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Schweiz

Die Regenbogenforelle ist eine amerikanische Forellenenart. Sie wird in Schweizer Gewässer ausschliesslich zu angelfischereilichen Zwecken eingesetzt. In einigen Gewässern dürfen Regenbogenforellen gemäss dem Bundesgesetz über die Fischerei (BGF, SR 923.0) ohne Bewilligung besetzt werden (z.B. in geschlossenen Systemen wie Bergseen; vgl. Art. 8 Abs. 2 Bst. c. der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei [VBGF, SR 923.01]). In anderen Gewässern ist ein Besatz zwar grundsätzlich möglich, bedarf aber einer Bewilligung des Bundes (z.B. Lungernsee, vgl. Art. 7 VBGF). Diese flexible Gesetzgebung und die daraus resultierende etablierte Praxis hat sich bewährt.

Regenbogenforellen sind nicht standortreu, sondern wandern flussabwärts und flussaufwärts. Somit können sie sich im Gewässernetz ausbreiten. Eine Ausnahmeregelung für den Besatz mit Regenbogenforellen in stark beeinträchtigten Gewässern könnte daher Bachforellenbestände weitläufig beeinflussen.

Im Rahmen der internationalen Biodiversitätskonvention wurde beschlossen, die Einbringung gebietsfremder Arten, welche Ökosysteme, Lebensräume oder Arten gefährden, wo immer möglich und nötig zu verhindern und diese Arten zu kontrollieren oder zu eliminieren (vgl. Art. 8 Bst. h des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt, SR 0.451.43).

Eine Lockerung der bestehenden Regelung des Besatzes der Gewässer mit Regenbogenforelle ist daher weder für die Angelfischerei noch für den Erhalt der Biodiversität zielführend.



Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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