Cyberangriff: Wiederinbetriebnahme des eMWST-Portal und analoge Kommunikation
(KA 30441)- Tipo
- Kleine Anfragen
- Parlamento
- Liechtenstein
- Número
- KA 30441
- Inicio
- 2 sept 2026
- Registro oficial
- Perfil oficial
- ID externo
- 30441
- Beantwortet
- Eingereicht
- Antwort vom 04. September 20264 de septiembre de 2026
zu Frage 1:
Terris steht seit Mittwoch, 2. September 2026 wieder zur Verfügung. Das eMwST-Portal wird per 7. September 2026 wieder vollumfänglich verfügbar sein. Noch nicht verfügbar sind das Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen, Lides, Intax und das Zentrale Kontenregister.
Die Wiederinbetriebnahme der einzelnen Systeme erfolgt gestaffelt und erst nach Abschluss der für die jeweilige Anwendung erforderlichen Sicherheitsprüfungen und technischen Arbeiten.
zu Frage 2:
Unternehmen können das eMwST-Portal ab Montag, 7. September 2026, wieder vollumfänglich nutzen. Die Steuerverwaltung wird an diesem Tag mittels Newsletter entsprechend informieren. Somit besteht kein Bedarf für ein befristetes Ersatzverfahren.
zu Frage 3:
Rund 30% der Steuerpflichtigen haben die Mehrwertsteuerabrechnungen für die Perioden Q2, M7 und S1 bereits vor der Abschaltung des eMWST-Portals übermittelt. Aktuell sind noch rund 70% der Mehrwertsteuerabrechnungen für diese Perioden ausstehend. Knapp 10% der Steuerpflichtigen reichen regelmässig ihre Abrechnung nicht fristgerecht ein und müssen gemahnt werden.
Zum Mehraufwand für die Mehrwertsteuerpflichtigen, welche bis zur Abschaltung die Abrechnung noch nicht eingereicht haben, ist festzuhalten, dass unverändert die Einreichung der Deklaration und bei einer Mehrwertsteuerschuld die Auslösung der Zahlung notwendig ist. Es kann nun zu einem geringen Mehraufwand kommen, wenn diese zwei Prozesse voneinander getrennt ablaufen müssen.
zu Frage 4:
Aktuell ist weder eine Bezifferung der bisher entstandenen Mehrkosten noch der Kosten der angekündigten unabhängigen externen Prüfung möglich. Belastbare Angaben werden erst nach Abschluss der Arbeiten vorliegen. Die Kosten für die geplante IT-Prüfung durch externe Fachspezialisten werden über das Konto 012.318.03 Experten, Gutachten, Öffentlichkeitsarbeit der Regierung abgerechnet.
zu Frage 5:
Die Übermittlung der AIA-, FATCA- und GIR-Daten durch die Meldestellen hatte – entsprechend den gesetzlichen Vorgaben – bereits bis zum 30. Juni 2026 zu erfolgen. Die Weiterleitung der AIA- und FATCA Daten durch die Steuerverwaltung an die jeweiligen Partnerstaaten findet bis zum 30. September 2026 statt. Die Erfassung von allfälligen AIA- und FATCA Nach- und Korrekturmeldungen durch die Finanzintermediäre ist voraussichtlich ab Mitte September 2026 wieder möglich.
Zudem sind GIR-Meldungen bis zum 31. Dezember 2026 an die GIR-Partnerstaaten weiterzuleiten. Es ist geplant, dass Lides für GIR-Nach- und Korrekturmeldungen spätestens ab Mitte November 2026 wieder zur Verfügung steht.
Entsprechend sind keine Ausweichverfahren erforderlich, und die temporäre Abschaltung hat keine Auswirkungen auf die abkommensrechtlichen Verpflichtungen Liechtensteins. Analoge Einreichungen sind nicht möglich, weil die Daten ausschliesslich elektronisch mit den Partnerstaaten ausgetauscht werden können.
- Frage vom 02. September 20262 de septiembre de 2026
In der Nacht auf den 30. Juli 2026 verschaffte sich eine unbekannte Täterschaft Zugriff auf das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen (VwbP). Vorsorglich und nach Angaben der Regierung ohne Hinweis auf eine Kompromittierung vom Netz genommen wurden unter anderem das eMWST-Portal und LIDES, das Zentrale Kontenregister und Intax, ferner Terris, goAML und das Handelsregister.
Am 31. August 2026 teilte die Regierung mit, Terris (Zugang zum Grundbuch) gehe am 2. September wieder online, weitere Systeme folgen in den kommenden Tagen und Wochen. Zusätzlich soll eine internationale Firma ein Incident Review, ein IT-Audit und die IT-Beschaffung prüfen. Für das eMWST-Portal kann nach Auskunft der Steuerverwaltung weiterhin kein Termin genannt werden.
Am 3. Oktober 2025 hat der Landtag die Gesetzesinitiative für eine nicht ausschliessliche elektronische Kommunikation mit den Behörden deutlich abgelehnt. Die Regierung hatte analoge Kanäle für Unternehmen als Rückschritt gegenüber dem E-Government-Gesetz 2022 und als unkalkulierbar teuer bezeichnet; das eMWST-Portal könne keine Papierformulare ausgeben. In der Debatte wurde darauf hingewiesen, dass analoge Prozesse und Formulare bei einem Ausfall der digitalen Systeme weiter funktionieren würden. Genau dieser Fall ist eingetreten: Das eMWST-Portal ist seit über einem Monat nicht verfügbar und es gibt keinen funktionalen analogen Prozess für die Einreichung. Das bezeichne ich als Rückschritt.
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Welche der vorsorglich abgeschalteten Systeme sind per 2. September 2026 noch nicht uneingeschränkt verfügbar und weshalb hat das eMWST-Portal im Gegensatz zu Terris weiterhin keinen Wiederaufschaltungstermin?
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Wann können Unternehmen wieder regulär über das eMWST-Portal abrechnen, beziehungsweise welche Alternativen, einschliesslich analoger Einreichung, stehen bis zur Wiederinbetriebnahme zur Verfügung?
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Wie viele MWST-Pflichtige konnten ihre Abrechnungen wegen des Portalausfalls nicht wie vorgesehen einreichen, und hat die Regierung den zusätzlichen Aufwand der Wirtschaft abgeschätzt?
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Wie hoch sind die dem Land bisher entstandenen Mehrkosten, und mit welchen Kosten und aus welcher Budgetstelle rechnet die Regierung für die am 31. August angekündigte internationale IT-Prüfung?
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Welche Auswirkungen hatten die Abschaltungen auf die internationalen Meldepflichten (AIA, FATCA, GIR)? Welche Ausweichverfahren, einschliesslich analoger Einreichung, stehen den Meldestellen zur Verfügung, und bis wann rechnet die Regierung mit der Wiederinbetriebnahme von LIDES?
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Datos: OpenParlData · CC BY 4.0