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Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EG BGS)

(V 2021-09-16)Vernehmlassungabgeschlossen
Kantonsrat Zug (ZG)16 sept 2021
Perfil
Tipo
Vernehmlassung
Estado
abgeschlossen
Número
V 2021-09-16
Inicio
16 sept 2021
Referencias y fuente
Registro oficial
Perfil oficial
ID externo
900038cd-6360-4d61-bd9e-96369ed93ac1
Contribuciones(1)
  • SicherheitsdirektionFederführendes Departement
Cronología(2)
  • Frist
    Regierung
  • Eingereicht
Textos(1)
  • LeadTEXT
    16 de septiembre de 2021
    Im Geldspielbereich gilt neues eidgenössisches und interkantonales Recht. Der Kanton Zug revidiert deshalb seine Ausführungsgesetzgebung. Veranstalterinnen und Veranstalter von Lottos und Tombolas mit einer Spielsumme bis zu 50 000 Franken sollen nur noch eine Meldung an die zuständige Gemeindebehörde machen und keine Bewilligung mehr einholen müssen. Kleine Pokerturniere sollen auch im Kanton Zug erlaubt werden. Zudem werden die Vorgaben für Beiträge aus dem Lotteriefonds und dem Sportfonds präzisiert.

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0