Gesetz über den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden (Finanzausgleichsgesetz, FiAG); Änderung
(V 2024-11-22 - 2)- Tipo
- Vernehmlassung
- Estado
- abgeschlossen
- Parlamento
- Grosser Rat Aargau (AG)
- Número
- V 2024-11-22 - 2
- Inicio
- 22 nov 2024
- Registro oficial
- Perfil oficial
- ID externo
- d60374f1-b757-4e05-abc8-cd0f230c71a4
- Departement Volkswirtschaft und Inneres
- FristRegierung
- Eingereicht
- 22 de noviembre de 2024
- 22 de noviembre de 2024
- Kurzbeschrieb22 de noviembre de 2024
Der erste Wirkungsbericht hat dem Finanzausgleich zwischen den Aargauer Gemeinden ein gutes Zeugnis ausgestellt, in einigen wenigen Bereichen aber gleichwohl Optimierungsbedarf festgestellt.
Die teilweise zu starke Wirkung des Soziallastenausgleichs soll nun mit einer Senkung des Grundbetrags korrigiert werden. Diese Änderung erfolgt durch eine Anpassung auf Dekretsebene, wird aber gleichwohl freiwillig der Anhörung unterstellt.
Die nicht immer klare Verteilwirkung und teilweise übermässig starke Begünstigung einzelner Gemeinden beim räumlich-strukturellen Lastenausgleich sollen durch Einführung eines neuen Indikators für die räumlich-strukturellen Lasten sowie eine Ausweitung des Kreises der beitragsberechtigten Gemeinden behoben werden.
Die Änderungen sollen gestaffelt über drei Jahre eingeführt werden, und die Gelegenheit soll genutzt werden, um drei kleine formelle oder den Vollzug betreffende Änderungen vorzunehmen.
- Teaser22 de noviembre de 2024Der erste Wirkungsbericht zum Finanzausgleich führt zu Anpassungen der Berechnung des Sozial- und des räumlich-strukturellen Lastenausgleichs.
Datos: OpenParlData · CC BY 4.0