Bundesgesetz über Bauprodukte. Totalrevision
(13.076)- Abstimmung
- RedetextRuedi Lustenberger(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
- RedetextRuedi Lustenberger(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
- Abstimmung
- RedetextChristophe Darbellay(Die Mitte)Schweiz
La majorité de la commission considère que le compromis proposé par le Conseil fédéral est parfaitement acceptable. Ces dispositions sont en vigueur dans l'Union européenne depuis le 1er juillet 2013. Par conséquent, si les producteurs suisses doivent les appliquer à partir du 30 juin 2015, ils ont déjà un délai supplémentaire. Vouloir prolonger ce délai transitoire de trois ans et demi, ce serait exagéré et cela mettrait potentiellement des entreprises en difficulté.
Aujourd'hui déjà, l'Union européenne aurait théoriquement la possibilité de bloquer un certain nombre de produits de construction à la frontière. Elle aurait même théoriquement la possibilité, dans le cadre de la surveillance, de retourner ces produits de construction à l'expéditeur. C'est véritablement un mauvais service que vous rendez aux petites et moyennes entreprises en soutenant ce genre de proposition de minorité. Je ne sais pas ce que le rating de l'Union suisse des arts et métiers en retiendra, mais la majorité de la commission en tout cas estime que c'est une fausse bonne idée.
Elle vous enjoint à refuser cette proposition de minorité par 17 voix contre 7.
- RedetextBeat Jans(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Die Kommissionsmehrheit bittet Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen; die Kommission hat mit 17 zu 7 Stimmen entschieden.
Eine Verlängerung der Umsetzungsfrist um dreieinhalb Jahre würde unser Exportgewerbe benachteiligen. Das ist der Grund, warum wir überzeugt sind, dass das ein schlechter Entscheid wäre. Wir bitten Sie deshalb, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
- RedetextEveline Widmer-Schlumpf(Bürgerlich-Demokratische Partei)Schweiz
Nur ganz kurz: Die EU-Bauprodukteverordnung ist seit 1. Juli 2013 in Kraft, sie kommt in der EU voll zur Anwendung. Schweizer Exporteure und Dienstleistungserbringer im Bauproduktebereich haben auch bereits gemerkt, dass das so ist. Wir haben zum Ausdruck gebracht, dass wir möglichst bald eine äquivalente Regelung schaffen wollen - darum haben wir eine gewisse Schonfrist. Wenn wir aber sagen würden, wir würden unser Recht dann in drei, fünf oder zehn Jahren anpassen, dann könnte das sehr schnell ändern. Es könnte dazu führen, dass Schweizer Produkte am Zoll zurückbehalten oder im Rahmen der Marktüberwachung zurückgewiesen würden und man eine EU-konforme Regelung verlangen würde. [PAGE 200]
Bauen Schweiz hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es wichtig ist, möglichst zu vermeiden, was sonst resultieren würde, nämlich ein einseitiger Marktzugang für europäische Produkte auf der Grundlage des Cassis-de-Dijon-Prinzips, und bald gleich lange Spiesse zu schaffen.
Ich möchte Sie im Interesse unserer exportierenden Wirtschaft bitten, hier wirklich für gleich lange Spiesse zu sorgen.
- RedetextRuedi Lustenberger(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
- RedetextSylvia Flückiger-Bäni(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Ich äussere mich zum vierten und letzten Mal. Dieser Antrag wird übrigens auch vom Schweizerischen Gewerbeverband und von Lignum unterstützt; ich gehe davon aus, dass Sie die Unterlagen, die Sie erhalten haben, gelesen haben. Es geht um die Übergangsbestimmungen. Die Übergangsfrist sollte ein bisschen länger dauern. Vorgesehen ist eine Frist bis zum 30. Juni 2015. Ich möchte Ihnen beliebt machen, diese Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2018 auszudehnen. Eine Übergangsfrist von nur einem Jahr reicht in keinem Fall aus, um all diese Anpassungen vorzunehmen. Deshalb beantrage ich, hier eine entsprechend längere Übergangsfrist, also bis zum 31. Dezember 2018, vorzusehen.
Man muss hier beachten, dass letztlich das europäische Normenwerk weitgehend übernommen werden muss. Übrigens würde mich wirklich interessieren, ob die EU sich mit der Umsetzung auch schon so beeilt hat und ob das Gesetz wirklich überall angewendet wird - ich glaube nicht! Für die KMU, die weitgehend im Binnenmarkt tätig sind, entsteht durch die Übernahme innert der vorgesehenen, extrem kurzen Frist ein unverhältnismässiger Zeitdruck. Bei einigen Produkten wird zudem neu eine Fremdüberwachung durch eine notifizierte Stelle gefordert. Bei der Einführung der Fremdüberwachung wurden in Europa mehrjährige Übergangsfristen gewährt. Auch nach Ablauf dieser Fristen sind bei Weitem noch nicht alle Firmen zertifiziert, weil die erforderlichen Kapazitäten fehlen. In der Schweiz gibt es bis heute Bereiche, für die keine notifizierten Stellen existieren. Bevor sich die Firmen einer Fremdüberwachung unterziehen können, müssen diese Stellen erst geschaffen werden, damit nicht alle Produzenten gezwungen werden, diese Überwachung durch ausländische Firmen vornehmen zu lassen.
Deshalb bitte ich Sie dringend, dem Antrag der Minderheit betreffend eine verlängerte Übergangsfrist zuzustimmen.
- RedetextRuedi Lustenberger(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
- Abstimmung
- RedetextBeat Jans(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Die Kommission lehnte diese beiden Anträge ab, jenen der Minderheit Flückiger Sylvia mit 17 zu 7 Stimmen und jenen der Minderheit Baader Caspar mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Beim Antrag der Minderheit Flückiger Sylvia haben wir wiederum das Gefühl, dass das, was sie eigentlich will, mit dieser Formulierung nicht erreicht wird. Abgesehen davon wäre unser Recht dann nicht mehr äquivalent mit dem Recht, mit dem wir es eigentlich verbinden wollen. Die Formulierung würde nun tatsächlich dazu führen - zumindest kann man das so auslegen -, dass Produkte von dieser Leistungserklärung ausgenommen werden, sobald eine Fachperson sie installiert hat. Das wären dann in der Schweiz wahrscheinlich fast alle. Somit sehen wir wirklich einen grossen Widerspruch zu dem, was wir eigentlich wollten, nämlich eine Harmonisierung mit den Regeln der EU. Wie es die Frau Bundesrätin gut gesagt hat: Wir riskieren da auch, dass Fachpersonen aus dem Ausland eingeflogen werden und das besonders günstig machen.
Zum Minderheitsantrag Baader Caspar ist eigentlich schon alles gesagt. Es besteht eigentlich dieselbe Problematik wie beim letzten Minderheitsantrag Baader Caspar. Wir lehnten diesen Antrag deshalb mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.
- RedetextEveline Widmer-Schlumpf(Bürgerlich-Demokratische Partei)Schweiz
Ich bitte Sie auch, bei beiden Anträgen die Mehrheit zu unterstützen.
Zuerst zum Antrag der Minderheit Flückiger Sylvia zu Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a: Auch hier wären wir nicht mehr äquivalent mit der Bauprodukteverordnung der EU, wenn wir das so formulieren würden, wie es Frau Nationalrätin Flückiger vorschlägt. Mit der von ihr beantragten Formulierung würden fast alle Handelsprodukte von Ausnahmeregelungen profitieren, es gäbe praktisch für keine Produkte mehr eine Leistungserklärung. Den Nachteil hätten die Konsumenten und auch Planer und Bauherren zu tragen. Diese hätten in der Folge deutlich weniger Informationen über das Produkt, und sie hätten Mühe, ihre eigene Verantwortung auch wahrzunehmen. Mit diesem Antrag könnten Sie auch das Ziel des KMU-Schutzes nicht erreichen, und das ist ein Ziel, das viele anstreben. Dieser Antrag hätte nämlich zur Folge, dass Fachpersonen aus dem Ausland ein Produkt zu Dumping-Preisen einbauen könnten, das sie möglicherweise sogar vorher selber importiert hätten. Das wäre die Schlussfolgerung aus diesem Antrag.
Im Wesentlichen gilt diese Argumentation auch für den Minderheitsantrag zu Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe abis. Ich möchte Sie auch dort bitten, der Mehrheit zuzustimmen.
- RedetextRuedi Lustenberger(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
- RedetextCaspar Baader(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Hier geht es noch einmal um die Kleinstunternehmen, und zwar unabhängig davon, ob Sie bei Artikel 2 Ziffer 27 meiner Minderheit gefolgt sind oder nicht. Mit diesem Minderheitsantrag sollen die Kleinstunternehmen explizit und definitiv von der Pflicht zur Erstellung von Leistungserklärungen ausgenommen werden, damit sie von den Zusatzkosten für Prüfungen und von der zusätzlichen Bürokratie, die solche Leistungserklärungen mit sich bringen, befreit werden. Dies ist im bundesrätlichen Entwurf nicht so festgelegt worden: Gemäss Artikel 5 Absatz 3 Litera b kann der Bundesrat für Kleinstunternehmen lediglich Verfahrensvereinfachungen vornehmen, er kann sie aber nicht befreien. Diese Gesetzesbestimmung erteilt dem Bundesrat lediglich die Kompetenz, dies zu tun. Es ist für den Bundesrat also fakultativ, auf dem Verordnungsweg für Kleinstunternehmen Vereinfachungen vorzusehen. Diese Bestimmung hat keinen zwingenden Charakter, und darum geht es mir: Ich möchte, dass die KMU definitiv entlastet werden von dieser Pflicht zur Erstellung und Abgabe einer Leistungserklärung.
Wenn Sie das mit mir wünschen, bitte ich Sie um Unterstützung für meine Minderheit.
- RedetextSylvia Flückiger-Bäni(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Herr Jans, immerhin kann man aus einem Apfelbaum noch Bretter sägen. Mit einer Stechpalme geht das natürlich nicht. (Zwischenruf Jans: Nicht einmal Tee!) Ja, richtig, man kann nicht einmal Tee daraus machen - aber sie sticht ungemein!
Ich möchte noch eine generelle Bemerkung zu den KMU machen: Deutsche KMU haben bis zu 200 Mitarbeiter. Bei uns wären das Grossunternehmen. Ich sage Ihnen das, damit Sie sich das Verhältnis ein bisschen besser vorstellen können und besser verstehen, weshalb ich hier kämpfe.
Gemäss Artikel 5 sollen die Leistungsdeklarationen dem Kunden insbesondere bei Handelsprodukten Informationen über die Produkteigenschaften liefern. Wenn für einen definierten Auftrag Produkte direkt vom Produzenten zum Verarbeiter gehen, werden die Produkteigenschaften im Vertragswerk - auf Basis der gültigen Norm - festgelegt und müssen deshalb nicht mehr zusätzlich deklariert werden. KMU, welche auftragsbezogene Fertigungen und in der Regel keine Serienanfertigungen machen, können administrativ entlastet werden.
Entgegen der bundesrätlichen Formulierung kann hier die auftragsbezogene Fertigung auf die ganze Verarbeitungskette ausgedehnt werden. Die vorgesehene Vereinfachung bezieht sich nur auf Hersteller, welche das hergestellte Produkt direkt selbst einbauen. Eine wirkliche Vereinfachung entsteht aber erst dann, wenn auch die Vorlieferanten - wenn sie spezifisch auftragsbezogen fertigen - von dieser Bestimmung profitieren können.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung.
- RedetextRuedi Lustenberger(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
- Abstimmung
- RedetextChristophe Darbellay(Die Mitte)Schweiz
Nous abordons à l'article 2 les chiffres 21, 22 et 27 avec les minorités Flückiger Sylvia, respectivement la minorité Baader Caspar. Ces propositions qui visent à une meilleure compatibilité avec les besoins et les attentes des petites et moyennes entreprises sont toutes légitimes et partent certainement d'une bonne intention. La majorité de la commission - avec des majorités très claires - estime que ces propositions mettraient en danger l'objectif principal et prioritaire de cette loi, à savoir une équivalence entre la législation suisse et la législation européenne.
Il n'est pas pensable dans un tel contexte, lorsque on vise l'équivalence, d'introduire ce genre de dispositions de manière unilatérale, en plus s'il s'agit, quelque part, de points qui sont des points de détail et que par conséquent cela mettrait en danger le tout. Est-ce que le jeu en vaut bien la chandelle? Cette question se pose d'autant plus que le Conseil fédéral, lorsqu'il a dû répondre à une motion déposée par votre commission sur la question de la définition de la microentreprise - c'est le sujet de la proposition de la minorité Baader Caspar à l'article 2 chiffre 27 - s'est déclaré prêt à enjoindre ses offices compétents à discuter avec les commissions et avec l'Union européenne pour que cette définition de la microentreprise prenne en compte les 3 millions de francs de chiffre d'affaires annuel mais ne prenne pas en compte le nombre d'employés ou encore le total du bilan annuel. C'est une bonne nouvelle de ce point de vue là, nous estimons donc qu'il faut régler cette question en accord avec [PAGE 198] l'Union européenne et non pas de manière unilatérale en lui imposant un diktat.
Concernant la proposition de la minorité Flückiger Sylvia, aux chiffres 21 et 22, je crois que la commission lui a donné assez peu d'espoir. Il s'agit ici, pour elle, de réinventer la notion de distributeur et la notion d'importateur. Elle nous propose sa définition de l'étranger et sa définition de l'Union européenne. L'essai est louable et intéressant, peut-être même original venant de cette source, mais je crois que ce ne serait pas simplifier la vie des entreprises. Cette disposition légale veut simplifier la vie des entreprises. Si vous créez un double système, un système parallèle, il y aura plus de bureaucratie. Il y aura des doubles contrôles, il y aura des atermoiements et à la fin on n'aura pas un système qui sera équivalent, avec tous les problèmes que cela peut poser pour toutes les entreprises concernées. D'ailleurs, la branche ne s'y est pas trompée puisque Constructionsuisse et les milieux directement intéressés, qui ont été très étroitement impliqués, proposent tous de soutenir ces dispositions légales et de ne pas introduire des définitions supplémentaires.
- RedetextBeat Jans(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Die beiden Anträge der Minderheit Flückiger Sylvia wollen eigentlich dasselbe: Sie wollen die Kleinunternehmen in der Schweiz entlasten, sie verwenden dasselbe Instrument, sie versuchen, die Definitionen, die jetzt vorgegeben sind, zu ändern. Sie möchten, dass die Definition des Begriffs "Händlerin" bzw. des Begriffs "Importeurin" geändert wird, und zwar dahingehend, dass diese Begriffe nicht berücksichtigt werden für Produkte, die weder in der Schweiz noch in der EU hergestellt wurden.
Zunächst ist es grundsätzlich problematisch - wir haben es gehört -, diese Definitionen ändern zu wollen. Wenn wir in unseren Gesetzen einheitliche Standards, einheitliche Konformitätsbewertungen, aber unterschiedliche Begriffsdefinitionen haben, ist das schon mal grundsätzlich ein Problem. Jetzt gibt es aber bei diesen Anträgen - die Mehrheit der Kommission konnte mit diesem Vorgehen nichts anfangen - auch ein konkretes Problem: Es kann ja nicht sein, dass jemand, der Produkte von einem Drittstaat importiert, per Definition kein Importeur oder kein Händler mehr ist! Das kann nicht die Lösung sein. Wir haben den Eindruck, dass es sich um ein Missverständnis handelt; der Schuss geht nach hinten los. Tatsächlich würde, wenn nun die Begriffe "Händlerin" und "Importeurin" auf solche juristische Personen limitiert würden, die mit in der Schweiz oder in der EU hergestellten Bauprodukten handeln, eine Benachteiligung der Schweizer Handelsakteure erfolgen, und zwar eine einseitige. Das scheint uns jetzt wirklich auch nicht im Sinne der Absenderin dieser Anträge zu sein, Ihr Anliegen geht so einfach nicht auf. Ich befürchte, dass das Apfelbäumchen, das Sie da am Tage vor dem Untergang noch pflanzen wollen, eher eine Stechpalme ist.
Zum Antrag der Minderheit Baader Caspar: Er möchte, dass der Begriff "Kleinstunternehmen" auch in den Begriffsdefinitionen des Gesetzes neu definiert werde. Wir von der Kommissionsmehrheit finden nun tatsächlich, dass die Definition, die Herr Baader vorschlägt, eigentlich besser wäre. Er sagt, man solle das nicht an der Jahresbilanz festmachen und auch nicht an der Anzahl der Mitarbeiter, sondern am Umsatz mit Bauprodukten. Wir sind uns da einig: Das wäre eigentlich im Zusammenhang mit dem Bauproduktehandel sinnvoller. Aber, Herr Baader, mit Verlaub, trotz Ihrer Grundsatzrede, die Sie da gehalten haben, von wegen Schande des autonomen Nachvollzugs, von wegen Bürokratieabbau, von wegen ausbleibende Gesetzgebungspraxis, die unrühmlich sei - mit Verlaub: Sie ändern mit Ihrem Antrag praktisch nichts, es ist nur eine Nuance in der Definition. Vor allem aber schaffen Sie, wie gesagt, eine Diskrepanz, einen Unterschied, sodass wir wieder Rechtsunsicherheit haben, weshalb der Schuss nach hinten losgeht.
Inhaltlich meinen wir aber, dass es sinnvoller wäre, in Zukunft diesen Begriff so zu definieren - allerdings gemeinsam mit unseren bilateralen Partnern -, weshalb wir diese Motion in der Kommission losgeschickt haben und den Bundesrat beauftragen wollen, entsprechende Änderungen dann in den Verhandlungen einzubringen. Uns ist signalisiert worden, dass es in der EU wahrscheinlich auch einen gewissen Wunsch gibt, diesen Begriff "Kleinstunternehmen" noch einmal anzuschauen; dann könnte man das gemeinsam regeln, in Harmonie, was aus unserer Sicht der richtige Weg wäre.
Wir haben die Anträge Flückiger Sylvia jeweils mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung und den Antrag Baader Caspar mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
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