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Vernehmlassung Landesrichtplan (LRIP)

(KA 30425)Kleine Anfragen
Liechtenstein2 sept 2026
Perfil
Tipo
Kleine Anfragen
Parlamento
Liechtenstein
Número
KA 30425
Inicio
2 sept 2026
Referencias y fuente
Registro oficial
Perfil oficial
ID externo
30425
Contribuciones(1)
Cronología(1)
  • Eingereicht
Textos(1)
  • Frage vom 02. September 2026HTML
    2 de septiembre de 2026

    Die Regierung hat am 24. Februar 2026 die Vernehmlassung zur Gesamtüberarbeitung des Landesrichtplans freigegeben. Sie dauerte vom 3. März bis zum 31. August 2026. Der Landesrichtplan ist ein behördenverbindliches Führungs- und Koordinationsinstrument und wirkt sich unmittelbar auf die kommunale Ortsplanung aus. Seit 2022 wurden die Gemeinden über Foren, einen Lenkungsausschuss und eine Vorvernehmlassung in die Einarbeitung einbezogen. Im Rahmen der Vorvernehmlassung 2024 reichten die Gemeinden eine Stellungnahme ein, die anschliessend ausgewertet wurden. Der vorliegende Entwurf enthält weitreichende Festlegungen zur räumlichen Entwicklung, zur Siedlungs- und Bauzonendimen­sionierung sowie zum Verkehr. Aufgrund seiner Auswirkungen auf die kommunale Ortsplanung ist eine nachvollziehbare Abstimmung zwischen Land und Gemeinden von besonderer Bedeutung.

    Vor diesem Hintergrund wird die Regierung um Beantwortung folgender Fragen ersucht:

    1. Welches konkrete räumliche Zielbild für Liechtenstein soll mit dem revidierten Landesrichtplan über den langfristigen Planungshorizont erreicht werden?
    2. Wie wurden die von den Gemeinden im Lenkungsausschuss und in der Vorvernehmlassung eingebrachten Anliegen im vorliegenden Richtplanentwurf konkret berücksichtigt?
    3. In welcher Form wurden gesellschaftliche, wirtschaftliche und weitere betroffene Kreise, insbesondere Wirtschaftsverbände und Unternehmen, in die Erarbeitung des Richtplanentwurfs einbezogen?
    4. An welchen Grundlagen orientierte sich die strukturelle Ausgestaltung des Richtplanentwurfs: am bestehenden Landesrichtplan, an einem eigenständigen, auf die besonderen Verhältnisse des Kleinstaates Liechtenstein zugeschnittenen Ansatz oder an ausländischen, insbesondere schweizerischen Richtplanmodellen? Falls Letzteres zutrifft, wie begründet die Regierung diese Orientierung angesichts der unterschiedlichen staatlichen Strukturen - Bund, Kantone und Gemeinden in der Schweiz gegenüber Land und Gemeinden in Liechtenstein - sowie des Umstands, dass Liechtenstein im Gegensatz zur Schweiz über kein eigenständiges Raumplanungs­gesetz verfügt?
    5. Welche Lösungsansätze zeigt der Landesrichtplan für den motorisierten Individualverkehr (MIV), den öffentlichen Verkehr (ÖV) und den Langsamverkehr (LV) zur Entlastung der durch den Pendlerverkehr stark beanspruchten Hauptverkehrs­achsen auf, und wie werden dabei insbesondere die zu erwartenden Auswirkungen der Tunnelspinne Feldkirch auf diese Verkehrsträger berücksichtigt?

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0