MI

Monique Iseli

Activo
Sozialdemokratische Partei
StadtratV - Breitenrain-Lorraine

Mandato
Partido
Sozialdemokratische Partei
Parlamento
Stadtrat
Circunscripción electoral
V - Breitenrain-Lorraine
Número de escaño
150
Página del Parlamento
Perfil oficial
Datos personales
Sexo
Femenino
Nacido/a el
1993
Profesión
Gymnasiallehrerin
Idioma
Alemán
Contacto
Correo electrónico
monique.iseli@gmail.com
Referencias y fuente
Órgano de origen
351
Registro actualizado
06.07.2026
Primera importación
14.08.2025
Comportamiento de voto(867)
  1. Abwesend
    Stadtrat
    Resultado: 43 · 5 No · 13 Abst. · 18 Ausente
  2. Ja
    Stadtrat
    Resultado: 43 · 20 No · 1 Abst. · 15 Ausente
  3. Nein
    Stadtrat
    Resultado: 9 · 48 No · 1 Abst. · 21 Ausente
  4. Ja
    Stadtrat
    Resultado: 52 · 6 No · 2 Abst. · 19 Ausente
  5. Ja
    Stadtrat
    Resultado: 13 · 38 No · 5 Abst. · 23 Ausente
Intereses

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Discursos(16)
  1. Discurso
    MitgliedStadtrat
    Punto del orden del día 6: Motion Reto Nause (CVP)/Christian Wasserfallen (JF)/Ueli Stückelberger (GFL): Zur Verwirklichung von E-Government und bürgernaher Verwaltung in Bern; Abschreibung
  2. Discurso
    MitgliedStadtrat
    Punto del orden del día 5: Postulat Seraina Patzen (JA!) - übernommen durch Anna Leissing (GB): Ein mobiles Gesundheitszentrum in Bern!
  3. Discurso
    MitgliedStadtrat
    Punto del orden del día 3: Partizipationsmotion: Für ein städtisches Stipendienwesen; Ablehnung/Annahme als Postulat
  4. Discurso
    MitgliedStadtrat
    Punto del orden del día 3: Partizipationsmotion: Für ein städtisches Stipendienwesen; Ablehnung/Annahme als Postulat
  5. Discurso
    MitgliedStadtrat
    Punto del orden del día 10: Sichere und attraktive Velostationen: Einsatz von Videokameras in den städtischen Velostationen PostParc, Schanzenbrücke, Bollwerk, Milchgässli und Welle 7; Bewilligung

    Monique Iseli (SP) für die Fraktion: Die Frage nach der Videoüberwachung in Velostationen hat in unserer Fraktion sehr viel zu reden gegeben. Und wir haben das Geschäft ausführlich diskutiert. Es gibt unterschiedliche Positionen in unserer Fraktion. Der Grossteil unserer Fraktion wird aber das Geschäft annehmen unter der Bedingung, dass PVS-Antrag 1, Antrag 2 GB/JA! sowie unser Antrag 3 zur statistischen Evaluation der Videoaufzeichnung angenommen werden. So kann auf Grundlage eines Evaluationsberichts erneut entschieden werden, ob die Kameras weiterhin laufen und aufzeichnen sollen oder ob sie abgestellt gehören.

    Obwohl wir am Vorschlag des Gemeinderats begrüssen, dass der Zusatznutzen der Velostationen durch erhöhte Sicherheit gewährleistet und den Mitarbeitenden in Bezug auf ein höheres Sicherheitsbedürfnis Gehör geschenkt wird, bleibt für uns ein bitterer Beigeschmack. Grundsätzlich stehen wir der Videoüberwachung im öffentlichen Raum sehr kritisch gegenüber. Alle Menschen haben das Recht, in der Velostation ein- und auszugehen. Und die Videoüberwachung bedeutet in jedem Fall einen Eingriff in die Privatsphäre dieser Menschen. Ein Teil der Fraktion gewichtet den Schutz der Privatsphäre in den Velostationen höher und schätzt eine Aufzeichnung durch Kameras als einen zu grossen Eingriff in ein Grundrecht ein; insbesondere, weil Videoüberwachung allein nicht zu mehr Sicherheit führt.

    Wir haben ausserdem kontrovers diskutiert, inwiefern die Installation von Kameras Präzedenzfälle für weitere Videoüberwachungsprojekte im öffentlichen Raum sein könnte. Es ist mir wichtig zu betonen, dass unser heutiger Entscheid kein Prinzipienentscheid für Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist. Im Folgenden möchte ich darlegen, warum wir in diesem konkreten Fall der Velostationen der Videoüberwachung inklusive Aufzeichnung zustimmen.
    Erstens möchte ich das Bedürfnis der Mitarbeitenden nach mehr Sicherheit und Unterstützung betonen. Bei den Mitarbeitenden in der Velostation handelt es sich zu einem grossen Teil um Arbeitnehmende im zweiten Arbeitsmarkt. Nebst subjektiven Bedenken um die persönliche Sicherheit während der Arbeit besteht auch eine weitere Schwierigkeit. Unter Umständen müssen die Mitarbeitenden gegenüber Nutzer*innen der Velostation rechtfertigen, dass zwar Videokameras installiert sind, diese jedoch nichts aufzeichnen. Das kann zu unangenehmen Situationen führen.

    Wir begrüssen, dass der Gemeinderat ein Massnahmenpaket zur Erhöhung der Sicherheit vorsieht, und nicht nur auf Videokameras setzt. Um das Sicherheitsgefühl der Mitarbeitenden zu stärken, sprechen wir uns aber in diesem konkreten Fall auch für die Videoüberwachung aus.
    Zweitens haben wir uns gefragt: Was ist das für ein Raum, in dem jetzt Videoüberwachung installiert werden soll. Die Velostation ist ein halböffentlicher Raum. Er ist verwinkelt, ausgeleuchtet und hat Öffnungszeiten. An den Eingängen ist gemäss gemeinderätlichem Vorschlag signalisiert, dass der Raum überwacht wird. Der halböffentliche Raum der Velostation ist nicht etwa mit der "Schütz" oder dem Waisenhausplatz zu vergleichen. Anders als zum Beispiel über den Waisenhausplatz, über den man geht, wenn man sich im öffentlichen Raum bewegt, kann man die Velostation gut umgehen, wenn man der Videoüberwachung ausweichen möchte. Es gibt nach wie vor die Möglichkeit, das Velo ausserhalb der Velostation im öffentlichen Raum abzustellen. Ein Grossteil der Fraktion sieht hier, wenn wir anschauen, was es für ein Raum ist, eben keinen Präzedenzfall.
    Und der dritte Grund: Da Bern eine Velostadt sein will, ist es uns wichtig, dass die Menschen wirklich auch mit dem Velo unterwegs sind. Velostationen müssen einen Zusatznutzen haben, damit die Velos nicht alle rund um den Bahnhof parkiert werden. Wir haben in die Velostation investiert, weil es im öffentlichen Raum zu wenig Platz gibt. Wenn wir wollen, dass die Leute mit dem Velo zum Bahnhof pendeln, dann müssen wir auch schauen, dass sie ihr Velo, wenn auch subjektiv wahrgenommen, sicher abstellen können.

    Wir wollen den Bedürfnissen der Mitarbeitenden nach einem erhöhten Sicherheitsgefühl gerecht werden und dem Projekt des Gemeinderates zustimmen; unter der Bedingung, dass die Anträge 1 bis 3 angenommen werden und es einen Evaluationsbericht gibt. So können wir in drei Jahren auf Grundlage des Berichts entscheiden, ob die Kameras bleiben, aufnehmen und aufzeichnen sollen oder nicht. Sollte der Evaluationsbericht zeigen, dass die Videoüberwachung dem Sinn der Mitarbeitenden nicht entspricht, keine erhöhte Sicherheit bietet, und stattdessen marginalisierte Personengruppen, zum Beispiel von Obdachlosigkeit betroffene Menschen kriminalisiert, beurteilen wir das Projekt neu. Dafür wollen wir aber eine Grundlage. Für die heutige Abstimmung überwiegen für unsere Fraktion allerdings die drei von mir genannten Punkte. Wenn die Anträge 1 bis 3 nicht durchkommen, lehnen wir das Geschäft ab. Antrag 4 GB/JA!, auf die Aufzeichnung in der Nacht zu verzichten, lehnen wir mehrheitlich ab. Unseren Antrag 5 zur Löschung der Daten nach 7 Tagen nehmen wir an. Und hier hast du dir noch eine Begründung gewünscht. Bei einem sehr schweren Delikt wird man sofort aktiv bei der Strafverfolgung. Nach unserem Ermessen reichen dafür sieben Tage, da wir eben gerade nicht Bagatelldelikte aufklären möchten.

Contribuciones(78)
Afiliaciones(4)

Imágenes(1)

  • Versión 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0