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Beschreibung

deTEXT
Grosser Gemeinderat (BE)20. September 2026

Zusammenfassung

Der Gemeinderat hat das Budget 2027 zuhanden des Grossen Gemeinderats verabschiedet. Bei Aufwendungen im allgemeinen Haushalt von Fr. 50.8 Mio. und Erträgen von Fr. 48.95 Mio. resultiert ein Aufwandüberschuss von Fr. 1.85 Mio. Die Steueranlage bleibt unverändert bei 1.35 Einheiten.
Die höheren Ausgaben sind insbesondere auf steigende Beiträge an die Lastenausgleiche (Mehraufwand von Fr. 1.59 Mio. gegenüber Vorjahr) sowie auf den steigenden Personalaufwand zurückzuführen. Bei den Steuern wird mit Mehreinnahmen von rund Fr. 0.72 Mio. gerechnet.
Für Investitionen sind im allgemeinen Haushalt Fr. 9.24 Mio. vorgesehen, vor allem für den Neubau der Kindergärten Steinibach, für weitere Vorhaben bei den Schulliegenschaften und für Strassensanierungen. In Wasser- und Abwasseranlagen sind zusätzliche Fr. 2.11 Mio. Nettoinvestitionen geplant.
Die wiederkehrenden Gebühren der Wasserversorgung werden um rund 30 %, die Grund- und Verbrauchsgebühren der Abwasserentsorgung um etwa 25 % erhöht. Damit soll das finanzielle Gleichgewicht dieser Bereiche sichergestellt werden.
Der Finanzplan 2027 – 2031 weist jährlich ein Defizit von durchschnittlich rund Fr. 3.22 Mio. aus. Aufgrund hoher Investitionen wird die Verschuldung steigen. Eine Erhöhung der Steueranlage wird deshalb in der Planperiode voraussichtlich notwendig, insbesondere mit der Realisierung der neuen Schulrauminfrastrukturen.
Der Gemeinderat erachtet das Budget trotz Defizit aufgrund der guten finanziellen Ausgangslage als vertretbar. Das Defizit kann durch den vorhandenen Bilanzüberschuss gedeckt werden.

Beschluss

A)    Unter Vorbehalt des fakultativen Referendums:

Die Produktedefinitionen für den NPM-Bereich Sekundarstufe I (HRM-Kontengruppe 2130) für das Jahr 2027 einschliesslich des damit verbundenen Nettoaufwands von Fr. 505'830.00 werden, unter Vorbehalt der Zustimmung der Stimmberechtigten zum Budget 2027, genehmigt.

B)    Zu Handen der Volksabstimmung:

1.    Für das Jahr 2027 werden die Steueranlagen wie folgt festgesetzt:

       a)  Ordentliche Steueranlage: Das 1,35-fache der gesetzlichen Einheitsansätze;

       b)  Liegenschaftssteuern: 1,0 ‰ des amtlichen Werts.

2.    Das Budget der Erfolgsrechnung für das Jahr 2027 wird genehmigt.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0