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Schweiz

Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der neuen Verpackungsverordnung gestützt auf das Umweltschutzgesetz verbindliche Anforderungen zur Reduktion von unnötigen Einwegverpackungen festzulegen.

 

Dabei sind insbesondere vorzusehen:

  • Anforderungen zur Vermeidung unnötiger oder übermässiger Verpackungen
  • Vorgaben zur Verbesserung der Recyclingfähigkeit
  • Anforderungen an den Einsatz von nicht-toxischen Rezyklaten
  • sowie geeignete Kennzeichnungsvorschriften zur Unterstützung der korrekten Entsorgung

 

 

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0