Tabea Bossard-Jenni · EVP

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Grosser Rat (BE)30 nov 2022
Tabea Bossard-Jenni, Oberburg (EVP), BaK-Sprecherin, Fraktionssprecherin. Bei diesem Kredit, Sammlung und Entsorgung der durch den Fachhandel zurückgenommenen Sonderabfällen aus Privathaushalten, sprechen wir von Abfällen, die wegen ihren umweltschädlichen Bestandteilen als Sonderabfälle definiert werden. Für eine stoffliche Verwertung, also für ein Recycling wie wir es kennen, sind sie in der Regel nicht geeignet und müssen aus dem Stoffkreislauf entfernt werden.

Diese Sonderabfälle werden im Kanton Bern über vier unterschiedliche Kanäle gesammelt. Der erste ist der Fachhandel, unter anderem Drogerien und Apotheken. Da werden jährlich zirka 90 Tonnen Sonderabfälle gesammelt. Das Zweite sind Sammelstellen der Gemeinden und private Sammelstellen. Da kommen jährlich 480 Tonnen Abfall zusammen. Der dritte Kanal sind Sammeltage von Gemeinden, an denen etwa 160 Tonnen Abfall gesammelt werden. Der vierte Kanal sind Grossverteiler und der Fachhandel. Diese bringen eine nicht bekannte Menge an Abfall zusammen. Das ist für den Kanton nicht verbindlich überprüfbar, weil eine Vielzahl dieser Abfälle über Verteilzentren von Grossverteilern entsorgt werden, die zum Teil nicht im Kanton Bern sind.

Für den ersten der vier erwähnten Kanäle, also für die Apotheken, Drogerien und andere Geschäfte des Fachhandels, ist der Kanton zuständig. Mindestens viermal pro Jahr werden rund 300 vom Kanton bezeichnete Rücknahmestellen angefahren. Die Sonderabfälle werden dort abgeholt und einem Abfall-rechtlich bewilligten Entsorgungsunternehmen übergeben. Dort werden diese Abfälle aufbereitet. Wenn man kann, werden sie recycelt oder sonst verbrannt. Die Ausschreibung für die beiden Aufträge, Transport und Entsorgung, wird in zwei Losen erfolgen. Eins ist der Transport mit einer Pauschalleistung von 135’000 Franken jährlich. Das Zweite ist die Entsorgung. Sie wird nach Aufwand pro Tonne abgerechnet. Dieser Betrag wird sich auf zirka 115’000 Franken pro Jahr belaufen. Erfahrungswerte zeigen, dass die zurückgenommenen Abfallmengen sehr stabil sind.

Der Kredit ist für die Jahre 2024 bis 2033. Es ist ein jährlich wiederkehrender Betrag von total 250’000 Franken. Finanziert wird das über die Spezialfinanzierung, die aus den Abfallabgaben von Kehrichtverbrennungsanlagen und Deponien des Typs D und E gespiesen wird.

Die BaK hat den Kredit an ihrer Sitzung vom 27. Oktober geprüft und empfiehlt dem Grossen Rat einstimmig, dem Kredit zuzustimmen. An dieser Stelle bedanke ich mich bei Anna Bernhard, bei ihren Mitarbeitenden und bei den Auskunftspersonen der Direktionen für die Beantwortung unserer Fragen. Die EVP schliesst sich übrigens der Haltung der BaK an und stimmt auch zu.

Transcripción
tagblatt.gr.be.ch
Institución
Grosser Rat

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0