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Grosser Rat

Aargau(AG)KantonCon parlamento
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    EG StPO soll aufgrund Praxiserfahrungen angepasst werden & punktuelle Anpassungen zu flexibleren Organisationsstruktur der Staatsanwaltschaft führen.
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    Mit der (18.20) Botschaft des Regierungsrats des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 17. Januar 2018 zur Änderung der Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO) sollte festgestellter, punktueller Optimierungsbedarf im EG StPO umgesetzt werden. Die Vorlage wurde am 5. Juni 2018 vom Grossen Rat an den Regierungsrat zurückgewiesen, unter anderem mit den Aufträgen, die Revision der Schweizerischen Strafprozessordnung abzuwarten sowie das Führungsmodell und die Strukturen der Staatsanwaltschaften vertieft abzuklären. Die Revision der Schweizerischen Strafprozessordnung ist abgeschlossen; daraus ergibt sich kein Anpassungsbedarf im EG StPO. Die Überprüfung der Organisation der Staatsanwaltschaft ist ebenfalls abgeschlossen.
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    Die Klosterhalbinsel Wettingen soll dauerhaft als Standort von Museum Aargau weiterbetrieben werden.
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    Im Jahr 2020 gab der Regierungsrat seine Zustimmung für ein Pilotprojekt zum Aufbau der Klosterhalbinsel Wettingen als musealer Standort von Museum Aargau. Diesem Beschluss ging ein entsprechender Vorstoss aus dem Grossen Rat voraus. Das Pilotprojekt umfasst ein Vorbereitungsjahr sowie eine sechsjährige operative Pilotphase im Zeitraum von 2022–2027 und wird über den Swisslos-Fonds finanziert. Der Museumsstandort soll ab 2028 in den ordentlichen Betrieb von Museum Aargau integriert werden. Dadurch kann das kulturtouristische Angebot über das Pilotprojekt hinaus weitergeführt werden.
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    Festsetzung der KVA Turgi in Baden als Abfall­anlage im Richtplan­kapitel A 2.1 und als übrige Energie­erzeugungs­anlage im Richtplan­kapitel E 1.5.
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    Am Standort Laufäcker in Baden (ehemals Turgi) ist die Gesamt­erneuerung der bestehenden Kehricht­verbrennungs­anlage (KVA) vorgesehen. Das Vorhaben soll als Abfall­anlage im Richtplan­kapitel A 2.1 und als übrige Energie­erzeugungs­anlage im Richtplan­kapitel E 1.5 festgesetzt werden. Die öffentliche Anhörung und Mitwirkung zur Anpassung des Richtplans dauert vom Montag, 22. Juni 2026, bis zum Freitag, 25. September 2026.
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    Der Anhörungsbericht zeigt die zur Festlegung vorgeschlagenen Standorte für die beiden kantonalen Gesundheits- und Sozialschulen auf.
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    Die beiden kantonalen Gesundheits- und Sozialschulen BFGS und HFGS werden in den kommenden Jahren weiterhin stark wachsen. Aufgrund der grossen Bedeutung der beiden Schulen für das Aargauer Gesundheits- und Sozialwesen und der Höhe der notwendigen Investitionen in die räumliche Infrastruktur werden im Anhörungsbericht Fragen zur Festlegung der Standorte Aarau, Turgi und Suhr dargestellt.
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    Ersatz des Richtplaneintrags "Wohlen, Süd-Umfahrung" durch: "Wohlen, Umfahrung Zentrum, Zentrumsentlastung Mitte und Zentrumsentlastung Süd"
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    Die Südumfahrung Wohlen ist als Zwischenergebnis im kantonalen Richtplan eingetragen. Damit wird ein kantonales Interesse an der Trasseefreihaltung für eine allfällige Ergänzung des Kantonsstrassennetzes ausgewiesen. Eine detaillierte Prüfung einer Umfahrung von Wohlen hat gezeigt, dass kurz- bis mittelfristig die Verkehrssituation in Wohlen mit alternativen Massnahmen verbessert werden soll. Langfristig soll eine Umfahrung aber eine mögliche Handlungsoption bleiben. Infolge neuer Rahmenbedingungen wie auch aufgrund neuer Erkenntnisse aus der Prüfung möglicher Umfahrungsvarianten soll der bestehende Richtplaneintrag "Wohlen, Süd-Umfahrung" durch zwei neue Einträge "Wohlen, Umfahrung Zentrum, Zentrumsentlastung Mitte" (Zwischenergebnis) und "Wohlen, Umfahrung Zentrum, Zentrumsentlastung Süd" (Zwischenergebnis) ersetzt werden.
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    Die Revision des Sachplans Fruchtfolgeflächen des Bundes bedingt eine Anpassung der Richtplan­kapitel L 3.1 und L 2.2 sowie der Richtplan-Gesamtkarte.
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    Die Revision des Sachplans Fruchtfolgeflächen des Bundes verlangt eine grundlegende Überprüfung des Nachweises und des Umgangs mit den Fruchtfolgeflächen im Kanton Aargau. Das bedingt eine Anpassung des kantonalen Richtplans. Die Anhörung dauert vom Donnerstag, 30. April 2026, bis zum Montag, 31. August 2026.
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    Eröffnung Anhörung zum Förderprogramm Energie 2027–2030; Verpflichtungskredit
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    Der Regierungsrat des Kantons Aargau möchte das bisherige erfolgreiche Förderprogramm Energie im Gebäudebereich ohne Unterbruch weiterführen und so die Dekarbonisierung und Energieeffizienz des Gebäudesektors weiter vorantreiben. Er schafft die Grundlage, um Mittel aus der CO2-Abgabe zurück in den Kanton zu holen. Dabei setzt er auf einen effizienten Einsatz der kantonalen Mittel und auf eine Verminderung von unerwünschten Mitnahmeeffekten.
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    Eröffnung Anhörung zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung.
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    Das Kantonale Steuergesetz ist an die mit dem Bundesgesetz über den Systemwechsel der Wohneigentumsförderung angepassten Bestimmungen anzupassen. Dabei soll der Handlungsspielraum der Kantone ausgenutzt werden und die Kosten für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen befristet weiterhin für abzugsfähig erklärt werden.
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    Das GOG soll angepasst werden, um die Organisation und Arbeitsfähigkeit der Gerichte zu stärken und Bedürfnisse aus der Praxis aufzunehmen.
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    Aufgrund der überwiesenen (24.172) Motion von Karin Koch Wick, Mitte, Bremgarten (Sprecherin) et. al. vom 11. Juni 2024 betreffend Erweiterung der bewilligbaren Ausnahmemöglichkeiten der Wohnsitzpflicht sowie der überwiesenen (24.180) Motion von Christian Glur, SVP, Murgenthal (Sprecher) et. al. vom 11. Juni 2024 betreffend Flexibilisierung der Altersgrenze bei nebenamtlichen Richterinnen und Richtern ist das Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) zu ändern. Bei dieser Gelegenheit sollen weitere Anpassungen vorgenommen werden, die sich aus den betrieblichen Bedürfnissen der Gerichte ergeben. In formeller Hinsicht ist insbesondere der Begriff "Justizverwaltung" zu streichen. In materieller Hinsicht sind unter anderem Anpassungen bei Altersgrenzen sowie organisatorische Regelungen zur Bewältigung von Ausstandssituationen sowie Vertretungsrechte vorgesehen.
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    Das mittlerweile über 40 Jahre alte Gemeindegesetz soll sowohl inhaltlich als auch formal aktualisiert und zukunftstauglich ausgestaltet werden.

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