Michael Köpfli · GLP
Einen Selbstversorgungsgrad von 70 Prozent für ein einzelnes Lebensmittel in ein Gesetz festzuschreiben, ist für uns mit einer liberalen Marktwirtschaft, mit Wettbewerb und auch mit unserem Bekenntnis zum Freihandel nicht im Ansatz vereinbar, und das bekämpfen wir als Grundsatz. Auch der Verweis, dass Zucker ein Basisnahrungsmittel wie zum Beispiel Salz sei, überzeugt uns nicht, im Gegenteil. Wir haben in diesem Saal bereits mit einer breiten Allianz versucht, das Salzmonopol abzuschaffen. Leider gelang es uns nicht. Aber wir wollen alle diese protektionistischen, wettbewerbsfeindlichen Regulierungen abschaffen und sicher nicht noch neue einführen.
Den Absender kann ich nachvollziehen. Es überrascht mich auch nicht, dass der Vorstoss von dort kommt. Umso bemerkenswerter finde ich aber die Antwort des Regierungsrates. Denn dieser nennt eigentlich alle Gründe, weshalb man den Vorstoss ablehnen sollte. Er sagt, er bezweifle, dass das Festschreiben eines Selbstversorgungsgrads für Zucker in der Grössenordnung von 70 Prozent angemessen und massgeblich für die Zielerreichung sei. Er sagt auch, dass es einer marktorientierten und zukunftsgerichteten Entwicklung der Branche entgegenlaufe.
Er sagt weiter, es sei eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Landwirtschaftserzeugnissen, und nicht zuletzt sagt er: «Aus diesen Gründen lehnt der Regierungsrat die gesetzliche Verankerung eines kulturspezifischen Selbstversorgungsgrades ab.» Und dann kommt irgendwie eine Kehrtwende, und er sagt, er sei aber trotzdem bereit, die Motion zur Annahme zu empfehlen und eine solche Standesinitiative einzureichen, damit man das im Grundsatz im Bundeshaus irgendwie prüfen könne.
Dazu zwei Dinge. Erstens ist es nicht einfach ein Postulat, aufgrund dessen der Regierungsrat irgendein Postulatsberichtchen machen und von uns absegnen lassen kann. Wenn wir das überweisen, kommt es ins Bundeshaus. Dann muss es vom National- und Ständerat behandelt werden und verursacht Aufwand. Deshalb verstehe ich nicht, dass der Regierungsrat einen Vorstoss zur Annahme empfiehlt, den er eigentlich gar nicht will. Dann soll er ehrlich sein und ihn bekämpfen, und wenn ihn die Mehrheit des Parlaments will, kann er ihn immer noch annehmen. Aber das ist für mich eine «Höseler»-Politik.
Das Zweite, das ich auch nicht ganz verstehen kann, ist das Modell einer Standesinitiative. Denn es ist ja nicht so, dass die SVP des Kantons Bern im Bundeshaus keine landwirtschaftlichen Vertreter hätte. Sprich, diese hätten es auch direkt einreichen können, respektive sie können es direkt im National- und Ständerat einbringen. Auch aus diesem Grund ist für uns eine Standesinitiative nicht angebracht, und wir lehnen diese klar ab.