Antwort BR / Büro
In der parlamentarischen Debatte über die Teilrevision des Militärgesetzes betreffend die Artikel über die Bewaffnung in friedensunterstützenden Einsätzen der Armee wurde 2001 die Forderung laut, dass die Praxis im Feld durch eine ausserparlamentarische Kommission begleitet werden soll. Der Bundesrat hat am 21. April 2004 eine ausserparlamentarische Verwaltungskommission zur Beratung des EDA und des VBS für militärische Einsätze der Schweiz zur internationalen Friedensförderung (PSO-Kommission) eingesetzt. Diese Kommission berät das VBS und das EDA in politischen und konzeptionellen Fragen bei der Entsendung von schweizerischen Personen und Truppen für internationale militärische Friedensförderungseinsätze. Die Kommission setzt sich aus einem Präsidenten und zehn Mitgliedern zusammen.
Moderne Friedensoperationen müssen oft ein breites Aufgabenspektrum mit zivilen und militärischen Elementen erfüllen. Zivile und militärische Friedensförderung sind deshalb bei manchen Einsätzen eng verzahnt. Namentlich die Uno versucht, zivile und militärische Ressourcen in integrierten Missionen zu bündeln und kohärent einzusetzen. Auch für die Schweiz drängt sich bei der Teilnahme an Friedensoperationen vermehrt eine integrierte Betrachtungsweise auf. Zivile und militärische Aspekte von Friedensoperationen sollen sich optimal ergänzen und - unter Beachtung und Nutzung ihrer Unterschiede - aufeinander abgestimmt werden. EDA und VBS sind denn auch um eine engere Zusammenarbeit in diesem Bereich bemüht, und der Bundesrat unterstützt diesen ganzheitlichen Ansatz. Vor diesem Hintergrund wäre es grundsätzlich zu begrüssen, wenn sich die PSO-Kommission künftig neben dem Einsatz von Armeeangehörigen auch mit demjenigen von Zivilpersonen in Friedensoperationen befassen würde. Was jedoch die Publikation von Stellungnahmen und Berichten in der Öffentlichkeit betrifft, so ginge eine solche nach Auffassung des Bundesrates über die Hauptaufgabe der Kommission hinaus, welche darin liegt, das VBS und das EDA in Fragen der Entsendung von Personal in Friedensmissionen zu beraten.
Im Rahmen der Verwaltungsreform hat der Bundesrat mit dem Teilprojekt "ausserparlamentarische Kommissionen" eine Überprüfung dieser Kommissionen anhand der Notwendigkeit, Grösse, Zusammensetzung und Aufgabenerledigung angeordnet. Es ist möglich, dass als Folge dieser Überprüfung bestehende Kommissionen aufgelöst oder zusammengelegt werden. Ebenso sollen bis zu den Gesamterneuerungswahlen im Jahr 2007 grundsätzlich keine zusätzlichen Kommissionen mehr geschaffen und keine Vakanzen in Kommissionen mehr besetzt werden. Eine allfällige Erweiterung des Mandates der PSO-Kommission - und allenfalls auch der Kommission an sich - sollte daher erst nach Abschluss des Teilprojekts "ausserparlamentarische Kommissionen" geprüft werden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.