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Medienförderung

(KA 13490)Kleine Anfragen
Liechtenstein5 dic 2017
Perfil
Tipo
Kleine Anfragen
Parlamento
Liechtenstein
Número
KA 13490
Inicio
5 dic 2017
Referencias y fuente
Registro oficial
Perfil oficial
ID externo
13490
Contribuciones(2)
Cronología(2)
  • Beantwortet
  • Eingereicht
Textos(2)
  • Antwort vom 07. Dezember 2017HTML
    7 de diciembre de 2017

    Zu Frage 1:

    Das Verfahren und die Voraussetzungen für die Förderung von Medien in Liechtenstein sind im Medienförderungsgesetz (MFG) und der Medienförderungsverordnung (MFV) geregelt. Über die Anträge auf Medienförderung entscheidet die Medienkommission (vgl. Art. 84 Abs. 1 Bst. e MedienG iVm Art. 8 ff. MFG). Dem Landtag obliegt die Festlegung des Gesamtbetrags der für die Medienförderung zur Verfügung stehenden Mittel und dessen Aufteilung auf die einzelnen Förderungsformen. Förderungsbeiträge werden immer ein Jahr später ausbezahlt, das heisst, die im Jahr 2017 eingereichten und von der Medienkommission behandelten Anträge beziehen sich auf die Förderung für das Jahr 2016. Die Anträge auf Förderungsbeiträge für das Jahr 2017 sind bis Ende April 2018 bei der Medienkommission einzureichen.

    In den Jahren 2015 bis 2017 wurden gestützt auf das Medienförderungsgesetz und die dazugehörige Verordnung folgende Förderungsbeiträge (in CHF) an die einzelnen Medienunternehmen ausgerichtet, wobei für das Jahr 2017 noch eine Beschwerde hängig ist:

     

    Jahr Antragstellung und Förderentscheid

    2015

    2016

    2017

    Liechtensteiner Volksblatt AG

    754‘415

    801‘198

    675‘209

    Vaduzer Medienhaus AG

    953‘638

    920‘702

    953‘499

    Media Holding AG– 1 FLTV

    63‘332

    39‘135

    20‘681

    Zeit-Verlag Anstalt – lie:zeit

    37‘526

    36‘735

    47‘167

    Alpenland Verlag AG

    28‘248

    --

    --

    R-TV Liechtenstein

    --

    20‘000

    --

    Zu Frage 2:

    Die Kriterien für die Ausrichtung von Medienförderungsbeiträgen sind in den Art. 4 bis 7 MFG geregelt, so dass an dieser Stelle auf die massgeblichen Bestimmungen des Gesetzes verwiesen wird. Förderungsberechtigt sind ausschliesslich Medienunternehmen, die ein periodisches Medium publizieren. Während Art. 4 Abs. 1 MFG die positiven Voraussetzungen für die Förderungsberechtigung auflistet, sind in Abs. 2 Ausschlusskriterien festgelegt. Hinsichtlich der Förderungsformen wird in Art. 5 MFG zwischen direkter und indirekter Medienförderung unterschieden, die Höhe der jeweiligen Förderungsform ist in den Art. 6 und 7 MFG geregelt.

    Zu Frage 3:

    Diese Frage steht nach der hier vertretenen Auffassung in keinem Zusammenhang zur gegenständlich relevanten Thematik der Vergabe von Medienförderungsbeiträgen und sprengt überdies den Rahmen einer Kleinen Anfrage, so dass an dieser Stelle keine Ausführungen zu allgemeinen staatlichen Aufträgen an Medienunternehmen, die Förderungsbeiträge nach dem Medienförderungsgesetz beantragt und erhalten haben, gemacht werden können.

    Zu Frage 4:

    Die Auflagen der beiden Liechtensteiner Tageszeitungen (Printmedium) gesamthaft und in Liechtenstein gemäss Antragstellung sind nachstehend aufgelistet: 

    Jahr Antragstellung auf Medienförderung

    2015 gesamt / in LI

    2016 gesamt / in LI

    2017 gesamt / in LI

    Liechtensteiner Volksblatt

    9‘000 / 8‘232

    9‘000 / 8‘150

    8‘500 / 7‘976

    Liechtensteiner Vaterland

    10‘338 / 8‘914

    10‘279 / 8‘895

    9‘889 / 8‘651

    Zu Frage 5:

    Hierzu können keine Angaben gemacht werden, da der Eigenfinanzierungsgrad der Medienunternehmen, die einen Antrag auf Ausrichtung von Förderungsbeiträgen stellen, für die Prüfung der Förderungsberechtigung gemäss Gesetz und Verordnung kein relevantes Kriterium ist.

  • Frage vom 05. Dezember 2017HTML
    5 de diciembre de 2017

    Über das Mediengesetz erhalten diverse Medien in Liechtenstein staatliche Zuschüsse, Aufträge und Förderungen. Meines Wissens fliesst der grösste Teil davon an die parteinahen Zeitungen «Liechtensteiner Vaterland» und «Liechtensteiner Volksblatt». Hierzu meine Fragen:

    1. Welche Medien wurden mit welchen Beiträgen, hier meine ich Zuschüsse und Förderungen, vom Staat gefördert. und das im Zeitraum 2015 bis 2017?
    2. Nach welchen Kriterien wird die Höhe der staatlichen Förderung überhaupt berechnet? Hier hätte ich gerne die Berechnungsgrundlage.
    3. Welche zusätzlichen staatlichen Aufträge, zum Beispiel Inserate, Werbung, amtliche Kundmachungen, hat jedes geförderte Medium in den Jahren 2015 bis 2017 erhalten?
    4. Wie hoch waren die Auflagen der beiden Zeitungen im gleichen Zeitraum?
    5. Wie hoch ist der jeweilige Eigenfinanzierungsgrad aller geförderten Medien?

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0