Discurso

de
Grosser Rat (BE)13 sept 2023
Astrid Bärtschi, FIN-Direktorin. Mein Kollege, Regierungsrat Schnegg, hat heute Morgen gesagt, es dünke ihn, dass die Themen so emotional diskutiert werden, und ich hatte schon ein bisschen Angst. Ich habe schon gedacht: Uh, reicht dann nach dieser langen Session die Energie noch für die doch eher vielleicht ein bisschen trockenen Finanzthemen? Aber ich stelle sehr erfreut fest, dass Sie immer noch mit Herzblut und Emotionen dabei sind. Ich bin es auch.

Ja, der Mechanismus ist Ihnen bekannt. Die Steuertarife sind progressiv ausgestaltet und damit strebt man eine Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit an. Steigen wegen der Teuerung die Löhne, steigt auch die Steuerbelastung, und dies ist nicht im Sinne des Erfinders. Deshalb sieht die Steuergesetzgebung vor, dass eben die kalte Progression ausgeglichen wird, wenn die Teuerung einen definierten Grenzwert überschreitet. Der letzte Ausgleich dieser kalten Progression, wir haben es gehört, liegt schon über ein Jahrzehnt zurück. Nach mehreren Jahren mit einer negativen Teuerung ist sie in den letzten Jahren massiv in die Höhe geschossen. Der Mechanismus zum Ausgleich dieser kalten Progression ist relativ kompliziert. Der Regierungsrat passt Einkommenssteuertarife jährlich an den veränderten Geldwert an.

Die Teuerung betrug seit der letzten Anpassung, also seit dem 1.1.2012, 2,5 Prozent. Der Regierungsrat hat deshalb die Einkommenssteuertarife per 1.1.2024 bereits entsprechend angepasst. Zuständig für den Ausgleich der kalten Progression auf den übrigen Steuertarifen, den Abzügen und Steuerfreibeträgen sind Sie. Am massgebenden Stichtag, d. h. im Dezember 2022, beträgt die Teuerung seit der letzten Anpassung 3 Prozent. Wenn dieser Wert erreicht ist, dann sieht das StG eben die Anpassung mittels Dekret vor.

Und es wurde auch schon gesagt: Sie sind bei diesem Ausgleich nicht völlig frei. Die Anpassung muss im gleichen Ausmass erfolgen, d. h., es werden alle übrigen Abzüge, Tarife und Freibeträge angepasst und nicht nur einzelne. Sie können aber entscheiden, ob Sie die kalte Progression vollumfänglich oder nur teilweise ausgleichen wollen. Der Regierungsrat beantragt Ihnen den vollen Ausgleich der kalten Progression auf den übrigen Tarifen, Abzügen und Freibeträgen. Ich bitte Sie also, dem Antrag des Regierungsrates und der FiKo auf vollen Ausgleich der kalten Progression zuzustimmen.

Zum Antrag, der noch gekommen ist; wir haben es vorhin gehört: In der Debatte ist von den Antragstellerinnen darauf hingewiesen worden, dass man dem Kantonspersonal für 2023 nur einen Teuerungsausgleich von 0,5 Prozent gewährt habe, und deshalb sei auch der Ausgleich der kalten Progression in diesem Umfang zu leisten. Liebe Grossrätinnen und Grossräte, hier werden nicht Äpfel mit Birnen verglichen, weil dies noch etwas zu ähnlich wäre. Ich würde jetzt sagen, dass Äpfel mit Baumnüssen verglichen werden. Wir gleichen heute die kalte Progression aus, die sich seit 2011 ergeben hat, also über 12 Jahre. Dies kann man nicht einfach in Relation zum Teuerungsausgleich für das Jahr 2023 setzen. Dies ist schlicht falsch.

Wenn schon, dann müssten Sie die Lohnentwicklung seit 2011 heranziehen, sonst ist dies nicht redlich. In dieser Zeit konnte beim Kantonspersonal ein Lohnsummenwachstum zwischen 9 und 10 Prozent erreicht werden; also müsste man diesen Wert als Vergleichsgrösse nehmen und nicht den Teuerungsausgleich von 2023. Und notabene, es wurde auch schon gesagt: Beim Kantonspersonal und bei den Lehrpersonen handelt es sich um etwa 30’000 Personen, und dies sind lediglich etwa 4 Prozent aller Steuerpflichtigen im Kanton.

Also, von daher ist für mich klar: Ich bitte Sie, den Antrag abzulehnen. Merci.

Transcripción
tagblatt.gr.be.ch
Institución
Grosser Rat

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0