Mehrwertsteuer
(KA 30398)- Tipo
- Kleine Anfragen
- Parlamento
- Liechtenstein
- Número
- KA 30398
- Inicio
- 2 sept 2026
- Registro oficial
- Perfil oficial
- ID externo
- 30398
- Beantwortet
- Eingereicht
- Antwort vom 04. September 20264 de septiembre de 2026
zu Frage 1:
Von einer Fristerstreckung für die Zahlung der Mehrwertsteuerschuld wurde einerseits abgesehen, da für die Ermittlung der Steuerschuld sowie deren Zahlung das eMWST-Portal nicht zwingend notwendig ist, und andererseits für ein Hinausschieben der Zahlungsfrist erhebliche IT-Anpassungen notwendig gewesen wären, damit der Verzugszins nur für die betroffenen Abrechnungsperioden - Q2, S1 und M7 - auf Null gesetzt hätte werden können.
Die Regierung hat die gleiche Vorgehensweise wie bei den Fristerstreckungen im Zusammenhang mit der Einführung des eMWST-Portals gewählt, nämlich dass die Frist für die Einreichung der Abrechnungsformulare erstreckt wurde, nicht jedoch für die Zahlung von Mehrwertsteuerschulden. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt und war für die Steuerpflichtigen mit einem sehr geringen Mehraufwand verbunden.
- Frage vom 02. September 20262 de septiembre de 2026
Aufgrund des Cyberangriffs auf das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen wurde auch das Mehrwertsteuerportal temporär vom Netz genommen. Flankierend wurde die Frist zur Einreichung der Mehrwertsteuerabrechnungen erstreckt. Nicht erstreckt wurde jedoch die Zahlungsfrist, was für die Mehrwertsteuerpflichtigen zu Mehrarbeit führt. Ein Liquiditätsproblem der Landeskasse kann mit diesem Entscheid wohl kaum verbunden sein.
- Was hat die Regierung bewogen, die Einreichefrist für die Mehrwertsteuerabrechnungen zu erstrecken, nicht jedoch die Zahlungsfrist?
Datos: OpenParlData · CC BY 4.0