OW

Kantonsrat

Obwalden(OW)KantonCon parlamento
SuizaOW37'841 Habitantes55 Escaños
Perfil
Tipo
Kanton
País
Suiza
Cantón
OW
Tiene parlamento
Idiomas
DE
Población
37'841
Escaños (legislativo)
55
Ejecutivo
Regierungsrat
Escaños (ejecutivo)
5
Referencias y fuente
Wikidata
Q12573
Bandera
Bandera
Clave del órgano
OW
Idioma de origen
DE
Textos(65)
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    p>.Die Regierungsräte der Kantone Obwalden und Nidwalden haben die Vernehmlassung für die Teilre­vision der Vereinbarung über das gemeinsame Informatikleistungszentrum (ILZ) eröffnet. 

    Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 1. Juli 2026.

    Das Mitwirkungsverfahren wird elektronisch durchgeführt unter:

    Kanton Obwalden | E-MitwirkungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

  • LeadHTML
    p>Im Auftrag des Regierungsrats lädt Sie das Volkswirtschaftsdepartement zur Vernehmlassung zur Revision zur kantonalen Arbeitslosenversicherungs- und Arbeitsvermittlungsgesetzgebung ein. 

    Die Kantone Obwalden und Nidwalden arbeiten beim Vollzug des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) seit über 30 Jahren zusammen und führen in Hergiswil ein gemeinsames Regionales Arbeitsvermittlungszentrum und eine gemeinsame Arbeitslosenkasse. Die Zusammenarbeit der beiden Kantone ist in zwei entsprechenden  Interkantonalen Vereinbarungen geregelt (vgl. Vereinbarung über ein gemeinsames regionales Arbeitsvermittlungszentrum [IKV RAV] und Vereinbarung über eine gemeinsame öffentliche Arbeitslosenkasse der Kantone Obwalden und Nidwalden [IKV ALK]).

    Auch im Bereich der arbeitsmarktlichen Massnahmen arbeiten die beiden Kantone seit jeher zusammen und betreiben gemeinsam die Logistikstelle für arbeitsmarktliche Massnahmen (LAM-Stelle). Eine Überprüfung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) hat aufgezeigt, dass die gemeinsame  LAM-Stelle in den Gesetzgebungen beider Kantone nicht rechtsgenüglich abgebildet und die Zusammenarbeit zwischen den beiden Kantonen nicht explizit geregelt ist. 

    Das Mitwirkungsverfahren wird elektronisch durchgeführt unter:

    Kanton Obwalden | E-MitwirkungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

  • LeadHTML
    p>Im Auftrag des Regierungsrats lädt Sie das Volkswirtschaftsdepartement zur Vernehmlassung zur To­talrevision zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (EG AHVG) ein. Der Bund hat im Bereich der AHV die Aufsicht modernisiert. Aufgrund der Än­derungen des Bundes ergab sich Anpassungsbedarf bei den kantonalen Bestimmungen.

    Mit der Totalrevision sollen als wichtigste Änderungen eine Sozialversicherungsanstalt mit der Be­zeichnung "Sozialversicherungen Obwalden (SVOW)" für den Kanton Obwalden errichtet werden. Gleichzeitig wird eine Verwaltungskommission geschaffen, die für eine vom Kanton unabhängige Auf­sicht sorgt.

  • LeadHTML
    p>Am 6. Dezember 2024 reichte Kantonsrat Frank Henri Kurer sowie 24 Mitunterzeichnende eine Motion mit dem Titel "Optimierung der Kantonalen Denkmalpflege" ein. Am 20. März 2025 über-wies der Kantonsrat die Motion.

    Das Bildungs- und Kulturdepartement erarbeitete daraufhin einen Nachtrag zur Verordnung über den Schutz von Bau- und Kulturdenkmälern (Denkmalschutzverordnung; GDB 451.21), welcher das Anliegen der Motion, die Denkmalschutzverordnung unter Beibehaltung des Obwaldner Systems im Bereich der provisorischen Unterschutzstellungen zu präzisieren, umsetzt. Der Regierungsrat hat den Nachtrag in erster Lesung beraten und das Bildungs- und Kulturdepartement mit der Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens beauftragt.

    Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 2. März 2026.

    Es findet eine Informationsveranstaltung dazu statt am:

    12. Januar 2026 um 17.30 Uhr im Mehrzwecksaal der Kantonsschule Sarnen

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    p>Die Bevölkerung wird hiermit über die öffentliche Auflage des Entwurfs des Objektblatts 202 des Sachplans Übertragungsleitungen (SÜL) informiert. Gegenstand des Objektblatts ist ein Planungskorridor für den Ersatz und Ausbau auf die Spannungsebene von 380 kV einer bestehenden, zweisträngigen 220 kV-Leitung. Diese soll mehrheitlich als Freileitung zwischen dem Unterwerk Innertkirchen (Gemeinde Innertkirchen, Kanton Bern) und dem Mast Mast 1490x185 bei «Stächerain» (Gemeinde Luzern, Kanton Luzern) realisiert werden; Verkabelungsabschnitte sind zwischen dem Unterwerk Innertkirchen und «Eggi» (Gemeinde Innertkirchen, Kanton Bern) sowie «Erdbrust» (Gemeinde Giswil, Kanton Obwalden) und «Gfellen» (Gemeinde Entlebuch, Kanton Luzern) vorgesehen. Der Planungskorridor samt der anzuwendenden Übertragungstechnologien wird im Hinblick auf die nachfolgende Planung des Auflageprojekts vom Bundesrat festgesetzt. Alle Privatpersonen sowie alle Körperschaften des öffentlichen und des privaten Rechts haben die Möglichkeit, sich im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zur geplanten Anpassung des SÜL zu äussern.

    Die Unterlagen zum Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) können vom 21. November 2025 bis 22. Dezember 2025 auch zu den ordentlichen Bürozeiten beim Bau- und Raumentwicklungsdepartement, Amt für Raumentwicklung und Energie an der Flüelistrasse 1, 6060 Sarnen, bei der Gemeindeverwaltung Giswil, Lungern und Sarnen eingesehen werden.

    Das Mitwirkungsverfahren wird elektronisch durchgeführt unter:

    Kanton Obwalden | E-MitwirkungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0