Mirjam Läderach
- Partido
- Grünes Bündnis
- Parlamento
- Stadtrat
- Circunscripción electoral
- V - Breitenrain-Lorraine
- Número de escaño
- 117
- Página del Parlamento
- Perfil oficial
- Sexo
- Femenino
- Nacido/a el
- 1992
- Profesión
- Klimawissenschaftlerin
- Idioma
- Alemán
- Correo electrónico
- mirjam.laederach@gmail.com
- Órgano de origen
- 351
- Registro actualizado
- 06.07.2026
- Primera importación
- 14.08.2025
- JaStadtratPilotprojekt hindernisfreies und inklusives Bauen (Motion als Richtlinie)Stadtrat (SR) · 02.07.2026Resultado: 43 Sí · 5 No · 13 Abst. · 18 Ausente
- JaStadtratSchutz vor Diskriminierung und Förderung der Teilhabe (Motion)Stadtrat (SR) · 02.07.2026Resultado: 43 Sí · 20 No · 1 Abst. · 15 Ausente
- NeinStadtratSchutz vor Diskriminierung und Förderung der Teilhabe (Motion)Stadtrat (SR) · 02.07.2026Resultado: 9 Sí · 48 No · 1 Abst. · 21 Ausente
- JaStadtratSchutz vor Diskriminierung und Förderung der Teilhabe (Motion)Stadtrat (SR) · 02.07.2026Resultado: 52 Sí · 6 No · 2 Abst. · 19 Ausente
- NeinStadtratSchutz vor Diskriminierung und Förderung der Teilhabe (Motion)Stadtrat (SR) · 02.07.2026Resultado: 13 Sí · 38 No · 5 Abst. · 23 Ausente
- —Berufliche Tätigkeiten (Anstellung; eigenes Unternehmen)Stadtrat
- —Mitwirkung in Kommissionen und anderen Organen der Eidgenossenschaft, der Kantone und ihrer GemeindenStadtrat
- —Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichts-Gremien in- und ausländischer Unternehmen, Körperschaften Anstalten und Stiftungen des privaten und des öffentlichen Rechtes einschliesslich solche, die von der Stadt subventioniert werdenStadtrat
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- DiscursoRiedbachstrasse 8, 9, 10 und 12 (Zentrum Bethlehem): Überbauungsordnung sowie Landgeschäft mit VerpflichtungskreditN.º 2026.PRD.0014MitgliedStadtrat
- DiscursoRiedbachstrasse 8, 9, 10 und 12 (Zentrum Bethlehem): Überbauungsordnung sowie Landgeschäft mit VerpflichtungskreditN.º 2026.PRD.0014MitgliedStadtrat
- DiscursoOffenlegung NapoleonsbächliN.º 2026.TVS.0052MitgliedStadtrat
Mirjam Läderach (GB) für die Fraktion: Beim Napoleonsbächli geht es um ein typisches Problem. Wir haben es schon von Janosch gehört. Eine in den Fünfzigerjahren eingedolte Strecke führt heute bei starken Niederschlägen zu Verstopfungen und auch zu Überschwemmungen. Und dass hier die Stadt eine Offenlegung als Lösung wählt, ist aus ökologischer Sicht klar zu begrüssen. Die Ausdolung schafft Raum für das Gewässer und ermöglicht auch eine ökologische Aufwertung. Positiv hervorheben möchten wir insbesondere auch die geplante Bepflanzung sowie die vorgesehenen Strukturelemente für Kleintiere.
Von Projekten auf öffentlichem Grund erwarten wir eine konsequente Umsetzung nach Best Practice-Grundsätzen der Gewässerökologie. Und diese sehen wir aktuell noch nicht in allen Punkten erfüllt. Kritisch beurteilen wir insbesondere die geplante Sohlenverbauung mit Holzschwellen sowie punktuelle Uferverbauungen. Solche Eingriffe sind gemäss Gewässerschutzgesetz nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Die Begründung über den Hochwasserschutz und den Baugrund überzeugt uns dabei nicht vollständig. Wichtig ist uns zudem festzuhalten, dass innerhalb des Gewässerraums natürliche Prozesse wie Ufererosion explizit stattfinden dürfen und auch ökologisch wertvoll sind.Ein weiterer Punkt betrifft den Umgang mit Geschiebe und Holz. Im Gäbelbach besteht ein Defizit an natürlichem Geschiebe und Totholz. Ein Eintrag aus Seitengewässern wäre deshalb sogar wünschenswert. Es wäre also ideal, auf den Geschiebesammler und Holzrechen zu verzichten und den Durchlass unter dem Feldweg entsprechend grosszügig zu gestalten. Wir sehen jedoch ein, dass dies aufgrund einer bestehenden Leitung im Boden leider nicht möglich ist. Letztlich erscheint uns auch das gewählte Hochwasserschutzziel inklusive Freibord als hoch angesetzt. Für die vorhandenen landwirtschaftlichen Intensivflächen sollte ein tieferes Schutzniveau mindestens geprüft werden, um auch Spielraum für eine naturnahe Gestaltung zu schaffen.
Ganz kurz also zusammengefasst: Jede Offenlegung freut uns. Wir wünschen uns Vertrauen in natürliche Prozesse und eine konsequente Umsetzung nach Best Practice-Grundsätzen der Gewässerökologie. Danke.
- DiscursoSicherheit in Velostationen: Ausgangslage und weiteres VorgehenN.º 2023.TVS.000034MitgliedStadtratPunto del orden del día 10: Sichere und attraktive Velostationen: Einsatz von Videokameras in den städtischen Velostationen PostParc, Schanzenbrücke, Bollwerk, Milchgässli und Welle 7; Bewilligung
Mirjam Läderach (GB) für die Kommission: Bei diesem Geschäft geht es um den Einsatz von Videokameras in den fünf städtischen Velostationen. Und zwei Punkte zur Einordnung vorweg, die wir in der Kommission vertieft besprochen haben: Erstens, wir behandeln heute die erste Bewilligung für Videoaufzeichnung im öffentlichen Raum. Wenn wir diesem Geschäft zustimmen, schaffen wir möglicherweise einen Präzedenzfall. Und zweitens: Es geht eben nicht nur um eine technische Lösung. Wir entscheiden auch darüber, welches Verständnis von Sicherheit wir im öffentlichen Raum stärken wollen.
Ich beginne mit einer Einordnung des Geschäfts. Die städtischen Velostationen sind ein zentraler Bestandteil der Veloinfrastruktur rund um den Bahnhof und gleichzeitig sind sie Arbeitsorte im Rahmen von Integrationsprogrammen. Die städtischen Velostationen waren bereits mit Videokameras ausgestattet. Diese mussten jedoch wegen der fehlenden Bewilligung im Jahr 2023 ausser Betrieb genommen werden. Der Gemeinderat hat daraufhin das ordentliche Verfahren eingeleitet, und die entsprechende Bewilligung liegt uns heute hier vor.Die Vorlage sieht ein differenziertes System vor. Während der Öffnungszeiten erfolgt eine Echtzeitüberwachung ohne Aufzeichnung. Diese soll den Mitarbeitenden ermöglichen, sich in den teils unübersichtlichen Anlagen einen Überblick zu verschaffen. Ausserhalb der Öffnungszeiten ist eine Videoaufzeichnung vorgesehen. Und diese dient der nachträglichen Aufklärung von Delikten. Die Daten werden lokal gespeichert, mit einem Privacy-Filter versehen, und nach 30 Tagen werden sie automatisch gelöscht. Ein Zugriff ist ausschliesslich für Strafverfolgungsbehörden möglich.
Und noch kurz zu den Begrifflichkeiten, damit wir anschliessend in der Diskussion alle vom Gleichen sprechen: Videoüberwachung meint Echtzeitüberwachung, Videoaufzeichnung die Speicherung der Daten.
Sicherheit in den Velostationen ist als Daueraufgabe zu verstehen. Es ist nicht eine einzelne Massnahme, die Sicherheit schafft, sondern ein Zusammenspiel. Die Stadt plant weitere gestalterische und betriebliche Massnahmen; so ein neues Zutritts- und Bezahlsystem, optimierte Raumgestaltung sowie soziale Belebung durch Drittnutzungen. All diese Elemente zielen darauf ab, die Velostationen als genutzte und lebendige Räume zu stärken. Die Kommission anerkennt auch die Wichtigkeit der Sicherheitsrundgänge und Reinigungsleistungen, die weitergeführt werden sollen. Im Austausch mit der Verwaltung wurde deutlich: Die Situation vor Ort ist für die Mitarbeitenden anspruchsvoll. Die Verwaltung berichtet von einer Zunahme von Diebstählen, Vandalismus und problematischen Nutzungen. Und die Mitarbeitenden beschrieben in einem Brief vom Oktober 2025 konkrete Vorfälle, die ihre Arbeitssituation teils erheblich belasten. Gerade in Randzeiten arbeitet das Personal oft allein in den grossen verwinkelten Räumen. Und daraus ergibt sich ein nachvollziehbares Bedürfnis nach Übersicht und Sicherheit. Gleichzeitig wurde aber in der Diskussion in der Kommission auch betont, dass die Wirkung von Videoüberwachung und Aufzeichnung differenziert zu betrachten ist. Denn die präventive Wirkung ist wissenschaftlich umstritten. Die Videoaufzeichnung kann aber einen Beitrag zur Aufklärung von Delikten leisten.Ich komme nun noch etwas vertiefter zur Diskussion in der Kommission. Die Diskussion war ausführlich und hat gezeigt, dass es sich um ein vielschichtiges Geschäft handelt, bei dem unterschiedliche Interessen sorgfältig gegeneinander abzuwägen sind. Ein erster zentraler Diskussionspunkt betraf die Verhältnismässigkeit, insbesondere bei der Videoaufzeichnung. Einzelne Stimmen äusserten hier grundsätzliche Bedenken. Sie wiesen darauf hin, dass die Velostationen öffentliche Räume sind, die von sehr unterschiedlichen Personen genutzt werden. Es wurde die Befürchtung geäussert, dass Videoaufzeichnungen das Verhalten in solchen Räumen verändert, Nutzungen verdrängt oder einzelne Personengruppen stärker unter Druck setzen könnten. Es besteht das Risiko, dass wir mit der Videoüberwachung und Aufzeichnung zur Stigmatisierung und Abschreckung von Menschen beitragen, die sich bereits in prekären Lebenssituationen befinden. Eng damit verbunden war die Diskussion um einen möglichen Präzedenzfall. Einzelne Stimmen warnten davor, dass mit dieser Bewilligung eine Entwicklung angestossen werden könnte, die längerfristig zu einer Ausweitung von Videoüberwachung im öffentlichen Raum führt. Demgegenüber vertrat eine Mehrheit der Kommission eine andere Perspektive. Es wurde Vertrauen in den institutionellen Mechanismus geäussert. Der Stadtrat ist auch künftig in der Lage, differenzierte Entscheidungen zu treffen und eine Ausweitung kritisch zu prüfen.
Ein weiteres zentrales Thema war die Situation der Mitarbeitenden und der Eingriff in ihre Privatsphäre. Die Kommission nimmt die Berichte über belastende Situationen vor Ort ernst und wertet sie als wichtiges Argument für zusätzliche Massnahmen. Das Bedürfnis nach sicheren Arbeitsbedingungen wurde klar anerkannt. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass Videoüberwachung am Arbeitsplatz grundsätzlich sensibel ist. Auch wenn die vorgeschlagene Lösung vorsieht, dass während der Arbeitszeiten keine Aufzeichnungen erfolgen, bleibt die Frage bestehen, welche Auswirkungen Überwachung auf das Sicherheitsgefühl und die Arbeitsbedingungen haben kann.
Und in diesem Zusammenhang erhielt ein zusätzlicher Aspekt besonders Gewicht: die Einbindung der Sozialpartner. Die Verwaltung informierte uns mündlich über ein Gespräch, das mit einer Gewerkschaft geführt wurde. Der Sozialpartner anerkannte die Notwendigkeit gewisser Massnahmen, aber äusserte auch klare Bedenken: erstens den bereits schon erläuterten möglichen Präzedenzcharakter dieser Vorlage. Und zweitens betonte er, dass der Schutz der Privatsphäre der Mitarbeitenden explizit und systematisch beobachtet werden muss.
Die Kommission nahm diese Rückmeldung auf und hat vor diesem Hintergrund einen Antrag überwiesen. Dieser fordert, dass der Evaluationsbericht ausdrücklich auch über den Schutz der Privatsphäre der Mitarbeitenden Bericht erstattet. Und die Kommission empfiehlt euch, diesen Antrag anzunehmen. Die Diskussion in der Kommission zeigte, dass wir uns hier in einem Spannungsfeld befinden zwischen dem Bedürfnis nach Sicherheit, insbesondere für die Mitarbeitenden, und den ebenso gewichtigen Fragen von Überwachung, Schutz der Privatsphäre und Verdrängung von Menschen aus dem öffentlichen Raum. Eine Mehrheit der Kommission beurteilte die Vorlage als Teil eines umfassenden Massnahmenpakets als tragfähig, und nahm das Geschäft mehrheitlich an. Danke für die Aufmerksamkeit.
- DiscursoVolksschule WankdorfN.º 2024.PRD.0018MitgliedStadtratPunto del orden del día 13: Volksschule Wankdorf: Sanierungsmassnahmen Morgartenstrasse 2a und Kanalisation sowie Bau Rollpark; Baukredit
Mirjam Läderach (GB) für die Fraktion: Ich möchte jetzt doch noch die Zeit ein bisschen ausnutzen, denn ich habe ein paar Punkte, die ich gerne noch sagen möchte für die Fraktion. Wir haben von Laura gehört, dass das Geschäft sehr verschiedene unterschiedliche Themen vereint. Es geht um eine Sanierung, es geht um Infrastruktur und es geht aber auch um Aufenthaltsqualität auf der Schulanlage. Wir werden dem Geschäft zustimmen, da die Sanierung notwendig ist und wir auch. Wir sehen, dass gleichzeitig erste Schritte für Klimaschutz und Aufenthaltsqualität gemacht werden. Ich möchte auf einige Punkte noch eingehen. Erstens zum Rollpark. Wir begrüssen, dass hier ein Standort gefunden werden konnte. Es entsteht eine Aufenthaltsfläche für Kinder und Jugendliche auf dem Areal und mit dem öffentlichen WC auch eine Infrastruktur, die für das Quartier einen Mehrwert bringt. Und es freut uns natürlich sehr, dass unser Antrag zu einem kostenlosen öffentlichen WC umgesetzt ist.
Dann zur Teilsanierung des Gebäudes an der Morgartenstrasse 2A. Die Sanierung ist notwendig, wir haben es gehört. Insbesondere das Flachdach muss dringend saniert werden und wir finden positiv, dass das Dach künftig auch begrünt wird und damit einen Beitrag zur Biodiversität leistet. Ein wichtiger Punkt ist für uns auch die PV-Anlage. Zugegeben, ja, die Amortisationszeit von 27 Jahren ist lang und trotzdem finden wir es richtig, dass hier eine PV-Anlage realisiert wird. Wirtschaftlichkeit darf bei öffentlicher Infrastruktur nicht das einzige Kriterium sein. Den Antrag der SVP als Tischauflage werden wir also ablehnen. Beim Schulhaus Wankdorf ist eine PV-Anlage sinnvoll, da der produzierte Strom überwiegend für den Eigenverbrauch für die Schule und aber auch für die Labore des Amts für Umweltschutz genutzt werden kann. Und genau das ist auch der grosse Vorteil von Solarstrom.
Strom wird dort produziert, wo er gebraucht wird. Das Projekt zeigt aber auch, auf denkmalgeschützten Gebäuden sind Photovoltaiklösungen möglich. Wir finden es also erfreulich, dass hier eine Lösung für eine Fassadenanlage gefunden wurde und gleichzeitig gilt aber auch, PV muss konsequent genutzt werden, wenn wir Klimaschutz voranbringen wollen und die GB-JA!-Fraktion hofft, dass gesamtstädtisch bei der Nutzung von PV auf denkmalgeschützten Gebäuden noch mehr geht. Mit der späteren Gesamtsanierung sind weitere PV-Anlagen vorgesehen und hier erwarten wir, dass alle geeigneten Dach- und Fassadenflächen konsequent genutzt werden, wie es die städtischen Ziele ja auch vorsehen.
Und nun noch zu einem Thema, das uns in diesem Geschäft besonders beschäftigt hat, nämlich die Hitzebelastung im Aussenraum. Die Kinder und Lehrpersonen leiden immer mehr an Sommertagen an extremer Hitze und die Stadt hat hier Verantwortung, ein erträgliches Lern- und Aufenthaltsklima sicherzustellen. Wir haben es gehört von Laura, der Schul- und Sportplatz im Schulhaus Wankdorf ist aktuell zu einem grossen Teil asphaltiert und/oder verschattet. Und im vorliegenden Projekt sind Übergangslösungen wie Sonnenschirme oder Sonnensegel vorgesehen und wir finden auch, das ist ein wichtiger erster Schritt.
Angesichts des rasanten Fortschreitens des Klimawandels sind bauliche Sofortmassnahmen im Innen- und Aussenraum von Schulhäusern dringend notwendig. Und gleichzeitig ist aber auch klar, dass Entsiegelung und Beschattung durch Bäume einen deutlich stärkeren Kühlungseffekt haben. Für die langfristige Verbesserung ist ein Konzept für die Aussenraumgestaltung im Rahmen der späteren Gesamtsanierung vorgesehen und wir warten schon ungeduldig auf diese dringend notwendige Gesamtaufwertung des Aussenraums, die aber leider noch in weiter Ferne steht. Klimaanpassung darf nicht warten, Übergangslösungen wie Sonnensegel und Schirme sind ein erster Schritt, aber die Stadt soll Hitzebelastung an allen Schulen in der Stadt Bern konsequent angehen. Angesichts des erschreckenden Tempos, mit dem die Klimakrise voranschreitet, sind bauliche Anpassungen von Schulhäusern im Innen- und im Aussenraum auch als Sofortmassnahme zwingend notwendig und nicht erst dann, wenn ohnehin eine Gesamtrenovation ansteht. Merci vielmals, dass ihr noch zugehört habt.
- Motion als Richtlinie
- Motion als RichtlinieMitunterzeichnende/r14. Juni, feministischer Streiktag, als freier TagN.º 2026.SR.0201
- PostulatMitunterzeichnende/rUmsetzung von Artikel 6 des Klimareglements voranbringenN.º 2026.SR.0185
- InterpellationMitunterzeichnende/r
- MotionMitunterzeichnende/r
- KommissionStadtrat
- Mitglied16.10.2025 – 31.12.9999
- Stellvertretendes Mitglied23.01.2025 – 17.10.2025
- Partei
- Fraktion
- Parlament (Legislativrat)
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- Versión 101.01.2025 – 31.12.2199
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