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Erweiterung der Online-Gründung von Gesellschaften

(KA 29693)Kleine Anfragen
Liechtenstein3 dic 2025
Perfil
Tipo
Kleine Anfragen
Parlamento
Liechtenstein
Número
KA 29693
Inicio
3 dic 2025
Referencias y fuente
Registro oficial
Perfil oficial
ID externo
29693
Contribuciones(1)
Cronología(2)
  • Beantwortet
  • Eingereicht
Textos(2)
  • Antwort vom 05. Dezember 2025HTML
    5 de diciembre de 2025

    zu Frage 1:

    Obwohl die Richtlinie (EU) 2019/1151 nur die Online-Gründung einer GmbH verpflichtend vorschreibt, wurde im PGR die elektronische Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister – samt elektronischer Einreichung der zur Eintragung gehörenden Belege – für sämtliche Rechtsformen vorgesehen; dies sowohl für Neueintragungen als auch für Änderungen und Löschungen im Handelsregister.

    Der elektronische Geschäftsverkehr mit dem Handelsregister kann jedoch momentan aus technischen Gründen in der Praxis noch nicht wie im PGR vorgesehen realisiert werden. Daher sieht Anhang 1 der EGovV für das Amt für Justiz eine Ausnahme von der verpflichtenden elektronischen Kommunikation vor.

    Um jedoch den Minimalanforderungen der Richtlinie nachzukommen, kann bereits heute eine im vereinfachten Verfahren gegründete GmbH elektronisch zur Eintragung im Handelsregister angemeldet werden.

    zu Frage 2:

    Es wären keine Anpassungen im PGR erforderlich.

    zu Frage 3:

    Gegenwärtig wird das Handelsregister im Rahmen eines Digitalisierungsprojektes modernisiert. Das Projekt soll in der zweiten Hälfte des Jahres 2026 abgeschlossen sein, sodass ab dann sämtliche Eintragungen im Handelsregister unabhängig von der betroffenen Rechtsform elektronisch angemeldet werden können.

    zu Frage 4:

    Der Regierung sind keine Hinweise auf etwaige Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen EU/EWR-Mitgliedstaaten bekannt, welche bereits den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Handelsregister zulassen. Wie in der Antwort zu Frage 3 ausgeführt, soll das Projekt zur Digitalisierung des Handelsregisters spätestens in der zweiten Jahreshälfte 2026 abgeschlossen sein.

    zu Frage 5:

    Das Amt für Justiz steht in Zusammenhang mit dem Projekt zur Digitalisierung des Handelsregisters in engem Austausch mit der Treuhandkammer sowie weiteren Interessenvertretungen. Im Jahr 2025 wurden dazu bereits zwei Informationsveranstaltungen durchgeführt.

  • Frage vom 03. Dezember 2025HTML
    3 de diciembre de 2025

    Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1151 zur Digitalisierung des Gesellschaftsrechts sowie der Revision des E-Government- und des Personen- und Gesellschaftsrechts hat Liechtenstein wichtige Weichen zur Digitalisierung gesetzt. Die Regierung formulierte im entsprechenden Bericht und Antrag das Ziel, Anmeldungen im Handelsregister elektronisch zu ermöglichen und den Wirtschaftsstandort durch digitale Verfahren zu stärken.

    Seit 2025 bietet das Amt für Justiz die Möglichkeit, eine GmbH handelsrechtlich online zu gründen. Dieses Online-Angebot kann jedoch nur genutzt werden, wenn jeweils nur ein Gesellschafter und ein Geschäftsführer bestellt werden und das Stammkapital in einem Banksperrkonto deponiert wurde. In allen anderen Fällen ist nach wie vor eine physische Anmeldung erforderlich.

    Parallel dazu kennt das PGR bereits seit einiger Zeit die vereinfachte Gründung einer GmbH mittels Musterprotokoll für Gesellschaften mit maximal drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer. Dieses vereinfachte Verfahren ist bislang jedoch nicht als voll digitaler Online-Prozess und durchgehend elektronischer Abwicklung ausgestaltet. In EU- und EWR-Staaten wie Luxemburg und Belgien werden bereits digitale Anmeldungen angeboten, welche die vollständig elektronische Gründung von Kapitalgesellschaften ermöglichen. Deshalb hierzu meine Fragen.

    1. Aus welchen Gründen wurde die Online-Gründung einer GmbH nach der jüngsten Revision von PGR, Notargesetz, Rechtsicherungs-Ordnung und E-Government-Gesetz auf Einpersonengesellschaften beschränkt?

    2. Welche Anpassungen im Personen- und Gesellschaftsrecht oder in anderen relevanten Gesetzen wären nach Auffassung der Regierung erforderlich, um die digitale Gründung auf GmbHs mit mehreren Gesellschafter/-innen und Aktiengesellschaften auszuweiten?

    3. Welche technischen und organisatorischen Voraussetzungen müssten auf Seiten der Landesverwaltung geschaffen oder ausgebaut werden, um Gründungsverfahren auch für Aktiengesellschaften vollständig online abwickeln zu können?

    4. Wie beurteilt die Regierung die Standortattraktivität oder einen allfälligen wirtschaftlichen Wettbewerbsnachteil Liechtensteins im Vergleich zu anderen EU- und EWR-Staaten, die bereits umfassende Online-Gründungsverfahren für Kapitalgesellschaften eingeführt haben?

    5. Wäre die Regierung allenfalls bereit, gemeinsam mit Vertretern der Treuhand-, Rechts-, Banken- und Fintech-Branche ein Konzept und einen Zeitplan für die Ausweitung der Online-Gründung auf GmbHs mit mehreren Gesellschaftern und auf Aktiengesellschaften mit Standardstatuten auszuarbeiten?

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0