Für eine Aufhebung des Planungsstopps bei der Bahn 2000, zweite Etappe (3. Juradurchstich Wisenberg)
(07.304)- Eingereichter Text
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Aargau folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesversammlung wird ersucht, im Rahmen der "Zukünftigen Entwicklung der Bahninfrastruktur" (ZEB) Artikel 2 Buchstabe c des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1986 betreffend das Konzept Bahn 2000 als Gesetzesgrundlage unverändert zu belassen. Damit soll erreicht werden, dass der entwicklungshemmende Schienenkapazitätsengpass im Nord-Süd-Verkehr durch eine geeignete Juraquerung, vorzugsweise durch den Bau des Wisenbergtunnels (Olten-Liestal), beseitigt wird. Zudem muss die Realisierung des durchgehenden Vierspurausbaus Olten-Aarau mit dem Eppenbergtunnel im Rahmen der ZEB-Botschaft in erster Priorität beschlossen werden.
- Titel des GeschäftesFür eine Aufhebung des Planungsstopps bei der Bahn 2000, zweite Etappe (3. Juradurchstich Wisenberg)
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