Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in der Schweiz. Gerechtere Gebühren zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
(26.3709)- Begründung
Seit dem Inkrafttreten der Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung und der damit zusammenhängenden Teilrevision der Gebührenverordnung BLV am 1. Dezember 2025 können die Gebühren für die Behandlung ordentlicher Gesuche bis zu 20 000 Franken betragen. Die Behandlung eines Gesuchs um Zulassung eines in einem EU-Mitgliedstaat zugelassenen Pflanzenschutzmittels, das einem in der Schweiz bereits zugelassenen Pflanzenschutzmittel entspricht, kostet hingegen lediglich 200 Franken.
Ein solcher Unterschied lässt sich kaum rechtfertigen. Denn bei den betreffenden Pflanzenschutzmitteln kann auf bereits geleistete Forschungsarbeiten und Investitionen der Unternehmen, welche die Erstzulassung erhalten haben, zurückgegriffen werden. Darüber hinaus unterliegen sie deutlich niedrigeren Gebühren.
In seiner Antwort auf die Interpellation 24.3995 räumt der Bundesrat ein, dass Pflanzenschutzmittel, die in der Schweiz bewilligt werden, strengere Anforderungen erfüllen müssen. Allein dieser Umstand führt bereits zu einem Wettbewerbsnachteil für Unternehmen, die in der Schweiz in die Entwicklung und Zulassung neuer Lösungen investieren. Dieser Nachteil sollte durch eine ungerechte Gebührenregelung nicht noch verstärkt werden.
Die Strategie des Bundes für einen nachhaltigen Schutz der Kulturen 2035 sowie die Umsetzung der parlamentarischen Initiative 22.441 durch eine Revision des Landwirtschaftsgesetzes zielen darauf ab, den Zugang zu modernen, wirksamen und nachhaltigeren Pflanzenschutzmitteln zu fördern. Eine Gebührenregelung zum Nachteil einer ordentlichen Zulassung in der Schweiz entspricht nicht diesem Ziel und hält Unternehmen davon ab, ihre Pflanzenschutzmittel für den Schweizer Markt bewilligen zu lassen.
Daher gilt es, wieder ausgewogene Rahmenbedingungen herzustellen, um Innovationen zu fördern, ein ausreichendes Angebot an Pflanzenschutzmitteln sicherzustellen und die Produktivität der Schweizer Landwirtschaft nachhaltig zu stärken.
- Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (Gebührenverordnung BLV), insbesondere Artikel 24c, zu ändern und sicherzustellen, dass die Gebühren für die verschiedenen Zulassungsverfahren gerechter sind. Er soll dabei insbesondere höhere Gebühren einführen für die Behandlung von Gesuchen um Zulassung eines in einem EU-Mitgliedsstaat zugelassenen Pflanzenschutzmittels, das einem in der Schweiz bereits zugelassenen Pflanzenschutzmittel entspricht.
- Titel des GeschäftesZulassung von Pflanzenschutzmitteln in der Schweiz. Gerechtere Gebühren zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
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