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Straftäter mit Landesverweis und Personen in Ausschaffungshaft in Drittstaaten unterbringen

(23.4025)MotionErledigt
Schweiz20 sept 2023
Discursos(5)
Ordenado por Fecha del discurso, Descendente
5 Resultados
  • Abstimmung
    Discurso
    Schweiz
  • Redetext
    Beat Jans(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Danke für diese Frage, Frau Bircher. Die Antwort ist klar: Wir haben eine Bundesverfassung, und diese halten wir ein. Das ist der Auftrag der Bevölkerung.

  • Redetext
    Martina Bircher(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Geschätzter Herr Bundesrat, Dänemark macht ja genau das. Übrigens machen unsere Nachbarländer Grenzkontrollen, und in Deutschland ist kürzlich ein Flug mit straffälligen Afghanen gestartet, um diese zurück nach Afghanistan zu schaffen. Was machen alle diese Länder besser als die Schweiz?

  • Redetext
    Beat Jans(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Der Bundesrat beantragt Ihnen aus den folgenden Gründen, die Motion abzulehnen: Der Strafvollzug in einem Drittstaat ist in aller Regel mit einer erheblichen Gefährdung der Grundrechte der Strafgefangenen verbunden. Damit ist er mit der Bundesverfassung und mit der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht vereinbar. Zu diesem Schluss kam 2015 auch ein Gutachten der Universität Luzern im Auftrag des Bundes. Der Gesetzgeber ist demzufolge nicht befugt, eine Rechtsgrundlage für den Strafvollzug in einem Drittstaat zu schaffen.

    Der Strafvollzug ist nur in Ausnahmefällen in einem Drittstaat möglich, nämlich dann, wenn dies eine bessere soziale Wiedereingliederung verspricht, weil die verurteilte Person in diesem Staat zum Beispiel über stärkere soziale Bindungen verfügt und die entsprechende Landessprache spricht. Zudem muss die betroffene Person dem Strafvollzug in diesem Staat zustimmen, und es muss ein entsprechender Staatsvertrag vorliegen. Eine bessere soziale Eingliederung der ausländischen Person dürfte aber beim Strafvollzug in einem beliebigen anderen Land kaum erreicht werden.

    Ich komme noch zum Anliegen der Motion, dass auch die Ausschaffungshaft in einem Drittstaat vollzogen werden soll. In Ausschaffungshaft befinden sich ausreisepflichtige Personen. Bei diesen muss das Staatssekretariat für Migration oftmals eine Staatsangehörigkeits- und Identitätsabklärung machen, um eine Ausschaffung, eine Rückkehr in das Heimatland, überhaupt organisieren zu können. Dazu sind insbesondere Interviews oder zentrale Identitätsbefragungen durch ausländische Delegationen nötig. Diese Abklärungen werden im Staatssekretariat für Migration durchgeführt. Es wäre daher wirklich nicht zielführend, wenn sich die betroffenen ausreisepflichtigen Personen während der Phase der Identifizierung und Papierbeschaffung in einem Drittstaat aufhalten würden.

    Aus diesen Gründen bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.

  • Redetext
    Martina Bircher(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Wir lesen in der Zeitung, dass ein Syrer verurteilt wurde und zehn Jahre Landesverweis erhalten hat, dass ein Afghane verurteilt wurde und einen Landesverweis von fünf Jahren erhalten hat, dass ein Eritreer ebenfalls verurteilt wurde und er die Schweiz nach Verbüssen der Haftstrafe für fünfzehn Jahre verlassen muss. So weit, so gut.

    Ich komme nun zum Aber: Wer befindet sich nach dem Verbüssen der Haftstrafe nicht mehr in unserem Land? Alle, die ich genannt habe, sind weiterhin in unserem Land. Keiner hat die Schweiz verlassen. Denn der Landesverweis wird zwar vom Gericht angeordnet, kann aber nicht vollzogen werden, weil die Schweiz keine Rückführungen in die genannten Länder macht.

    Es sollte in der Schweiz keinen Platz für verurteilte Straftäter geben, die einen Landesverweis erhalten haben. Mein Vorstoss will genau hier Abhilfe schaffen. Das Verbüssen der Haftstrafe soll in einem Drittstaat vollzogen werden, und danach sollen die Straftäter von dort aus in ihr Heimatland zurückgeschafft werden. Dass dies möglich ist, zeigt unter anderem Dänemark. Dänemark hat einen Vertrag mit dem Kosovo abgeschlossen und macht jetzt genau dies. So kann das Signal gesendet werden, dass straffällige Ausländerinnen und Ausländer keinen Platz in Dänemark haben.

    Bitte nehmen Sie meinen Vorstoss an und senden auch Sie das Signal, dass diese Personen in der Schweiz keinen Platz haben.

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0