Gesetz über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (GLOBE-GESETZ) sowie das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz; Steg)
(LNR 2022-170)Liechtenstein28 mar 2023
Perfil
- Título completo
- Betreffend das Gesetz über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (GLOBE-GESETZ) sowie das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz; Steg)
- Tipo
- Vernehmlassung
- Estado
- abgeschlossen
- Parlamento
- Liechtenstein
- Número
- LNR 2022-170
- Inicio
- 28 mar 2023
Referencias y fuente
- Registro oficial
- Perfil oficial
- ID externo
- LNR 2022-170
Cronología(2)
- Frist
- Eingereicht
Documentos(1)
Textos(1)
- Zusammenfassung28 de marzo de 2023Die zunehmende Digitalisierung und Globalisierung wirken sich tiefgreifend auf die Wirtschaft aus. Die bisher geltenden Grundsätze für die Besteuerung internationaler Unternehmen sind durch Möglichkeiten der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting; BEPS) aus Sicht der OECD und der G20- Staaten in Frage gestellt. Aus diesem Grund soll sichergestellt werden, dass Gewinne dort besteuert werden, wo wirtschaftliche Tätigkeiten und Wertschöpfung tatsächlich stattfinden. Deshalb haben 135 Mitgliedstaaten des OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS (IF on BEPS) im Oktober 2021 nach einem fast 10 Jahre dauernden Prozess einen globalen Konsens gefunden und einer sogenannten Zwei-Säulen-Lösung zugestimmt. Während sich Säule 1 mit der Verteilung der Besteuerungsrechte zugunsten der Marktstaaten befasst, soll Säule 2 sicherstellen, dass multinationale Unternehmensgruppen mit einem Konzernumsatz von mehr als EUR 750 Mio. einer effektiven Mindestbesteuerung von 15 % unterliegen, um das Problem der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung zu adressieren. Am 14. Dezember 2021 beschloss das IF on BEPS zur Umsetzung von Säule 2 die GloBE-Mustervorschriften und im März 2022 veröffentlichte die OECD den GloBEKommentar zu diesen Mustervorschriften. Die gegenständliche Vorlage beinhaltet die innerstaatliche Umsetzung von Säule 2. Die Umsetzung soll gezielt für Geschäftseinheiten von multinationalen Unternehmensgruppen erfolgen, die von den GloBE-Mustervorschriften erfasst sind. Zu diesem Zweck soll ein Gesetz über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (GloBE-Gesetz) geschaffen sowie das Gesetz über die Landes- und Gemeindesteuern (SteG) angepasst werden. Aufgrund der Zugehörigkeit Liechtensteins zum EWR sind analog zur EU-Umsetzung, auch grosse inländische Gruppen in den Anwendungsbereich aufzunehmen, auch wenn dies in den GloBE-Mustervorschriften nicht vorgesehen ist. Die betroffenen Geschäftseinheiten haben die Regelungen des GloBE-Gesetzes zusätzlich zum Steuergesetz anzuwenden. Für alle anderen Unternehmen (bspw. KMUs) kommt es zu keinen steuerlichen Änderungen. Die Umsetzung sieht vor: - die Einführung einer liechtensteinischen Ergänzungssteuer in Form einer "Qualified Domestic Minimum Top-up Tax" ("QDMTT"), durch die sichergestellt wird, dass in Bezug auf sämtliche inländische Geschäftseinheiten einer multinationalen Unternehmensgruppe bzw. einer grossen inländischen Gruppe eine effektive Mindestbesteuerung in Höhe von 15 % erfolgt, - die Einführung einer IIR-Ergänzungssteuer ("Income Inclusion Rule"), durch welche mittels Erhebung einer Ergänzungsteuer bei der inländischen Muttergesellschaft die effektive Mindestbesteuerung von 15 % der Geschäftseinheiten einer multinationalen Unternehmensgruppe bzw. einer grossen inländischen Gruppe sichergestellt wird, sowie - die Einführung einer UTPR-Ergänzungssteuer ("Undertaxed Payments Rule"), durch welche mittels Erhebung einer Ergänzungssteuer bei inländischen Geschäftseinheiten sichergestellt wird, dass eine effektive Mindestbesteuerung von 15 % der Geschäftseinheiten einer multinationalen Unternehmensgruppe erfolgt, wenn in der Jurisdiktion der obersten Muttergesellschaft keine IIR-Ergänzungssteuer zur Anwendung gelangt. Im Rahmen der Erarbeitung der gegenständlichen Vorlage wurden verfassungsrechtliche und EWR-rechtliche Vorgaben vertieft geprüft und berücksichtigt. Die Regelungen des GloBE-Gesetzes sind, analog zu den Umsetzungsfristen in der EU, ab 1. Januar 2024 (liechtensteinische Ergänzungssteuer und IIR-Ergänzungssteuer) bzw. 1. Januar 2025 (UTPR-Ergänzungssteuer) anwendbar.
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