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Schweiz

Diese Frage deckt sich mit der Frage 25.7699 Zuberbühler «Motion 22.3546 missachtet: Bundesrat entscheidet allein über verbindliche Änderungen der WHO-Gesundheits­vorschriften», die der Bundesrat am 15. September 2025 beantwortet hat. Der Bundesrat verfügt wie bereits dargelegt über die Kompetenz zum Abschluss der Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV 2005; SR 0.818.103). Zudem haben beide Räte des Parlaments vor kurzem die Motion Schwander 24.4362 «Änderungen der Internationalen Gesundheits­vorschriften. Den demokratischen Prozess gewährleisten» und die Motion 24.4323 der SVP-Fraktion «Änderungen der internationalen Gesundheitsvorschriften. Den demokratischen Prozess gewährleisten» abgelehnt, welche forderten, die Anpassungen der IGV dem Parlament vorzulegen.

In ihrem Wortlaut bezieht sich die Motion 22.3546 Fraktion der Schweizerischen Volkspartei «Kein WHO-Abkommen ohne parlamentarische Genehmigung» auf das WHO-Übereinkommen (WHO-Pandemieabkommen gemäss Begründung der genannten Motion) oder ein von der WHO ausgearbeitetes Instrument, welches durch Soft Law zu einem späteren Zeitpunkt eine Verbindlichkeit für die Schweiz zur Folge haben könnte. Davon zu unterscheiden sind die Internationalen Gesundheitsvorschriften, welche ein völkerrechtlich bindendes Instrument darstellen, das seit über 70 Jahren existiert.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0