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Beratungskommission Strafanzeigen

Kommission
Grosser Rat (AI)
Perfil
Tipo
Kommission
Descripción
Nach Art. 15 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO, GS 312.000) sind Behördenmitglieder, Beamte und Angestellte des Kantons, der Bezirke und der Gemeinden berechtigt, Anzeige zu erstatten, wenn sie in ihrer amtlichen Tätigkeit Kenntnis von einer strafbaren Handlung erhalten. Das gilt auch, wenn sie nur vom Hörensagen von einer Straftat erfahren haben.
Activo
Referencias y fuente
Página oficial
Perfil oficial
Contacto
webmaster@ai.ch
ID externo
beratungskommission-gemaess-art-15-des-einfuehrungsgesetzes-zur-schweizerischen-strafprozessordnung

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0