Discurso

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Grosser Rat (BE)5 sept 2023
Philippe Müller, SID-Direktor. Diese Kostenstrategie bezieht sich auf die ausserordentlichen Nothilfeleistungen für unbegleitete Minderjährige und für besonders verletzliche Personen mit Wegweisungsentscheid. Meine Damen und Herren, wir reden hier von fünf Personen, und die Diskussion ginge eigentlich nicht um die Nothilfe per se.

Man kann das politisch natürlich ausnützen und wieder die gleichen Fragen diskutieren. Ich muss Frau Grossrätin Patzen einfach sagen: Wenn sie sagt, sie müssten in einem Rückkehrzentrum wohnen, dann ist diese Aussage falsch, und sie wird auch nicht wahrer, wenn man sie immer wieder wiederholt. Es wurde geprüft, ob die Leute zurückgehen können, und es wurde gesagt, sie könnten zurückgehen. Also, diese Aussage ist falsch.

Es war auch noch bezeichnend, dass man gesagt hat, man sollte die Nothilfe abschaffen. Dann kann man nämlich auch gerade das Asylgesuch, das Verfahren abschaffen und sagen, wir nehmen einfach alle auf. Die unbegleiteten Minderjährigen, um die es hier geht, werden auch in den Strukturen der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion untergebracht.

Nothilfeleistungen für die besonders verletzlichen Personen werden individuell festgelegt. Der Migrationsdienst prüft in jedem Einzelfall, ob eine Sonderunterbringung medizinisch oder im Rahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzes angezeigt ist. Alle sechs Monate wird erneut geprüft, ob die Sonderunterbringung beendet werden kann oder verlängert werden muss. Die Unterbringung bei Privaten ist eben keine Sonderunterbringung und somit nicht Bestandteil der vorliegenden Strategie.

Das Mengengerüst ist sehr klein. Ich habe es gesagt: Es gibt per Ende August 2023 drei unbegleitete Minderjährige und zwei Personen in der Sonderunterbringung – total fünf. Die Kosten sind aber relativ hoch. Die Unterbringung und Betreuung eines unbegleiteten Minderjährigen kostet über 6000 Franken im Monat.

Die Sicherheitsdirektion rechnet mit durchschnittlich drei unbegleiteten Minderjährigen pro Jahr. Das gibt etwa 220’000 Franken. Die Sonderunterbringungskosten variieren stark, abhängig von der Anzahl Personen, der Dauer und der Art der Unterbringung und Unterstützung. Sie betragen erfahrungsgemäss insgesamt etwa 400’000 Franken im Jahr. Die Gemeinden tragen über den Lastenausgleich die Hälfte dieser Kosten.

Der Bund richtet den Kantonen eine Nothilfepauschale aus. Die ist aber nicht kostendeckend. Die Sicherheitsdirektion und die GSI haben darum beim Staatssekretariat für Migration schriftlich eine Erhöhung dieser Pauschalen beantragt und diese Problematik auch in der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) thematisiert. Zu den einzelnen Anträgen komme ich nachher später, Herr Präsident. Merci.

Transcripción
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Institución
Grosser Rat

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