Eingereichter Text
Schweiz
Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der neuen Verpackungsverordnung gestützt auf das Umweltschutzgesetz verbindliche Anforderungen zur Reduktion von unnötigen Einwegverpackungen festzulegen.
Dabei sind insbesondere vorzusehen:
- Anforderungen zur Vermeidung unnötiger oder übermässiger Verpackungen
- Vorgaben zur Verbesserung der Recyclingfähigkeit
- Anforderungen an den Einsatz von nicht-toxischen Rezyklaten
- sowie geeignete Kennzeichnungsvorschriften zur Unterstützung der korrekten Entsorgung