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Personalwesen, Besoldungskosten/Festlegen Budgetgrundlagen

(18143)Bericht und Antrag
Gemeindeparlament Olten (SO)10 dic 2002
Perfil
Estado
Bericht und Antrag
Número
18143
Inicio
10 dic 2002
Referencias y fuente
Registro oficial
Perfil oficial
ID externo
18143
Cronología(6)
Textos(11)
  • BeschreibungHTML
    19 de noviembre de 2008
    Mit 43:4 Stimmen wurde Eintreten beschlossen.

    Ein Antrag der Grünen auf 2,7% Lohnanpassung wurde abgelehnt.

    Mit 39:3 Stimmen bei 3 Enthaltungen wurde dem Antrag des Stadtrates zugestimmt.
  • BeschreibungHTML
    21 de noviembre de 2007
    Sehr geehrte Frau Präsidentin
    Sehr geehrte Damen und Herren

    Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgenden Bericht und Antrag:

    1. Ausgangslage

    Gestützt auf Art. 22 Personalreglement legt das Gemeindeparlament auf der Summe der Gehälter und Zulagen des Gemeindepersonals allfällige Lohnanpassungen fest. In den letzten drei Jahren wurden Lohnanpassungen für das städtische Personal wie folgt gewährt:

    2005 1,5%
    2006 1,0%
    Zusätzlich wurde im Budget 2006 für die Umsetzung der Besoldungsrevision eine einmalige Rückstellung in Höhe von 0,5 % der gesamten Lohnsumme des städtischen Personals vorgenommen.
    2007 1,1%

    An der Sitzung vom 27. September 2007 hat sich das Parlament im Rahmen der Beratung der geplanten Teilrevision des Personalreglements dafür ausgesprochen, dass es weiterhin jährlich über die Kaufkrafterhaltung beschliesst und dabei der aktuelle Landesindex der Konsumentenpreise nicht im Vordergrund steht.

    Die Prognosen der wichtigsten Ökonomen unseres Landes (UBS, CS, Seco, KOF, BAK, Créa) sagen zurzeit eine durchschnittliche Jahresteuerung 2008 von über 1% voraus. In den Budgetzahlen 2008 ist 1% eingerechnet.

    Die Besoldungsordnung für die Lehrkräfte richtet sich nach den kantonalen Vorschriften bzw. dem am 1.1.2005 in Kraft getretenen Gesamtarbeitsvertrag. Der Regierungsrat hat mit den Personalverbänden über die Lohnrunde 2008 partnerschaftlich verhandelt. Die Parteien einigten sich darauf, dass dem Staatspersonal auf 1.1.2008 eine Lohnerhöhung um 2 Prozent (0,7% Teuerungsausgleich und 1,3% Reallohnerhöhung) zugestanden wird.

    2. Antrag des Stadtrates

    Der Stadtrat beantragt dem Gemeindeparlament in Kombination mit der Besoldungsrevision auf Grund der prognostizierten Jahresteuerung eine Lohnanpassung für das Jahr 2008 von 1%.


    Beschlussesantrag:

    1. Dem städtischen Personal wird für das Jahr 2008 auf Grund der prognostizierten Jahresteuerung eine Lohnanpassung von 1% gewährt.

    2. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

    Olten, 15. Oktober 2007


    NAMENS DES STADTRATES VON OLTEN
    Der Stadtpräsident: Der Stadtschreiber:

    Ernst Zingg Markus Dietler
  • BeschreibungHTML
    21 de noviembre de 2007
    Mit 45:0 Stimmen wurde Eintreten beschlossen.

    Mit 29:17 abgelehnt wurde ein Antrag der Grünen/Ja auf eine Lohnanpassung von 1,5%.

    Mit 44:2 Stimmen zugestimmt wurde folgendem

    Beschluss:

    1. Dem städtischen Personal wird für das Jahr 2008 eine Lohnanpassung von 1% gewährt.

    2. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
  • BeschreibungHTML
    7 de diciembre de 2005
    Sehr geehrte Frau Präsidentin
    Sehr geehrte Damen und Herren

    Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgenden Bericht und Antrag:

    1. Ausgangslage

    Gestützt auf Art. 22 Personalreglement legt das Gemeindeparlament auf der Summe der Gehälter und Zulagen des Gemeindepersonals einen allfälligen Teuerungsausgleich fest. In den letzten drei Jahren wurde der Teuerungsausgleich für das städtische Personal wie folgt gewährt:

    2003 0,9%
    2004 0,5%
    2005 1,5%

    Zurzeit liegt die Jahresteuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise (Stand Ende September 2005) bei 1,4%.

    Eine Lohnsummenanpassung von einem Prozent beträgt für Verwaltung und Lehrkräfte rund Fr. 340'000.-- (zuzüglich Sozialleistungen). Die Besoldungsordnung für die Lehrkräfte richtet sich nach den kantonalen Vorschriften bzw. dem am 1.1.2005 in Kraft getretenen Gesamtarbeitsvertrag. Der Regierungsrat hat in diesem Jahr erstmals mit den Personalverbänden über die Lohnrunde 2006 partnerschaftlich verhandelt. Beide Parteien einigten sich darauf, dass dem Staatspersonal auf 1.1.2006 eine Lohnerhöhung um 1,5 Prozent zugestanden wird.

    Beim städtischen Personal fallen zudem die individuellen Stufenanstiege (Erfahrungsstufen) gemäss Art. 48 der in diesem Bereich noch gültigen AGO an. Diese Anstiege werden zum Teil durch die tiefere Einstufung von neu eintretenden Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Vergleich zu den ausgetretenen Personen kompensiert.

    Für das Budget 2006 ist im Personalbereich wie schon im Vorjahr eine Wahlmöglichkeit für die Ausrichtung der Anerkennungszulage in finanzieller Form oder in Form von Freizeit vorgesehen. Dafür wurde ein Betrag von Fr. 50’000.- aufgenommen.


    2. Anträge der Betriebskommission und der Personalverbände

    Mit Schreiben vom 17. Oktober 2005 beantragen die drei Personalverbände Personalverband Stadt Olten, vpod Gruppe Olten und VSPB Sektion Stadtpolizei Olten den vollen Teuerungsausgleich (damals aktuell 1,4%) und eine Reallohnerhöhung von 1,1%. Die BeKo hatte schon am 12. September 2005 eine Lohnanpassung inklusive Teuerungsausgleich von 2% beantragt.

    3. Antrag des Stadtrates

    Dem Stadtrat erscheint gegenwärtig eine wesentliche Reallohnerhöhung angesichts der laufenden strukturellen Besoldungsrevision, für die in der Investitionsrechnung ein Betrag vonFr. 200'000.- reserviert ist, nicht opportun. Er beantragt deshalb dem Gemeindeparla-
    ment – nicht zuletzt auch im Sinne einer Gleichbehandlung des städtischen Personals mit den Lehrkräften – eine Lohnanpassung von 1,5% respektive den Ausgleich der effektiven Teuerung, sollte diese über 1,5% betragen.


    Beschluss:

    1. Dem städtischen Personal wird für das Jahr 2006 eine Lohnanpassung von 1,5% gewährt respektive der Ausgleich der effektiven Jahresteuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise Stand November 2005 (im Vergleich zum Vorjahresstand November 2004), sollte diese über 1,5% betragen.

    2. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
  • BeschreibungHTML
    7 de diciembre de 2005
    Folgender Beschluss wurde gefasst:

    1. Dem städtischen Personal wird für das Jahr 2006 eine Lohnanpassung von 1% gewährt.

    2. Zusätzlich wird im Budget 2006 für die Umsetzung der Besoldungsrevision zu Gunsten des städtischen Personals eine Rückstellung in Höhe von 0,5% der gesamten Lohnsumme des städtischen Personals vorgenommen.

    3. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0