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Prümer Abkommen. Genehmigung des Eurodac-Protokolls zwischen der Schweiz und der EU und des Abkommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika sowie deren Umsetzung

(21.027)Geschäft des BundesratesErledigt
Schweiz5 mar 2021
Discursos(30)
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30 Resultados
  • Redetext
    Andreas Aebi(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz
  • Abstimmung
    Discurso
    Schweiz
  • Redetext
    Andreas Aebi(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz
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    Andreas Aebi(Schweizerische Volkspartei)
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    Schweiz
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    Andreas Aebi(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz
  • Redetext
    Karin Keller-Sutter(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Ich danke zunächst für die gute Aufnahme der Vorlage, dieses Prümer Abkommens. Das ist nicht ganz selbstverständlich bei Polizeivorlagen, und ich weiss das sehr zu schätzen. Also vielen Dank!

    Sie haben es gehört: Das Prümer Abkommen vereinfacht für die Schweizer Strafverfolgungsbehörden die internationalen Abfragen zu Tatortspuren oder Personen mittels DNA-Profilen und Fingerabdrücken sowie Abfragen von Fahrzeug- und Fahrzeughalterdaten und macht diese Abfragen effizienter und schneller. In einem ersten Schritt wird mit einer einzigen Abfrage ein automatisierter Abgleich der nationalen Datenbanken ausgewählter europäischer Länder ausgelöst. So kann eruiert werden, welche Länder über möglicherweise wichtige Informationen zu einem konkreten Fall verfügen. Wenn beispielsweise eine DNA-Spur oder ein Fingerabdruck in der Datenbank eines anderen Landes einen Treffer auslöst, erhalten die Schweizer Strafverfolgungsbehörden direkt eine Meldung und können bei diesem Land in einem zweiten Schritt sofort mehr Informationen anfordern. Heute ist das kompliziert: Man muss bei allen Ländern separat abfragen, und man ist nicht sicher, ob man überhaupt eine Antwort bekommt.

    Ermittlungen können so entscheidend beschleunigt und Verbindungen zwischen Straftaten in der Schweiz und Straftaten im Ausland schneller und effizienter festgestellt werden. Ausserdem lassen sich Seriendelikte und die Vorgehensweise krimineller Organisationen rascher erkennen und aufdecken. Durch die Prümer Zusammenarbeit können sich auch[NB]neue[NB]Ansätze für Ermittlungen in noch ungelösten Fällen ergeben.

    Es wurde erwähnt: Das Prümer Abkommen ist keine Schengen-Weiterentwicklung. Die Schweiz beteiligt sich deshalb freiwillig an diesem Abkommen. Da aber praktisch alle europäischen Länder DNA-, Fingerabdruck- und Fahrzeuginformationen via Prümer Abkommen abfragen, werden die Schweizer Anfragen via Interpol-Kanal nicht mehr prioritär oder gar nicht behandelt. Künftig dürften die Antworten auf dem Interpol-Kanal noch länger auf sich warten lassen. Bei den angefragten Ländern generiert eine solche Anfrage ja auch deutlich mehr Aufwand im Vergleich[NB]zur[NB]Prümer[NB]Zusammenarbeit, die vollautomatisch funktioniert.

    Mit der technischen Realisierung der Prümer Zusammenarbeit wird zusätzlich das mit den USA abgeschlossene Abkommen "Preventing and Combating Serious Crime" umgesetzt. Diese vom Bundesrat bereits im Jahr 2012 genehmigte Zusammenarbeit verfolgt die gleichen Ziele wie das Prümer Abkommen, ist aber auf den Austausch von DNA-Profilen und Fingerabdrücken beschränkt. Der Austausch wird über die gleiche technische Infrastruktur wie der Austausch mit den europäischen Ländern stattfinden. Ausserdem ist die Umsetzung dieses Abkommens eine der Bedingungen, damit die Schweiz weiterhin am Visa Waiver Program teilnehmen kann.

    Die Umsetzung des Prümer Abkommens ermöglicht auch die Inkraftsetzung des Eurodac-Protokolls. Dieses Protokoll sieht vor, dass Strafverfolgungsbehörden neu auf die Eurodac-Datenbank zugreifen können. In dieser sind Fingerabdrücke von Personen gespeichert, die in einem Dublin-Staat ein Asylgesuch gestellt haben oder beim Versuch aufgegriffen worden sind, unerlaubt in den Dublin-Raum einzureisen. Der Zugriff auf diese Datenbank ist für die Strafverfolgungsbehörden ausschliesslich zur Prävention und Aufdeckung schwerwiegender Straftaten und in Fällen gestattet, in[NB]denen[NB]der[NB]Verdacht[NB]auf einen terroristischen Hintergrund besteht.

    Ich bitte Sie, auf die Vorlagen einzutreten und ihnen zuzustimmen.

  • Redetext
    Beat Flach(Grünliberale Partei)
    Schweiz

    Auch die grünliberale Fraktion ist in der Kommission eingetreten und hat diese drei Abkommen unterstützt.

    Lassen Sie mich noch ein paar Überlegungen anfügen, die vielleicht noch nicht genannt worden sind. Worum es genau geht, haben Sie bereits von den Kommissionssprechern sowie von den Fraktionssprecherinnen und -sprechern gehört, und die Bundesrätin wird das gewiss auch noch einmal ausführen.

    Wesentlich an diesen Abkommen ist eigentlich die Erkenntnis, dass wir in einer globalisierten Welt leben, dass die Kriminalität und der Terrorismus ebenfalls globalisiert sind, dass wir alle - einschliesslich ebendieser Kriminellen und Terroristen - über alle Landesgrenzen hinweg vernetzt und [PAGE 1925] tätig sind und dass wir auch kulturell, gesellschaftlich, sozial und vor allen Dingen wirtschaftlich darauf angewiesen sind, dass wir ohne Grenzen miteinander kommunizieren, "geschäften" und uns austauschen können. Selbstverständlich nutzen eben auch Kriminelle oder Terroristen das aus. Entsprechend müssen unsere Polizei- und Ermittlungsbehörden sowie unsere Staatsanwaltschaften die Möglichkeit haben, ebenfalls international und in Zusammenarbeit mit anderen rechtsstaatlichen Behörden hier in Europa oder auch in den USA zu agieren - das kann man machen, das muss man sogar machen.

    Der Austausch von DNA-Daten bzw. das Abfragen, ob jemand irgendwo verzeichnet ist, und der Einbezug von DNA-Daten zur Ergänzung oder zur Feststellung einer Identität sind eine Grundvoraussetzung dafür, dass die Strafverfolgungsbehörden überhaupt tätig sein können, dass man weiss, wen man vor sich hat und wo er allenfalls schon einmal erfasst worden ist.

    Das Hauptabkommen Eurodac beinhaltet auch einige datenschutzrechtliche Grundsätze, hinter die sich die Schweiz stellen kann und die wichtig sind. Es ist nicht so, dass es eine Datenkrake gibt, die einfach Daten sammelt, und dass dann überall Daten von allen Bürgerinnen und Bürgern oder von Durchreisenden vorliegen, die irgendwo einmal erfasst bzw. festgehalten worden sind. Es geht vielmehr darum, Straftaten zu verhindern. Es geht auch nicht darum, irgendeine riesige Datenbank zu äufnen, auf die jeder einfach zugreifen kann. Es ist wesentlich, dass der Zugriff auf diese Daten geregelt ist und auch festgehalten wird. Das heisst, es kann nicht einfach irgendjemand, der gerade Lust dazu hat, unbesehen in die Datenbank hineingehen und mal schauen, ob es etwas zu einer bestimmten Person oder zu einem bestimmten Fahrzeug oder Fahrzeughalter gibt. Solche Tätigkeiten werden registriert.

    Beim Datenschutz gehört es zum Wichtigsten, zu wissen, wer auf eine Datenbank zugreift; das ist wesentlich für den Datenschutz. Auch hier in der Schweiz ist es wesentlich, dass unser Datenschutzbeauftragter hier involviert ist und entsprechend ein Augenmerk darauf haben wird.

    Zu guter Letzt muss man allerdings auch sagen, dass auch mit dem Prümer Abkommen, das ja kein EU-Abkommen ist, sondern ein Abkommen, das freiwillig abgeschlossen wird, natürlich weiterhin einige schwarze Flecken bestehen werden. Unser direkter Nachbar Italien ist noch nicht dazu bereit, auch Griechenland nicht; und mit dem Vereinigten Königreich muss ein neues Abkommen geschlossen werden, wobei es bei diesen Arbeiten auch harzt. Gerade im Hinblick auf unsere südliche Grenze wäre es, denke ich, sehr hilfreich, wenn sich der Bundesrat entsprechend dafür einsetzen würde, damit auch Italien möglichst schnell mit uns auf Augenhöhe kooperieren kann und damit ein gemeinsamer Abruf von DNA- bzw. Fahrzeug- und Fahrzeughalterdaten zur Ermittlung von Personen, zur Verhinderung von Straftaten und vor allem zur Festsetzung von Tätern und zur Verfolgung von Verbrechen ermöglicht werden kann.

    Ich bitte Sie, einzutreten und allen drei Abkommen zuzustimmen.

  • Redetext
    Doris Fiala(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Bei den Prümer Beschlüssen geht es darum, dass die Schweizer Polizei wichtige Informationen im Kampf gegen die Kriminalität rasch erhalten soll. Kriminalität ist heute oft grenzüberschreitend, ja global vernetzt und mobil. Umso wichtiger ist die internationale Zusammenarbeit. Diese wird mit dem Prümer Abkommen und dem Eurodac-Protokoll verstärkt. Mit ihnen wird der Informationsaustausch zwischen den Schweizer Strafverfolgungsbehörden und jenen der EU-Staaten effizienter und schneller.

    Das Geschäft wird mit drei Bundesbeschlüssen behandelt. Die FDP-Liberale Fraktion sagt zu allen drei Beschlüssen Ja: erstens zum Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Abkommens zwischen der Schweiz und der EU zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und des Eurodac-Protokolls; zweitens zum Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit zur Umsetzung des Programms Prüm Plus; drittens zum Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten. Das Abkommen verfolgt das gleiche Ziel wie das Prümer Abkommen, jedoch mit den Vereinigten Staaten. Die FDP-Liberale Fraktion empfiehlt Eintreten und Annahme.

    1.[NB]Zur Prümer Zusammenarbeit und zu Eurodac: Heute beantragen Schweizer Strafverfolgungsbehörden Informationen zu DNA-Profilen und Fingerabdrücken bei ausländischen Behörden über den Interpol-Kanal. Dabei handelt es sich um einen komplexen, langwierigen Prozess ohne Garantie, dass eine angeforderte Information erteilt wird. Erschwerend kommt hinzu, dass die Fristen zur Beantwortung einer Anfrage sich von Land zu Land stark unterscheiden.

    Das Prümer Abkommen ermöglicht den Schweizer Strafverfolgungsbehörden in Zukunft einen besseren Austausch von Informationen zu DNA-Profilen, Fingerabdrücken sowie Fahrzeug- und Fahrzeughalterdaten mit den Behörden von EU-Staaten. Die Prümer Zusammenarbeit ist damit ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von organisierter und transnationaler Kriminalität sowie von Terrorismus.

    Die Umsetzung des Prümer Abkommens ist zudem eine Voraussetzung für die Inkraftsetzung des Eurodac-Protokolls. Dieses sieht vor, dass Strafverfolgungsbehörden auf die Datenbank zugreifen können, in der die Fingerabdrücke von Personen gespeichert sind, die in einem Dublin-Staat ein Asylgesuch gestellt haben oder beim Versuch aufgegriffen worden sind, unerlaubt in den Dublin-Raum einzureisen. Der Zugriff auf diese Datenbank ist lediglich zur Prävention und Aufdeckung schwerwiegender Straftaten sowie in Fällen gestattet, in denen der Verdacht auf einen terroristischen Hintergrund besteht.

    2.[NB]Zum Verpflichtungskredit: Die Umsetzung des Prümer Abkommens, des Eurodac-Protokolls und des Abkommens "Preventing and Combating Serious Crime" ist ein Digitalisierungs- und Innovationsprojekt. Damit die Schweiz künftig mit einem Klick Anfragen verschicken und ebensolche erhalten kann, müssen die bestehenden technischen Strukturen und die Prozesse angepasst werden. Die Fingerabdruck-Datenbank und die nationale DNA-Profil-Datenbank sind für uns bedeutungsvoll und werden immer wichtiger. Beim Fedpol ergeben sich in den Jahren 2022 bis 2024 dadurch Investitionskosten von 11 Millionen Franken.

    3.[NB]Das Abkommen mit den USA verfolgt last, but not least dieselben Ziele wie das Prümer Abkommen, ist aber auf den Austausch von DNA-Profilen und Fingerabdrücken beschränkt. Der Austausch wird über die gleiche technische Infrastruktur wie für die europäischen Länder stattfinden. Ausserdem ist die Umsetzung des Abkommens "Preventing and Combating Serious Crime" eine der Bedingungen dafür, dass die Schweiz weiterhin am Visa Waiver Program teilnehmen kann.

    Abschliessend eine letzte Hintergrundinformation: Das Prümer Abkommen ist keine Schengen-Weiterentwicklung. Die Beteiligung ist für unser Land freiwillig.

    Ich danke Ihnen deshalb, wenn Sie bei der Abstimmung der Empfehlung der FDP-Liberalen Fraktion folgen und zu den Vorlagen Ja sagen.

  • Redetext
    Fabien Fivaz(Die Grünen)
    Schweiz

    De nature, nous sommes relativement suspicieux eu égard aux accords internationaux dans le domaine de la sécurité. Ils posent des problèmes en termes de protection des droits fondamentaux et de protection des données. La transmission d'empreintes digitales ou de données liées à l'ADN n'est pas anodine. Elle doit être fortement encadrée. Les bénéfices escomptés en termes de sécurité doivent être élevés pour justifier ces échanges.

    Les trois accords dont nous discutons aujourd'hui ne font pas vraiment exception à la règle. L'accord avec les Etats-Unis, dit "Preventing and Combating Serious Crime", permettra d'automatiser l'échange de données dans le cas des empreintes ADN et digitales. Cet accord est problématique lorsque la transmission d'informations est susceptible d'entraîner une condamnation à mort. En effet, si la Suisse a aboli la peine capitale, ce n'est pas le cas des Etats-Unis. Au 1er avril 2020, plus de 2600 personnes attendaient dans le couloir de la mort et 32 condamnations à mort ont été prononcées en 2019. La Suisse a toutefois obtenu la garantie qu'elle pourra refuser de transmettre les informations en cas de doute. Permettez-nous de penser que c'est une maigre consolation, parce qu'en règle générale, la condamnation viendra largement après la transmission des données.

    A l'inverse, l'accord fait l'objet d'un catalogue de délits assez serré pour lesquels l'échange de données sera possible, ce que nous saluons. La Suisse n'a d'ailleurs pas tellement le choix: l'extension de l'accord "Preventing and Combating Serious Crime" est indispensable si nous voulons continuer à faire partie du "Visa Waiver Program" qui évite aux ressortissants suisses de devoir demander un visa pour un séjour de courte durée aux Etats-Unis.

    L'accord relatif à la coopération Prüm avec les pays européens est moins problématique. Il comble un vide. L'échange d'informations entre les Etats européens est aujourd'hui laborieux; il s'en trouvera très largement simplifié. Le système a en outre été pensé pour respecter au mieux les données. Le système n'interconnecte pas les données entre les différents pays, mais permet de savoir quel pays détient les informations importantes. La demande est donc ensuite ciblée et conforme au système actuel. Nous saluons également la volonté de collaborer systématiquement, pour les trois accords, avec le Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence.

    Pour toutes ces raisons, le groupe des Verts entrera en matière sur les projets et les acceptera au vote sur l'ensemble.

  • Redetext
    Min Li Marti(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Das Prümer Abkommen und das Eurodac-Protokoll sollen die internationale Zusammenarbeit bei der Kriminalitätsbekämpfung stärken sowie den Informationsaustausch zwischen Schweizer Strafverfolgungsbehörden und jenen der EU verbessern. Dabei geht es um den automatisierten Abgleich mit anderen nationalen Datenbanken, beispielsweise bei der Abfrage von DNA-Profilen, Fingerabdrücken oder Fahrzeugdaten.

    Neben einer Zusammenarbeit mit Europa umfasst diese Vorlage auch ein Abkommen mit den USA. Dieses verfolgt dieselben Ziele wie das Prümer Abkommen. Es geht hier nicht um vernetzte Datenbanken, sondern darum, dass man Informationen erhält, wenn eine Spur in einer anderen nationalen Datenbank gefunden wird; ich werde später noch darauf eingehen. Diese Zusammenarbeit kann Ermittlungen beschleunigen. Verbindungen zwischen Straftaten in der Schweiz und im Ausland können schneller festgestellt werden. Das hilft auch bei der Erkennung von Seriendelikten oder Mustern in der Vorgehensweise von kriminellen Organisationen. Wie uns ausgeführt wurde, wurde in anderen Ländern wie beispielsweise Österreich eine höhere Aufklärungsrate durch die Beteiligung an der Prümer Zusammenarbeit festgestellt.

    Für die SP ist klar, dass eine internationale Zusammenarbeit für die Schweizer Polizei zentral ist. Dabei ist für die SP auch immer wichtig, dass der Datenschutz eingehalten [PAGE 1924] wird und dass die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen auch vom Edöb überwacht wird; das ist hier der Fall. Im Moment sieht die Prümer Zusammenarbeit keinen automatischen Austausch von Personendaten vor. Wenn es in einem Land in der Datenbank einen Treffer gibt, wird das andere Land automatisch informiert. Das erste Land muss, wenn es die Informationen haben will, nach den gesetzlichen Grundlagen eine Anfrage starten; dort sind dann auch die datenschutzrelevanten Bestimmungen anwendbar.

    Es gibt jetzt Bestrebungen, die Prümer Zusammenarbeit zu erweitern. Dies bedingt aber eine Änderung des Gesetzes, über die wir dann noch einmal beraten und die wir als SP-Fraktion kritisch begleiten werden.

    Wir werden hier aber eintreten und der Vorlage zustimmen, und wir bitten Sie, dies auch zu tun.

  • Redetext
    Alois Gmür(Die Mitte)
    Schweiz

    Die Mitte-Fraktion unterstützt die drei Bundesbeschlüsse. Die kriminellen Organisationen sind heute sehr gut vernetzt und mobil. Kriminalität kennt keine Landesgrenzen und ist international. Um diese internationale Kriminalität zu bekämpfen, braucht es auch eine gut organisierte internationale Zusammenarbeit unter den Staaten. Die Staaten müssen in der Lage sein, gleich gut organisiert zu handeln wie die kriminelle Gegenpartei. Es braucht Abkommen wie diese, die wir jetzt beraten.

    Die Mitte-Fraktion will, dass die für die Sicherheit zuständigen Organe der Staaten international einfach und schnell ermitteln können; die Informationen müssen zwischen den beteiligten Staaten innerhalb Europas, aber auch mit den USA schnell und effizient hin- und herfliessen können. Langwierige und aufwendige Verfahren sind oft mit viel informellem und bürokratischem Aufwand verbunden und daher zeitaufwendig und nicht zielführend.

    Heute fragen praktisch alle europäischen Länder DNA-, Fingerabdruck- und Fahrzeuginformationen über das Prümer Abkommen ab. Die Mitte-Fraktion unterstützt es, dass sich auch die Schweiz hier beteiligt. Die Art und Weise der Ermittlungen entwickelt sich. Unser Land muss hier mithalten können.

    Wir sind davon überzeugt, dass Verbindungen zwischen Straftaten in der Schweiz und solchen im Ausland schneller hergestellt werden können. Seriendelikte und Vorgehensweisen krimineller Organisationen können dank dem Prümer Abkommen rascher erkannt und aufgedeckt werden.

    Der Datenschutz muss auch hier mit Augenmass angewendet werden, er darf letztlich nicht zum Täterschutz verkommen. Es ist richtig, dass der Strafverfolgungsbehörde nicht in jedem Fall der Zugriff auf die zur Verfügung stehende Eurodac-Datenbank erlaubt wird. Das ist nur dann gestattet, wenn es um die Verhütung und Aufdeckung schwerwiegender Straftaten geht oder wenn der Verdacht besteht, dass eine Straftat mit terroristischem Hintergrund begangen wurde.

    Die Mitte-Fraktion will die internationale Kriminalität effizient bekämpfen. Diese Vorlagen erhöhen die Sicherheit, national und international.

    Wir sind deshalb für Eintreten und unterstützen die Vorlagen. Ich bitte Sie, dies auch zu tun.

  • Redetext
    David Zuberbühler(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Das vorliegende Geschäft hat eine ellenlange amtliche Bezeichnung, weshalb ich darauf verzichte, den Titel in voller Länge zu nennen. Zusammengefasst kann aber festgehalten werden, dass es bei den drei Bundesbeschlüssen um die grenzüberschreitende Kriminalität und in diesem Zusammenhang um die Kriminalitätsbekämpfung geht, die verstärkt werden soll.

    Aus Sicht der SVP-Fraktion bleibt die Kontrolle der Schweizer Grenze, wie sie zur Bekämpfung von Kriminalität vor dem Beitritt zum Schengen-Raum geschützt worden ist, das effektivste Mittel - eigentlich. Denn mit dem vom Souverän im Jahr 2005 in einer Volksabstimmung akzeptierten Beitritt zum Schengen-Raum und dem damit verbundenen Wegfall der systematischen Kontrollen der Pässe und Identitätskarten bzw. dem damit verbundenen Ersatz durch die Schleierfahndung und die mobilen Personenkontrollen im Grenzraum und in internationalen Zügen muss jetzt die Erleichterung der Polizeiarbeit in den Vordergrund rücken. Dabei ist ein rascher Abgleich von DNA-Profilen und Fingerabdruckdaten notwendig, weil diese für ergebnisorientierte Ermittlungen entscheidend sind. Die drei Abkommen sind dabei ein Schritt in die richtige Richtung. Aus Sicht der SVP-Fraktion sind diese Abkommen zudem geeignet, um den Terrorismus und die grenzüberschreitende Kriminalität wirksamer zu bekämpfen.

    Mit dem Prümer Abkommen - es handelt sich hierbei nicht um ein EU-Abkommen - bzw. dem Eurodac-Protokoll zwischen der Schweiz und der EU wird eine Erleichterung dahingehend stattfinden, dass beispielsweise DNA-Daten innerhalb weniger Minuten verfügbar sein werden. Die wichtigste Erkenntnis dabei ist, dass die Chancen hoch sind, dass mit diesem Abkommen einerseits alte Verbrechen aufgedeckt und andererseits aktuelle Verbrechen rascher aufgeklärt werden können. Da sich der automatisierte Austausch bei DNA-Profilen und daktyloskopischen Daten nur auf "kein Treffer" oder "Treffer" beschränkt, der Informationsaustausch über Amtshilfe erfolgen muss und die Aufsichtsrechte beim Edöb liegen, ist das Abkommen auch aus datenschutztechnischer Sicht vertretbar.

    Momentan können die Schweizer Polizeibehörden für die Erlangung von Informationen zu DNA-Profilen oder Fingerabdruckdaten auf internationaler Ebene nicht auf einen automatisierten Abgleich mit anderen nationalen Datenbanken in Europa zurückgreifen. Sie müssen in jedem Land einzeln nachfragen, ohne zu wissen, ob ein Land über relevante Informationen verfügt, und ohne Garantie, letztlich auch eine Antwort zu erhalten. Für eine wirksame und umfassende internationale Zusammenarbeit, insbesondere bei der Bekämpfung von Terrorismus und schweren Straftaten, ist es aber von grundlegender Bedeutung, dass präzise Informationen rasch und effizient ausgetauscht werden können.

    Abkommen, die den Austausch von DNA-Profilen, Fingerabdruckdaten oder Daten zu Fahrzeugen und deren Haltern begünstigen, sind für eine sichere Schweiz natürlich von Vorteil. Ein solches Abkommen, die Prümer Zusammenarbeit, vernetzt Schweizer Informationssysteme mit denen anderer europäischer Länder. Es handelt sich hierbei um das Fingerabdruck-Informationssystem, das DNA-Profil-Informationssystem und die Fahrzeug- und Fahrzeughalter-Datenbank.

    Ein weiteres Abkommen, das Eurodac-Protokoll, befugt die Strafverfolgungsbehörden, auf die Eurodac-Datenbank zurückzugreifen. In dieser werden die Fingerabdrücke von Personen gespeichert, die in einem Dublin-Staat ein Asylgesuch einreichen oder bei der illegalen Einreise in den Dublin-Raum aufgegriffen werden.

    Das dritte Abkommen namens "Preventing and Combating Serious Crime" sieht den automatisierten Austausch von DNA-Profilen und Fingerabdrücken zwischen der Schweiz und den USA vor. Es ist dem Prümer Abkommen inhaltlich ähnlich.

    Dschihadisten, Schwerkriminelle und sonstige Terroristen sind unter allen Umständen von der Schweiz fernzuhalten. Schliesslich, und das habe ich bereits eingangs erwähnt, vollzieht die Schweiz keine systematischen Grenzkontrollen mehr.

    Die SVP-Fraktion sieht in den Abkommen einen klaren Mehrwert für die Sicherheit der Schweiz und wird den drei Bundesbeschlüssen deshalb zustimmen.

  • Redetext
    François Pointet(Grünliberale Partei)
    Schweiz

    Vous l'avez entendu, cet objet n'a pas donné lieu à de grands débats et c'est pourquoi je me permettrai d'être assez bref.

    Actuellement, pour les autorités suisses, la comparaison automatisée avec d'autres banques de données nationales européennes pour obtenir des informations sur des profils ADN ou des empreintes digitales à l'échelle internationale n'est pas possible. Il est nécessaire d'interroger chaque pays individuellement, sans savoir si l'un d'eux dispose ou non d'informations pertinentes et sans aucune garantie de recevoir une réponse. C'est un problème important qui limite l'efficience de la lutte contre la criminalité.

    La mise en réseau de certains systèmes d'information suisses - profils ADN, empreintes digitales, informations sur les véhicules - avec ceux d'autres Etats européens, c'est l'objet de la coopération Prüm, remédie à ce problème. Cette connexion permettra aux autorités de poursuite pénale, en particulier aux polices suisses, de savoir dans les plus brefs délais, quelles autorités étrangères possèdent des informations pertinentes et, par la suite, de faire une demande ciblée aux pays concernés. Cette coopération Prüm permet aussi la conclusion du protocole Eurodac permettant aux autorités de poursuite pénale suisses d'accéder à des informations essentielles dans la résolution d'enquêtes liées au terrorisme ou à la criminalité grave.

    La problématique est la même avec les Etats-Unis, et c'est l'objectif de l'accord "Preventing and Combating Serious Crime" dans le cadre duquel l'échange d'informations est limité aux profils ADN et aux empreintes digitales.

    C'est pourquoi nous traitons en fait aujourd'hui de trois arrêtés: l'arrêté fédéral sur la coopération Prüm et le Protocole Eurodac; l'arrêté fédéral relatif au crédit d'engagement de 11 millions de francs nécessaires pour la mise en oeuvre; et l'arrêté fédéral sur l'accord avec les Etats-Unis.

    Durant les débats qui ont eu lieu en commission, plusieurs demandes de précisions ont été formulées, surtout au niveau de la protection et de la transmission des données sensibles. La commission n'a pas jugé utile de procéder à des auditions [PAGE 1923] supplémentaires et s'est contentée des précisions apportées durant la séance.

    La commission vous propose d'entrer en matière et d'accepter les trois arrêtés tels qu'ils sont présentés. Cette proposition d'acceptation générale a été décidée, et c'est à noter, à l'unanimité.

  • Redetext
    Edith Graf-Litscher(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Die Schweizer Polizei soll mit dem Prümer Abkommen wichtige Informationen rascher erhalten. Heute können die schweizerischen Polizeibehörden für die Erlangung von Informationen zu DNA-Profilen oder Fingerabdruckdaten auf internationaler Ebene nicht auf einen automatisierten Abgleich mit anderen nationalen Datenbanken in Europa zurückgreifen. Sie müssen also in jedem Land einzeln nachfragen, ohne zu wissen, ob ein Land über relevante Informationen verfügt, und ohne Garantie, eine Antwort zu erhalten. Die Vernetzung der entsprechenden schweizerischen Informationssysteme mit jenen von anderen europäischen Staaten, wie es die Prümer Zusammenarbeit vorsieht, kann diese Lücke schliessen. Sie wird es erlauben, innert kurzer Zeit festzustellen, welche ausländischen Behörden über relevante Informationen verfügen, und sich positiv auf die Ermittlung und Identifizierung gesuchter, vermisster oder verstorbener Personen sowie auf die entsprechende Informationsbeschaffung auswirken.

    Am 27. Juni 2019 wurde das Abkommen zur Beteiligung an der Prümer Zusammenarbeit in Brüssel unterzeichnet. Es handelt sich dabei nicht um eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes; die Beteiligung ist für die Schweiz deshalb freiwillig. Allerdings ist es wichtig zu wissen, dass heute schon praktisch alle europäischen Staaten DNA-Profile, Fingerabdrücke und Fahrzeugdaten über die Prümer Zusammenarbeit austauschen.

    Steht die Schweiz hier abseits, dürfte sich dies künftig negativ auf den polizeilichen Informationsaustausch mit den EU-Mitgliedstaaten auswirken, da Kriminalität bekanntlich nicht vor den Landesgrenzen haltmacht. Umso wichtiger ist deshalb bei der Kriminalitätsbekämpfung die internationale Zusammenarbeit. Diese soll mit dem Prümer Abkommen und dem Eurodac-Protokoll verstärkt und damit der Informationsaustausch zwischen den Schweizer Strafverfolgungsbehörden und denjenigen der EU-Mitgliedstaaten künftig effizienter und schneller werden. Dadurch erhält die Polizei wesentliche Informationen rascher.

    Finden Schweizer Ermittlungsbehörden heute DNA-Spuren an einem Tatort, werden diese zuerst mit der nationalen DNA-Datenbank abgeglichen. Gibt es keinen Treffer, können die DNA-Spuren mit den Datenbanken anderer Länder abgeglichen werden. Heute ist ein solcher Abgleich aufwendig und langwierig: Die Anfrage muss via Interpol an alle Länder einzeln verschickt werden. Mit dem Prümer Abkommen wird mit einer einzigen Anfrage künftig ein automatisierter Abgleich der Datenbanken aller beteiligten EU-Länder ausgelöst. Ergibt eine DNA-Spur oder ein Fingerabdruck in der Datenbank eines anderen Landes einen Treffer, erhalten die Schweizer Strafverfolgungsbehörden direkt eine Meldung und können bei diesem Land weitere Informationen anfordern.

    Das Abkommen ist ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von organisierter und transnationaler Kriminalität sowie von Terrorismus und verbessert die Sicherheit in unserem Land. Die Einhaltung des Datenschutzes war in der Kommission auch ein Thema. Es wurde uns versichert, dass der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte in seiner Aufsichts- und Kontrollfunktion in der ganzen Phase der Botschaftserstellung involviert war.

    Die Umsetzung des Prümer Abkommens ist eine Voraussetzung für die Inkraftsetzung des Eurodac-Protokolls. Dieses sieht vor, dass Strafverfolgungsbehörden auf die Datenbank zugreifen können, in der die Fingerabdrücke von Personen gespeichert sind, die in einem Dublin-Staat ein Asylgesuch gestellt haben oder die beim Versuch aufgegriffen worden sind, unerlaubt in den Dublin-Raum einzureisen. Der Zugriff auf diese Datenbank ist lediglich zur Prävention und Aufdeckung schwerwiegender Straftaten sowie in Fällen gestattet, in denen der Verdacht auf einen terroristischen Hintergrund besteht.

    Ihre Kommission ist einstimmig auf das Geschäft eingetreten und hat den Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit zur Umsetzung des Programms Prüm Plus, welcher das Prümer Abkommen, das Eurodac-Protokoll und das Abkommen "Preventing and Combating Serious Crime" beinhaltet, in der Gesamtabstimmung einstimmig mit 22 zu 0 Stimmen angenommen.

    Damit der internationale Datenaustausch von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden verstärkt wird und die Schweizer Polizei rascher zu den wichtigen Informationen zum Aufklären von Straftaten und Verbrechen kommt, empfiehlt Ihnen Ihre Kommission einstimmig, auf das Geschäft einzutreten und den drei Bundesbeschlüssen zuzustimmen.

  • Redetext
    Andreas Aebi(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz
  • Abstimmung
    Discurso
    Schweiz
  • Redetext
    Thomas Hefti(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Abstimmung
    Discurso
    Schweiz

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