission, wo mittlerweile Wartefristen bis zum Entscheid, bis zu einem Jahr bestehen. In anderen Kantonen werden Anwaltskosten bei erfolgreichen Rekursen übernommen, in Innerrhoden nicht, was die Situation für Bauherren aus finanzieller Sicht zusätzlich erschwert. Wie auch schon in diesem Rat von anderer Seite betont, sollte die Verwaltung gemeinsam mit den Bürgern im Rahmen des geltenden Rechts nach Lösungen suchen, um unnötige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Dies dient dem Wohl der Bürger und des Staates - sowohl in emotionaler als auch in finanzieller Hinsicht. Daher stellt Grossrat Albert Neff einen Auftrag an den Bauherrn.Es soll abgeklärt werden, wie eine Präzisierung von Art. 77 BauV im Sinne der Medienmitteilung der Standeskommission vom 23. November 2023 möglich ist, sodass klar festgehalten wird, dass die Bestimmung im Art.77 nicht auf zonenkonforme Bauten Anwendung findet.

Transcripción
ai.recapp.ch
Orador/a
Albert Neff
Institución
Grosser Rat

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0