Saltar al contenido principal

Staatsrechnung 2017

(18.003)Geschäft des BundesratesErledigt
Schweiz16 mar 2018
Discursos(40)
Ordenado por Fecha del discurso, Descendente
40 Resultados
  • Abstimmung
    Discurso
    Schweiz
  • Redetext
  • Abstimmung
    Discurso
    Schweiz
  • Redetext
  • Abstimmung
    Discurso
    Schweiz
  • Redetext
  • Abstimmung
    Discurso
    Schweiz
  • Redetext
  • Redetext
    Christian Levrat(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Très brièvement, c'est un point qu'il me paraît nécessaire d'évoquer et qui concerne l'Office fédéral des routes. Il est question d'un crédit d'engagement portant sur 36 millions de francs pour une durée de quatorze ans. Il s'agit de financier par ce biais l'entretien et le développement du système d'information relatif à l'admission à la circulation (SIAC) qui est entré en vigueur à Pâques 2018, donc cette année, et qui remplace les registres actuels - pour les spécialistes: MOFIS, Faber et ADMAS.

    Le crédit d'engagement devrait permettre de couvrir les charges et les dépenses requises à partir de 2020 pour l'exploitation ordinaire à hauteur de 1 million de francs par année, et le développement à hauteur de 1,5 million de francs par année. S'y ajoute un montant unique de 1 million de francs pour l'éventuelle formation d'un nouveau fournisseur de prestations externe en 2019. Le tout sera organisé par appel d'offres au cours du second semestre 2018.

    Le contrat proposé portera sur une durée de huit ans et pourra être prolongé de six années supplémentaires. Le crédit d'engagement est soumis au frein aux dépenses, car les dépenses requises à ce titre chaque année dépassent le seuil de 2 millions de francs, à savoir 1 million de francs pour la maintenance de base du SIAC et 1,5 million de francs pour son développement.

    [VS]

  • Redetext
  • Redetext
    Schweiz

    Hier haben wir einen Verpflichtungskredit betreffend das Bundesamt für Bauten und Logistik. Es geht um das Bundesasylzentrum Flumenthal. Die Neustrukturierung des Asylwesens soll ja möglichst rasch umgesetzt werden, und das Bauvorhaben Flumenthal wurde als günstiger Occasionmodulbau für ein solches Bundesasylzentrum mit 4 Arbeits- und 250 Schlafplätzen vom BBL beschafft. Der entsprechende Verpflichtungskredit von 9,5 Millionen Franken wurde gestützt auf die Immobilienbotschaft EFD 2015 aus einem bewilligten Rahmenkredit abgetreten. Bisher wurden rund 9,5 Millionen Franken verpflichtet. Geplant war ein Bezug im ersten Quartal dieses Jahres. Jetzt sind durch Baueinsprachen und Rekurse Verzögerungen eingetreten, verbunden mit Mehrkosten von 3 Millionen Franken. Durch die Verzögerungen stiegen die Gesamtkosten des Vorhabens auf über 12 Millionen Franken an. Für den gesamten noch nicht verpflichteten Teil ist somit gemäss Verordnung der Bundesversammlung über die Verpflichtungskreditbegehren für Grundstücke und Bauten ein neuer, einzeln spezifizierter Verpflichtungskredit notwendig. Der Verpflichtungskredit wird der Ausgabenbremse unterstellt, weil der Rahmenkredit den massgebenden Mindestbetrag von 20 Millionen Franken überschreitet. Das sind die Ausführungen zu diesem Verpflichtungskredit.

    Wenn Sie einverstanden sind, sage ich jetzt bei den Sonderrechnungen noch zwei, drei Sätze zu dem Bereich, der mir zugeteilt wurde. Das ist die Eidgenössische Alkoholverwaltung. Die Eidgenössische Alkoholverwaltung wird in die Bundesverwaltung integriert, zum grössten Teil in die Eidgenössische Zollverwaltung. Die Eidgenössische Alkoholverwaltung schliesst für das Jahr 2017 mit einem Reinertrag von 277 Millionen Franken. Dieser liegt 30,3 Millionen Franken über dem Voranschlag 2017 und 28 Millionen Franken über der Rechnung 2016. Der Reinertrag wurde um einmalige Sondereffekte im Zusammenhang mit der Umsetzung der Teilrevision des Alkoholgesetzes normalisiert. Der normalisierte Reinertrag beträgt somit 257 Millionen Franken. Er geht zu 90 Prozent an die AHV/IV und zu 10 Prozent an die Kantone. Den sogenannten Alkoholzehntel müssen die Kantone für die Bekämpfung von Suchtproblemen verwenden.

    Seit dem 1. Januar 2018 ist die Eidgenössische Alkoholverwaltung ganz in die Eidgenössische Zollverwaltung integriert. Die Eidgenössische Zollverwaltung ist im Moment daran, diese seit über hundert Jahren bestehende Verwaltungseinheit aufzulösen. Das wird in verschiedenen Schritten gemacht. Es gab eine Aufsplittung zwischen dem klassischen hoheitlichen Teil und dem Profitcenter Alcosuisse. Der Teil Alcosuisse wurde privatisiert und an die Thommen-Furler AG verkauft. Die Liegenschaft in der Länggasse in Bern wurde ebenfalls verkauft. Die Erlöse fliessen in die allgemeine Bundeskasse. Die Alkoholverwaltung wurde in einen gemieteten Bau nach Delémont verlegt. Dabei wurde die Gelegenheit genutzt, die Alkoholverwaltung neu in die Abteilung Alkohol und Tabak zu integrieren.

    So viel zur Alkoholverwaltung. Somit habe ich meine Ausführungen beendet.

  • Discurso
    Discurso
    Schweiz

    Verpflichtungskredite - Crédits d'engagement

  • Redetext
  • Redetext
    Christian Levrat(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Vous me voyez bien navré, en tant que président sortant de la Délégation suisse auprès de l'Assemblée parlementaire de la Francophonie, de continuer en allemand. J'ai malgré tout toujours d'excellentes excuses. Premièrement, je représente un canton bilingue. Deuxièmement, c'est une très mauvaise idée d'habituer nos collègues alémaniques à ce que nous ne parlions allemand que lorsque cela concerne des objets importants; nous pouvons aussi parler allemand quand il s'agit d'objets ennuyeux.

    Gut, jetzt fahre ich auf Deutsch weiter. Beim UVEK fielen die finanzierungswirksamen Ausgaben um 300 Millionen oder 2,5 Prozent geringer aus als budgetiert. Gegenüber der Rechnung 2016 sind die Ausgaben mit 32 Millionen Franken nur unwesentlich höher. Wie jedes Jahr entfallen rund 80 Prozent der Ausgaben beim UVEK, also 9 Milliarden Franken, auf den Bereich Verkehr. Die Ausgaben im Bereich Umwelt betragen 1,4 Milliarden Franken oder 13 Prozent. Die Rechnung 2017 beinhaltet zum letzten Mal eine Abhandlung zur Nationalstrassenfinanzierung. Wir sind diesbezüglich im Übergangsjahr, mit der Einführung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds wird die Rechnung nächstes Jahr anders daherkommen.

    Ein Wort zur fehlenden Aktivierung von 22 Segmenten der Nationalstrassen in der Rechnung und auch zu den fehlenden Abschreibungen der Nationalstrassen: Es stellte sich heraus, dass die Abschreibungen nicht korrekt vollzogen wurden. Insgesamt wurden etwa 900 Millionen Franken nicht abgeschrieben. Die Abschreibung beginnt in der Regel mit der Inbetriebnahme der Strassen. Als die Nationalstrassen vor zehn Jahren von den Kantonen zum Bund verschoben wurden, wurden offensichtlich einige Abschreibungen nicht korrekt vollzogen. Beim Bund betraf das ungefähr 900 Millionen Franken, und die Kantone haben noch Beiträge von über 400 Millionen Franken geleistet. Im Moment bleibt aufgrund der unterlassenen Abschreibungen bei den Nationalstrassen eine Differenz im Umfang von 397 Millionen Franken. Das staute sich über zehn Jahre an, ohne dass dies jemand merkte. Das Astra stiess im Lauf der Abschlussarbeiten selbst auf die Buchungsfehler - Fehler, die uns auch von der Eidgenössischen Finanzkontrolle signalisiert wurden. Diese 397 Millionen Franken sind natürlich ein grosser Betrag; in der Bilanz des Bundes entspricht es aber nur einer zu hohen Ausweisung des Wertes der Anlagen der Nationalstrassen um 1 Prozent. Es handelt sich nicht um finanzwirksame Versäumnisse, es sind keine unrechtmässigen Zahlungen oder Geldflüsse erfolgt, und dieser Punkt wird korrigiert.

    Comme je vous l'ai dit, il est possible de parler des points importants en français aussi. Je vais donc poursuivre en français en vous donnant quelques éléments concernant Car postal et le rôle de l'Office fédéral des transports (OFT).

    Votre commission, parmi de multiples autres organes de l'Assemblée fédérale qui traitent de l'affaire Car postal, s'est concentrée sur le rôle de l'OFT et sur la collaboration de cet office avec la Poste. L'OFT s'est rendu compte dans le courant de l'été qu'il y avait des difficultés très sérieuses avec Car postal mais, dans un premier temps, il n'est pas parvenu, dans le cadre de son activité ordinaire de surveillance, à accéder aux documents utiles à son enquête. Il a fallu que le conflit prenne, l'été dernier, une certaine ampleur au niveau de la direction de l'office et de la direction de la Poste elle-même pour qu'une collaboration plus professionnelle entre les acteurs concernés puisse être mise en place.

    Entre novembre 2017 et février 2018, l'OFT a tenté de clarifier autant que possible les choses. A partir de février, après avoir compris que cette affaire touchait pas moins de 18[NB]000 écritures comptables par an et concernait le transfert de bénéfices de la partie subventionnée à la partie non subventionnée de l'activité de Car postal, l'OFT a décidé que l'affaire relevait du domaine pénal et qu'il n'était pas possible de la taire.

    L'Office fédéral de la police (Fedpol) est chargé de mener l'enquête pénale sur ce dossier. Par contre, l'OFT garde la responsabilité d'établir le montant litigieux et la répartition de celui-ci entre les cantons et la Confédération, ainsi que de déterminer quelles étaient les marges bénéficiaires pour les deux années qui n'ont pas été prises en compte dans les calculs, à savoir 2016 et 2017. L'OFT devra en tirer des conséquences pour 2018 et 2019, et demander des corrections.

    La Poste ne conteste pas ces actions. Il s'agit de travaux techniques, importants et compliqués. L'idée de l'OFT est de trouver un accord global entre la Poste, la Confédération et la communauté des cantons quant aux montants qui devront être redistribués. Les représentants de Fedpol sont optimistes; nous espérons que cet optimisme est légitime.

    L'OFT est également impliqué, en collaboration avec le Département fédéral des finances, dans la préparation de l'assemblée générale qui se tiendra d'ici fin juin 2018. Il s'agira d'instruire les représentants des actionnaires, ce qui impliquera une décision du Conseil fédéral. Il faudra d'ici là clarifier la situation pour savoir si les comptes peuvent être adoptés et si la décharge peut être accordée au conseil d'administration.

    Nach dem Bundesamt für Verkehr noch ein Wort zum Bundesamt für Energie und zu einer besonderen Schwierigkeit, die sich jedes Jahr bei der Rechnungslegung zeigt: Sie betrifft die Sanktionen zwecks CO2-Verminderung bei den Personenwagen. Das Bundesamt für Energie ist hier mit zwei Schwierigkeiten konfrontiert.

    Die erste ist rechnerischer Art. Die Sanktionen erfolgen aufgrund einer Annahme bezüglich der Modelle, die von den Importeuren gekauft werden, und der Modelle, die von ihnen bestellt werden, sowie aufgrund einer Annahme bezüglich des Verhaltens der Importeure in den kommenden Monaten. Anfang Jahr werden Akontozahlungen aufgrund dieser Schätzung gemacht. Gegen Ende Jahr kaufen die Importeure, um die Sanktion zu reduzieren, im grösseren Stil effiziente Fahrzeuge ein. Der Effekt wird erst im Folgejahr sichtbar. Durch diese Praxis wird die Abgrenzung zwischen den Buchungsjahren etwas unscharf.

    Die zweite Schwierigkeit eruiert das Bundesamt beim Anstieg der Differenz zwischen den Testwerten und den realen Werten des Verbrauchs. Die EU ist dabei, hier auf die realen Werte umzustellen. In diesem Fall müssten wir auch in [PAGE 380] der Schweiz die Ziel- und Soll-Werte anpassen. Das Bundesamt für Energie erwartet jedenfalls, dass die Schweiz hier nachziehen muss, was sicher Auswirkungen auf die Rechnung hätte.

    Zum Astra: Neben der Frage der Buchungsfehler bei der Bewertung der Nationalstrassen mache ich hier nur eine Bemerkung: Im letzten Jahr gab es beim Astra einen mutmasslichen Korruptionsfall. Der Fall wurde der Bundesanwaltschaft gemeldet, worauf das Fedpol die Arbeit aufnahm. Das Astra hat in der Folge den Bereich vollkommen reorganisiert, personell neu aufgegleist und das interne Kontrollsystem so angepasst, dass nicht nur die Ausgabenseite, sondern auch die Einnahmenseite neu überprüft und enger begleitet wird.

    Ma dernière remarque sur les comptes concerne l'Office fédéral de la communication. Cet office nous a signalé que, dans l'exercice à venir, de nouvelles fréquences seraient attribuées, selon une décision de la Commission fédérale de la communication, et que cela se ferait vraisemblablement par appel d'offres. Le prix de départ des fréquences en question est de 200 millions de francs. Il faut donc s'attendre à des rentrées financières extraordinaires, mais cela dépendra de l'intérêt des opérateurs pour les bandes de fréquences et du fait que toutes les fréquences soient acquises ou non par les opérateurs concernés.

    Je n'ai pas de remarques particulières sur le compte du fonds d'infrastructure ferroviaire ni sur celui du fonds d'infrastructure, si ce n'est pour retenir que ce dernier boucle avec un résultat positif de 570 millions de francs, ce qui s'explique par l'avancement des travaux ferroviaires et par les retards pris par les uns et les autres dans le courant des exercices que nous sommes amenés à examiner. Ceci n'est pas extraordinaire, c'est une situation à laquelle nous sommes confrontés chaque année ou presque. La situation est similaire en ce qui concerne le fonds d'infrastructure ferroviaire.

    Was die Nachtragskredite betrifft, habe ich nur eine Bemerkung zum Nachtragskredit des Bundesamtes für Verkehr: Dort gibt es einen Nachtragskredit beim alpenquerenden kombinierten Verkehr im Umfang von 8,5 Millionen Franken, um die Branche wegen der Folgen des Unfalls bei Rastatt letztes Jahr zu unterstützen. Bereits 2017 ist eine Unterstützung der Transporteure im Umfang von 300 Franken pro Zug gesprochen worden. Da die Sperrung der Linie letztes Jahr aber mehrere Monate gedauert hat und die davon betroffene Branche einiges an Schaden davongetragen hat, bleiben diesen Gesellschaften relativ hohe Verluste, die durch diesen Nachtragskredit zum Teil aufgefangen werden müssen.[GZ]

    Voilà, das sind die Bemerkungen, die ich zu machen hatte.

  • Discurso
    Discurso
    Schweiz

    Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation [GZ]

    Département de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication

  • Redetext
    Erich Ettlin(Die Mitte)
    Schweiz

    Zuerst eine Übersicht über das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung: Das WBF hatte einen Gesamtaufwand von 12,5 Milliarden Franken. Im Vorjahr betrug der entsprechende Aufwand 12,26 Milliarden Franken. Es gibt im Departement zwei grosse Herausforderungen, einerseits die Marktöffnung, andererseits die Digitalisierung. Der Voranschlag wurde unterschritten. Insofern ist man auf der Ziellinie.

    Zum Generalsekretariat des WBF: Das Generalsekretariat hat einen grossen Transferbereich, der vor allem aus den Krediten an die ETH besteht. 2016 hatte das Generalsekretariat einen Aufwand von 2,6 Milliarden Franken. Dieser ist 2017 auf 2,7 Milliarden Franken gestiegen. Davon machte der ETH-Beitrag alleine 2,65 Milliarden Franken aus. Es wird beantragt, allgemeine Reserven von 700[NB]000 Franken und zweckgebundene Reserven von 2,25 Millionen Franken - davon betreffen 1,5 Millionen Franken die Innosuisse - zu bilden. Nach der Genehmigung dieser Reserven durch das Parlament werden sie vom Generalsekretariat an die Innosuisse überwiesen.

    Zum Seco: Die wichtigsten Positionen sind die Beiträge des Bundes an die Arbeitslosenversicherung und an die Entwicklungszusammenarbeit. 2017 wurden dafür 1,216 Milliarden Franken eingesetzt; im Vorjahr waren es 1,183 Milliarden Franken gewesen. Der Mehraufwand gegenüber dem Voranschlag beträgt 68,8 Millionen Franken. Es gibt erneut Verzögerungen bei Projekten in Rumänien, Bulgarien und Ungarn. Durch diese Verzögerungen fallen die Aufwände später an. Die Einnahmen sind um 18,5 Millionen Franken höher als budgetiert. Das Seco bildete Reserven von 500[NB]000 Franken, da das Projekt Intranet um ein Jahr verschoben wurde.

    Wir haben in den Departementen und Abteilungen immer auch nach Bürgschaften gefragt. Wir sind da etwas sensibilisiert. Im Seco gibt es Bürgschaften im Bereich des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens. Über vier Bürgschaftsgenossenschaften werden Mittel vergeben. Man erachtet das Risiko als gering, da die Bürgschaftsgenossenschaften eigene Risiken tragen können und Bürgschaften zurückhaltend vergeben. [PAGE 378]

    Zum Bundesamt für Landwirtschaft: Hier kann ich die Vorbemerkung machen, dass die Subkommission 2 das Bundesamt für Landwirtschaft zum Schwerpunkt 2018 gemacht hat und sich insbesondere in einer eintägigen Informationssitzung das Direktzahlungssystem erklären liess. Ich kann Ihnen sagen: Ich bin Steuerexperte, aber das Direktzahlungssystem schien mir noch viel komplizierter als das Steuerwesen. Ich war froh, dass ich nicht in diesem Bereich tätig bin. Die Direktzahlungen sind praktisch auf dem gleichen Wert wie im Vorjahr und leicht unter dem Voranschlagswert. Der Aufwand im Bundesamt für Landwirtschaft beträgt 3,5 Milliarden Franken; davon machen die Direktzahlungen 2,8 Milliarden aus. Es gibt keine Bürgschaften im Bundesamt für Landwirtschaft. Es besteht ein Antrag zur Bildung von Reserven im Umfang von 2,2 Millionen Franken für IT-Projekte, die Verzögerungen erfahren haben.

    Zum Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung: Für die Hochseeflotte, die in dieses Amt eingegliedert ist, ist im Jahr 2016 eine Rückstellung von 215 Millionen Franken gebildet worden. Das wissen Sie, darüber haben wir debattiert. Im Jahr 2017 ist diese aufgelöst worden. Der Aufwand dafür ist im Voranschlag 2016 enthalten. Der Voranschlag 2017 enthält diese Grösse noch, die Zahlen sind entsprechend zu vergleichen beziehungsweise zu analysieren.

    2016 betrug der Aufwand im Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung 225 Millionen Franken. Im Voranschlag 2017 waren 323 Millionen eingestellt. Effektiv hat man 2017 einen Aufwand von 108 Millionen ausgewiesen. Die Differenz ist eine buchhalterische Verschiebung. 2017 sind noch weitere nichtfinanzierungswirksame Rückstellungen im Umfang von 100 Millionen Franken für die Hochseeflotte gebildet worden. Die Einnahmen von 11 Millionen Franken aus dem Schiffsverkauf sind finanzierungswirksam verbucht worden. Damit hat sich die Nettobelastung des Bundes reduziert, sie beträgt momentan noch 204 Millionen. Eine weitere Senkung auf 195 bis 200 Millionen Franken ist möglich und wird erwartet.

    Im Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung hat man Bürgschaften von gesamthaft 770 Millionen vergeben. Neben den Bürgschaften für die Hochseeschifffahrt sind es auch Eventualverpflichtungen für die Vorratshaltung im Umfang von 219 Millionen Franken. Das betrifft die Notvorräte.

    Zurzeit ist eine Botschaft in Erarbeitung, die in der zweiten Jahreshälfte 2018 ins Parlament kommen soll, damit diese Garantien in Zukunft mit einem Verpflichtungskredit gesteuert werden können. Das Risiko bei den Bürgschaften für die Vorratshaltung ist geringer als bei den Bürgschaften für die Hochseeschifffahrt. Es bestehen hier insbesondere Aussonderungsrechte, falls jemand zahlungsunfähig wird. Den Rückstellungen beziehungsweise den Verpflichtungen stehen dann effektive Werte gegenüber, die man verwerten kann, und erfahrungsgemäss kann man die Ausfälle wieder einspielen.

    Zu Agroscope: Der Aufwand beträgt 190 Millionen Franken, der Ertrag 22 Millionen. Budgetiert waren 195 Millionen Franken Aufwand und ein Ertrag von 23 Millionen. Die Erträge stammen zu 70 Prozent aus Drittmitteln für Forschungsprojekte. Die Zielsetzung wurde dort nicht ganz erreicht. Die Reorganisation wurde per 1. Januar 2017 vollzogen. Die Kosten wurden dadurch, insbesondere durch die Reduktion des Personalaufwands im Umfang von 3,8 Millionen, um 5,7 Millionen Franken reduziert. Das kommt einem Abbau von 33,4 Vollzeitstellen gleich. Es wurde eine ganze Hierarchiestufe gestrichen, gemäss Aussagen von Agroscope ohne spürbare Auswirkungen. Die Übernahme des landwirtschaftlichen Versuchsbetriebs Tänikon durch den Kanton Thurgau hat den Mietaufwand bei Agroscope vermindert.

    Die Verschiebung von Food Science von Liebefeld nach Posieux ist seit sechs Jahren geplant. Geplant ist auch die Zusammenlegung von zehn Standorten auf einen Standort. Das wird mit den heute sehr hohen Mietkosten begründet. Pro wissenschaftlichen Mitarbeitenden hat man Mietkosten von 50[NB]000 Franken. Da stehe Agroscope an der Spitze der gesamten Bundesverwaltung. Die Reduktion von zehn Standorten auf einen grossen Campus solle Vorteile im Ablauf bringen, man will aber weiterhin an verschiedenen Standorten Forschungsflächen bereithalten.

    Ich komme zur Wettbewerbskommission: Der Aufwand von 13,1 Millionen Franken ist praktisch gleich wie im Vorjahr und entspricht in etwa dem Voranschlag. Der Ertrag beträgt 110 Millionen Franken. Darin sind zwei grosse Bussen enthalten: 12 Millionen Franken Bussengelder von Nikon und 99 Millionen Franken Bussengelder der Banken aufgrund des Libor-Skandals.

    Die Tätigkeiten der Weko waren im Jahr 2017 durch die Submissionsabreden von Bauunternehmen im Kanton Graubünden geprägt. Die dort ausgesprochene Busse wird sich irgendwann auch auf die Erträge auswirken, sie ist aber natürlich noch nicht verbucht. Die BMW-Busse von 156 Millionen Franken hat man verbucht. Das Urteil des Bundesgerichtes ist rechtskräftig, insofern kann man diese so als verbucht und eingenommen annehmen. Die Bussen in den Fällen BMW, Nikon und der Banken sind rechtskräftig. Aktuell sind Bussengelder im Umfang von 128 Millionen Franken hängig.

    Zum Bundesamt für Wohnungswesen: Der Aufwand beträgt 83 Millionen Franken und ist damit praktisch gleich wie im Vorjahr. Der Ertrag beläuft sich auf 81 Millionen Franken, im Vorjahr betrug er 146 Millionen. Im Voranschlag waren 113 Millionen eingestellt. Der geringere Ertrag hat damit zu tun, dass hohe nichtfinanzierungswirksame Wertaufholungen von verschiedenen Darlehen in der Rechnung 2016 verbucht waren. Man hat stark rückläufige ausserordentliche Rückzahlungen von Darlehen, das wirkt sich auch aus.

    Zu den Bürgschaften im Bundesamt für Wohnungswesen; es gibt drei Arten von Bürgschaften:

    1. Die Verbürgung der Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger. Da ist die Bürgschaftssumme mit 3,2 Milliarden Franken sehr hoch; die längste Anleihe, die man verbürgt, geht bis ins Jahr 2036. Das Risiko wird aber als gering erachtet, weil den Bürgschaften Werte in Form von Häusern in der Schweiz gegenüberstehen. Zudem wird man im Jahr 2018 diese Bürgschaften mittels eines Stresstests prüfen.

    2. Es gibt eine Verbürgung der zweiten Hypotheken im Rahmen des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes. Sie beträgt etwa 91 Millionen Franken. Der Umfang nimmt stetig ab, weil die zweiten Hypotheken amortisiert werden müssen. Hier wird das Risiko ebenfalls als gering erachtet.

    3. Es gibt noch Rückbürgschaften gegenüber Hypothekargenossenschaften im Umfang von etwa 18,5 Millionen Franken. Hier wird das Ausfallrisiko ebenfalls als gering angesehen.

    Wir teilen die Auffassung hinsichtlich der Risiken bei diesen drei Bürgschaftsformen, nachdem wir uns detailliert haben informieren lassen.

    Zur Vollzugsstelle für den Zivildienst: Der Ertrag ist gegenüber dem Vorjahr um 6,2 Millionen Franken höher, weil die Abgabe der Einsatzbetriebe pro Diensttag von Fr. 16.25 auf durchschnittlich Fr. 19.15 erhöht wurde. Die Einnahmen pro Diensttag sind so gesteigert worden. Im Jahr 2017 wurden 1,8 Millionen Diensttage geleistet, im Vorjahr waren es noch 1,7 Millionen Diensttage. Der Zivildienst ist ein Erfolgsmodell. Trotzdem möchten wir - das Parlament und das Bundesamt - Massnahmen ergreifen, um ihn unattraktiver zu machen.

    Der Kostendeckungsgrad ist von 74,7 Prozent auf über 90 Prozent erhöht worden. Das Ziel ist ein Kostendeckungsgrad von 100 Prozent. Die Kosten pro Diensttag wurden von Fr.[NB]5.40 auf Fr. 1.95 gesenkt. Es gibt 48[NB]000 Zivildienstpflichtige, 20[NB]000 haben im letzten Jahr einen Einsatz geleistet. Es gibt 5100 Einsatzbetriebe, durchschnittlich sind pro Tag 4500 Zivis im Einsatz.

    Zum ISC Eco und zur Schweizerischen Akkreditierungsstelle habe ich keine Bemerkungen, das sind einfache und problemlose Durchlaufstellen.

    Zum Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation: 56,5 Prozent des Gesamtvolumens des WBF, das sind fast 7 Milliarden Franken, gehen zu diesem Staatssekretariat. Davon gehen wiederum 2,8 Milliarden in die Grundlagenforschung, 2,1 Milliarden in die Hochschulen, 1,3 Milliarden in die angewandte Forschung und 850 Millionen Franken in die Berufsbildung. Im vergangenen Rechnungsjahr gab es nicht sehr viele Veränderungen. Seit 2017 sind wir wieder voll [PAGE 379] an das EU-Forschungsprogramm Horizon 2020 assoziiert. 2015 und 2016 gab es Direktunterstützungen von Schweizer Forschenden. In Zukunft werden die Beiträge höher sein, weil wir kumulativ auch noch Direktzahlungen an Schweizer Forschende haben. Für die BFI-Periode 2021-2023 werden mehr Gelder eingestellt werden müssen. Neu ist, dass eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen unterstützt werden. Das ist auch genutzt worden.

    Die KTI heisst unterdessen Innosuisse und ist am 1. Januar 2018 als eigenständige Organisationseinheit operativ geworden. Im Rechnungsjahr wurden die Voraussetzungen - Schaffung eines Verwaltungsrates und eines Innovationsrates - und die entsprechenden operationellen Aufgaben erfüllt, insbesondere die Einführung einer Informatiklösung für das Enterprise Resource Planning.

    So viel zur Rechnung 2017.

    Ich habe noch den Nachtrag I zum Voranschlag 2018 des Staatssekretariates für Wirtschaft zu behandeln. Es geht um die Position 704.A231.0191, "Bundesgesetz über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmer". Der Nachtrag beträgt 1,855 Millionen Franken. Dieser Nachtrag betrifft, wie gesagt, das Bundesgesetz über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmer. Der Betrag von 1,855 Millionen Franken entstand, weil bei den flankierenden Massnahmen die Mindestkontrollzahl von 27[NB]000 auf 35[NB]000 erhöht wurde. Der Bundesrat hat diese Erhöhung beschlossen. Das war im Voranschlag 2018 noch nicht vorgesehen. Das ist der einzige Nachtrag des Departementes. Von diesen knapp 1,9 Millionen Franken betreffen 1,2 Millionen Franken die kantonalen Vollzugsstellen und 0,7 Millionen Franken die paritätischen Kommissionen.

    Das waren meine Ausführungen zum WBF.

    [VS]

  • Discurso
    Discurso
    Schweiz

    Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung [GZ]

    Département de l'économie, de la formation et de la recherche

  • Redetext
    Jean-René Fournier(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    La Délégation des finances a examiné le compte 2017 du Contrôle fédéral des finances dans sa séance du 12 avril dernier. Les objectifs fixés en 2017 ont tous été atteints. Le compte présente des revenus de 1,6 million de francs, provenant presque exclusivement des mandats d'audit d'organisations externes liées à la Confédération. Ils sont d'ailleurs en baisse de 10 pour cent du fait de l'arrivée à échéance de deux mandats importants, celui de la Caisse fédérale de compensation et celui de la Caisse suisse de compensation.

    Les dépenses ont été bien maîtrisées, elles se sont élevées à 25,9 millions de francs. Elles se situent 500[NB]000 francs en dessous du montant budgétisé, mais sont en augmentation de 2,1 pour cent par rapport au compte 2016. Les charges de personnel représentent 83 pour cent des charges totales, la location de services et les prestations de service externes en représentent 6 pour cent, et l'informatique 4 pour cent. Compte tenu de certains retards dans le projet informatique Genova et dans celui concernant le système de gestion informatique des audits du CDF, une réserve liée a été constituée pour un montant de 700[NB]000 francs.

    La révision externe de ces comptes a été faite par l'Inspectorat cantonal de Soleure, lequel a constaté que les comptes étaient bien tenus et conformes à la loi. Il a noté un potentiel d'amélioration en matière de technique comptable.

    Je relève que toutes les recommandations des années précédentes ont été appliquées. Elles portaient notamment sur le contrôle des engagements qui pouvaient être organisés de manière plus rationnelle et sur le libellé des écritures.

    Ainsi, la Délégation des finances vous recommande d'accepter le compte 2017 du Contrôle fédéral des finances.

    [VS]

  • Discurso
    Discurso
    Schweiz

    Eidgenössische Finanzkontrolle[GZ]

    Contrôle fédéral des finances

  • Redetext
    Schweiz

    Die Subkommission 1 besteht aus den Kollegen Hannes Germann, Philipp Müller und mir als Präsidentin. Ich werde nicht zu allen Ämtern des EFD sprechen, um die Berichterstattung so effizient wie möglich zu gestalten.

    Die vorliegende Rechnung des EFD weist einen Aufwand von rund 17 Milliarden Franken und Investitionen von 470 Millionen Franken aus. Der Aufwand liegt somit um 220 Millionen Franken tiefer als im Voranschlag 2017, und die Investitionen liegen um 81 Millionen Franken tiefer als im Voranschlag. Drei Viertel des Aufwandes verteilen sich auf die drei Verwaltungseinheiten Eidgenössische Finanzverwaltung, Eidgenössische Zollverwaltung und Eidgenössische Steuerverwaltung. Die Aufwandarten betreffen zu über 70 Prozent den Transferaufwand. Die Anzahl der Vollzeitstellen im EFD beläuft sich auf 8669. Die Eidgenössische Zollverwaltung beherbergt fast 50 Prozent davon. Massnahmen im Personalaufwand haben darum sehr grosse Auswirkungen auf die Eidgenössische Zollverwaltung.

    Zum Generalsekretariat EFD: Das Generalsekretariat reduzierte den Aufwand gegenüber dem Vorjahr um rund 5 Prozent. Es gibt auch beim Personalaufwand und beim Beratungsaufwand eine Reduktion zu verzeichnen.

    Zum Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF): Die strategischen Ziele blieben unverändert. Das SIF führt seine Finanzmarktpolitik weiter und engagiert sich stark im bilateralen und multilateralen Bereich, um auf internationaler Ebene die Minimalstandards im Steuerbereich und im Bereich Geldwäscherei einhalten zu können. Gleichzeitig will das SIF die bilateralen Interessen gegenüber den Schwerpunktländern in den Regionen Nordamerika, Zentralamerika, Südamerika, Asien, Naher Osten und Europa wahrnehmen. Deshalb hat sich die Anzahl der Kontakte von 15 auf 44 erhöht. Es hat sich als nützlich erwiesen, dass die multilateralen Kontakte aus Treffen von Organen wie IWF, G-20, Gafi und OECD im Rahmen der Schwerpunktsetzung bilateral aufrechterhalten werden. Das SIF führt technische Gespräche und Dialoge mit verschiedenen Ländern.

    83 Prozent des Globalbudgets des SIF betreffen den Personalaufwand. Das SIF fuhr die Personalbezüge etwas zurück. Es sparte ein, indem es Stellen nach Abgängen etwas länger vakant hielt, Arbeitszeitreduktionen erlaubte und zurückhaltend bei Neueinstellungen war. Die Betriebsaufwände fielen ebenfalls geringer aus, weil das Geschäftsverarbeitungssystem auf Gever umgestellt wurde. Der Betriebsaufwand blieb im Übrigen stabil. Der Beratungsaufwand stieg hingegen etwas an.

    Die Reorganisation des SIF ist in der Zwischenzeit abgeschlossen. Ein Schwergewicht liegt auf der betrieblichen Gesundheitsförderung, was 20[NB]000 Franken kostete. Es musste auch eine Studie über die Wettbewerbsfähigkeit des Rohstoffhandelsplatzes erstellt werden, was einen Beratungsaufwand von 54[NB]000 Franken ergab. Einen Drittel davon wandte das SIF im Jahr 2017 auf.

    Zum BBL: 2017 wurden Erträge von 940,9 Millionen Franken generiert, es waren Aufwände von 752,4 Millionen zu verzeichnen, und es wurden Investitionen von 421 Millionen getätigt. Diese Zahlen beinhalten auch die Zahlen des ETH-Bereichs. Der Funktionsertrag des BBL betrug 660 Millionen Franken. Das Amt hatte einen Funktionsaufwand von 527 Millionen, Desinvestitionen von 15,2 Millionen sowie Investitionen von rund 313 Millionen Franken zu verzeichnen. Auf der Ertragsseite hat mit rund 586 Millionen Franken die Unterbringung der zivilen Bundesverwaltung zu Buche geschlagen. Die Abweichung zum Voranschlag beträgt 0,5 Prozent. Weiter wurden rund 73 Millionen im Logistikbereich aus Gütern, inklusive Ausweisschriften, Dienstleistungen und Publikationen generiert. Der Funktionsertrag fiel um 1,8 Millionen tiefer aus als im Voranschlag ausgewiesen. Dies ist mit der geringen bundesinternen Nachfrage nach Büroausrüstungsgütern und nach Publikationen zu erklären. Der Aufwand ist entsprechend tiefer ausgefallen. Der Personalaufwand beim BBL betrug 18,7 Millionen, der Sach- und Betriebsaufwand 280 Millionen, der Abschreibungsaufwand rund 183 Millionen und der Finanzaufwand 2,6 Millionen Franken. Der Personalaufwand fiel um beinahe 1 Million Franken tiefer aus als budgetiert. Dies wurde dank einer Priorisierung der Rekrutierung und einer restriktiven Stellenbewirtschaftung durch die Geschäftsleitung des Amtes erreicht.

    Zur Eidgenössischen Finanzverwaltung: Beim Funktionsaufwand, der einen kleinen Teil der Rechnung ausmacht, gibt es eine Unterschreitung des Voranschlages um rund 3 Prozent. Der Personalaufwand bleibt stabil. Ebenfalls ist beim Beratungsaufwand und beim übrigen Betriebsaufwand eine Unterschreitung des Voranschlages zu verzeichnen.

    Zur Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS): Die Rechnung der ZAS schliesst leicht höher ab als im Vorjahr. Der Ertrag steigt um 0,6 Prozent und der Eigenaufwand um 1,7 Prozent. Es gibt hier keine Kreditüberschreitungen. Es ist gelungen, mit denselben Ressourcen die Produktivität und Effizienz zu steigern. Die Schweizerische Ausgleichskasse führt die AHV der Versicherten im Ausland. Es gibt über 900[NB]000 Versicherte im Ausland. 300[NB]000 Renten gehen monatlich nach Italien, 160[NB]000 gehen nach Deutschland und 135[NB]000 nach Spanien.

    Noch einige Worte zu Swissmint: Die Rechnung hängt vom Prägeprogramm für die Schweizerische Nationalbank und vom Verkaufserfolg der Gedenkmünzen ab. Im letzten Jahr entstanden bei Swissmint namhafte Kreditreste beim Material- und beim Warenaufwand, dies aus zwei Gründen: Erstens war der Rückfluss an Gedenkmünzen, die man in diesem Fall bezahlen muss, gering. Zweitens lag der Verkauf von Silbermünzen deutlich unter dem Voranschlagswert. Die Subkommission hat diesem Amt einen Besuch abgestattet und hat sich über den tiefen Auslastungsgrad informieren lassen. Man ist jetzt daran, sich hier Gedanken zu machen, wie es mit Swissmint weitergehen soll. Der jetzige Betrieb läuft aber zufriedenstellend.

    Zur Eidgenössischen Steuerverwaltung: Der effektive Funktionsaufwand der Eidgenössischen Steuerverwaltung beläuft sich auf 235 Millionen Franken. Davon betreffen 161 Millionen Franken die Personalkosten, rund 39 Millionen Franken betreffen die Informatikkosten, dies allerdings ohne Fiscal-IT. Der Funktionsaufwand der Eidgenössischen Steuerverwaltung teilt sich auf die Leistungsgruppe direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgabe und Amtshilfe und auf die Leistungsgruppe Mehrwertsteuer auf. Fiscal-IT beschäftigt uns schon seit Langem. Wir haben im letzten Jahr auch einen Zusatzkredit von 10 Millionen Franken gesprochen. Man hat uns in Aussicht gestellt, dass dieser Kredit reiche, um das Projekt zu Ende zu führen.

    Zur Eidgenössischen Alkoholverwaltung werde ich mich nachher äussern.

    Zur Eidgenössischen Zollverwaltung: Die Einnahmen und Ausgaben der Eidgenössischen Zollverwaltung bewegen sich im budgetierten Rahmen. Gegenüber dem Voranschlag waren Mehreinnahmen von rund 80 Millionen Franken zu verzeichnen; das ist vor allem auf die gute Konjunkturlage zurückzuführen.

    Zum Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) gibt es keine speziellen Bemerkungen. Das gilt ebenso für das BIT. Die Zahlen liegen vor und sind in unseren umfangreichen Unterlagen einsehbar. Ich verzichte daher auf weitere Ausführungen.

    Zum Eidgenössischen Personalamt: Im Vergleich zur Rechnung 2016 steigt der Personalaufwand um 245 Millionen oder um 4,3 Prozent. Dieser Zuwachs begründet sich einerseits mit der im Zuge des NFB vorgenommenen Anpassung der Kontierungsrichtlinien, was 154 Millionen Franken ausmacht, und andererseits mit dem in der Rechnung 2017 neu angewendeten Rechnungslegungsstandard Ipsas 39; dies macht 91 Millionen Franken aus. Der Personalaufwand der Rechnung 2017 in der Höhe von 5,9 Milliarden Franken liegt 78 Millionen Franken bzw. 1,3 Prozent unter dem Voranschlag 2017. Die Personalbezüge und die damit einhergehenden Arbeitgeberbeiträge fallen in der Rechnung 2017 knapp 62 Millionen Franken tiefer aus als im Voranschlag vorgesehen. Das wird hauptsächlich mit Kreditresten aus dem VBS im Umfang von 28 Millionen Franken und aus dem EDA im Umfang von 14 Millionen Franken begründet. Letztere gehen [PAGE 377] auch auf Wechselkursgewinne und projektbedingte Minderaufwände beim lokalen Personal sowie einen geringeren Bedarf für Einsätze des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe zurück. Die Kreditreste beim VBS sind hauptsächlich auf den Bereich Verteidigung zurückzuführen, welcher den Personalbestand infolge der relativ hohen Anzahl Abgänge nicht auf dem geplanten Niveau halten konnte. Die übrigen Kreditreste verteilen sich gleichmässig auf die anderen Departemente. Einzig beim EDI liegt der Aufwand für die Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge über dem Voranschlagswert. Dieser Mehraufwand ist aber vollumfänglich in den Globalbudgets kompensiert worden.

    Der Personalverleih weist einen Mehraufwand von 20 Millionen Franken gegenüber dem Voranschlag aus. Dieser Aufwand ist schwierig zu steuern und vorauszusehen. Der Personalverleih ist etwas Dringendes, Spontanes und bildet den Bedarf ab, der im Laufe des Geschäftsjahres entsteht. Ab 2017 wird der Personalverleih vollumfänglich im Personalaufwand verbucht statt wie früher im Sach- und im Betriebsaufwand.

    Ende 2017 beschäftigte der Bund 36 946 Personen auf Vollzeitbasis. Im Vorjahr waren es 34 914 Personen. Dieser Anstieg gegenüber der Rechnung 2016 ist darauf zurückzuführen, dass mit dem Voranschlag 2017 rund 2200 Vollzeitstellen erstmals im Personalaufwand verbucht wurden. Diese zusätzlichen Stellen stehen in Verbindung mit der vorhin erwähnten Anpassung der Kontierungs- und Rechnungslegungsvorschriften. Dieses Personal wurde bisher weder im Personalaufwand noch bei den Vollzeitstellen ausgewiesen, obwohl es für den Bund tätig war. Wenn man diese Stellen nun ausklammert, liegt der Personalbestand bei 34 750 Personen. Das heisst, dass der Bund um 164 Stellen unter dem Vorjahreswert liegt. Grundsätzlich wurde also Personal eingespart. Die Sparmassnahmen haben somit Folgen gezeitigt. Die Stellenaufstockungen fanden vorwiegend in den Bereichen Sicherheit und Migration statt und werden zur Hauptsache durch den Rückgang beim VBS aufgrund der zurückhaltenden Rekrutierung und durch die Umsetzung des Stabilisierungsprogramms bei der Eidgenössischen Zollverwaltung kompensiert.

    Vorruhestandslösungen waren auch ein Thema. Militärpersonen und Angehörige des Grenzwachtkorps konnten bisher mit 58 Jahren in den Vorruhestand und mit 61 Jahren in Rente gehen. Der Bundesrat hat, wie uns mitgeteilt wurde, beschlossen, dass diese besonderen Personalkategorien grundsätzlich ebenfalls bis 65 arbeiten sollen. Man ist daran, hier eine Lösung zu finden. Bis Mitte dieses Jahres wird der Bundesrat eine entsprechende Vorlage unterbreiten.

    Das waren meine Ausführungen zur Rechnung.

    Ich werde gleich noch zum Nachtrag I sprechen, zum BBL. Sie sehen auf Seite 11 der Botschaft zum Nachtrag I die Erklärung für den Nachtragskreditantrag in der Höhe von 21,6 Millionen Franken. Gestützt auf die Immobilienbotschaft EFD 2017 wurden im Voranschlag 2018 im Globalbudget des BBL 42,9 Millionen für Investitionen im Zusammenhang mit Bundesasylzentren eingestellt. Dabei wurde, nicht zuletzt auch mit Blick auf die Haushaltlage, zurückhaltend geplant, da sich bei Bauprojekten häufig Verzögerungen z. B. durch Beschwerden oder beim Landkauf usw. ergeben können. Bei den in Erstellung befindlichen Bundesasylzentren Basel, Embrach, Boudry, Kappelen und Zürich auf dem Duttweiler-Areal sind Verzögerungen indes grösstenteils ausgeblieben. Entsprechend können die Projekte nun schneller umgesetzt werden als geplant, und dafür braucht es jetzt zusätzliche Mittel im Umfang von 61,6 Millionen Franken. Da durch die zusätzlichen Mittel Projekte umgesetzt werden können, die für die Jahre 2019 und 2020 geplant waren, wird die Finanzplanung entsprechend entlastet.

    Ich bitte Sie also, nachher auch diesem Nachtrag betreffend das Bundesamt für Bauten und Logistik zuzustimmen.

    [VS]

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0